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Auszüge aus der Mai-Ausgabe des Gegenwind 2024:


„Es erfordert viel Kreativität, Geduld und Nerven“

Interview mit Wyonne Ulrich, Geschäftsführerin von UTS e.V.

Gegenwind:

Wir sprechen ja heute über die UTS. Was hat die UTS für ein Leitbild, was ist ihre Aufgabe?

Wyonne Ulrich:

UTS gibt es bereits seit über 30 Jahren. Bereits seit 1992 engagieren wir uns mit vielen Projekten für die gesellschaftliche Integration und soziale Teilhabe Benachteiligter durch Bildung, Beschäftigung und Beratung. Ebenso ist die Jugend- und Altenhilfe, sowie auch die Förderung von Umweltschutz und -bildung dort verankert. Bei der Umsetzung steht vieles vor dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und um individuelle bzw. bedarfsorientierte Begleitung und Unterstützung. Gerade auch mit Blick auf den Schwerpunkt Zuwanderung steht der Mensch im Vordergrund. Wir als Träger wollen die Personen stärken, dort abholen, wo sie stehen.

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„Rechtgläubig“ - oder „rechts-gläubig“?

Vom Umgang mit Rechtsradikalen in den Kirche

Auf ihrer Frühjahresvollversammlung Ende Februar 2024 in Augsburg befassten sich die katholischen Bischöfe Deutschlands mit dem Thema Demokratie und Frieden. Abschließend veröffentlichten sie eine Erklärung unter dem Titel: „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“. Besonders erfreulich: dieser Erklärung hat sich die „Evangelische Kirche in Deutschland“ (EKD) sofort angeschlossen. Damit haben die beiden großen Kirchen den völkischen Nationalismus deutlich verurteilt und dabei auch die rechtspopulistische AfD klar benannt. Das ist mehr als es die kirchliche und politische Öffentlichkeit in den letzten Jahren von ihnen gewohnt war und daher wert, aus dem verabschiedeten Text zunächst einmal ausführlich zu zitieren.

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Einwanderung

Neues Einbürgerungsrecht tritt in Kraft

Der Bundespräsident hat das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ unterschrieben und am 26. März veröffentlicht. Damit tritt es am 27. Juni in Kraft. Anträge auf Einbürgerung, die danach entschieden werden, werden nach dem neuen Recht beurteilt - unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wurde. Für die meisten hält die Gesetzesänderung Verbesserungen bereit. Für einige verschlechtern sich die Möglichkeiten.

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Einbürgerung in Schleswig-Holstein:

Die Kreise müssen alles umsetzen

Die Umsetzung des neuen Einbürgerungsrechtes muss von den Kreisen organisiert werden. Sie müssen also die Einbürgerungsbehörden personell aufstocken, weil mehr als dreimal so viele Anträge wie im Vorjahr erwartet werden. Die Zahl der Anträge wird dann aber in den nächsten Jahren wieder sinken, so dass sich die Verhältnisse dann normalisieren. Allerdings war das Personal schon 2023 fast überall überlastet - mit entsprechend langen Wartezeiten bei den Antragsteller:innen.

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