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Optionsmodell

Ende der 90er Jahre ging die rot-grüne Koalition in Berlin die Aufgabe an, das Staatsangehörigkeitsrecht von 1913 (inzwischen vielfach geändert) durch ein grundsätzlich neues Recht zu ersetzen. Dabei wollte die Koalition unter anderem durchsetzen, dass hier geborene Kinder, deren Eltern ein sicheres Aufenthaltsrecht haben, mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, obwohl beide Eltern Ausländerin und Ausländer sind. Das wurde in den Kompromissverhandlungen mit der FDP (die Zustimmung der rot-gelben Koalition in Rheinland-Pfalz im Bundesrat war nötig) verändert, es entstand das „Optionsmodell”. Dieses besagt:

Wenn ein Kind ausländischer Eltern geboren wird, bei dem mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel (seit 2005: Niederlassungserlaubnis) hat, bekommt das Kind mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Eltern können dem nicht widersprechen. Gleichzeitig kann es aber die Staatsangehörigkeit der Eltern „erben”, was nach deren Recht in der Regel der Fall ist.

Mit dem 18. Geburtstag wird das Kind, wenn es noch zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten hat, von der Staatsangehörigkeitsbehörde angeschrieben und aufgefordert, sich für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden, indem es die ausländischen Staatsangehörigkeiten aufgibt, oder sich für eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten zu entscheiden und damit die deutsche aufzugeben. Die oder der junge Erwachsene hat jetzt mehrere Möglichkeiten:

Je nach Standpunkt wird diese Regelung „Optionsmodell”, „Optionspflicht” oder „Optionszwang” genannt. KritikerInnen führen an, damit würden junge Erwachsene gezwungen, sich zwischen deutscher Heimat und ausländischer Familie zu entscheiden. Man sollte auch bedenken, wie es sich auf das Zugehörigkeitsgefühl der Betroffenen Jugendlichen auswirkt, wenn sie wissen, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nur „auf Widerruf” besitzen, also staatlicherseits nicht als vollwertige Inländer angesehen werden.

Gegen die Regelung gibt es auch rechtliche Bedenken. Denn nach Artikel 16 des Grundgesetzes darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden, das ist eine Schlussfolgerung aus der Nazi-Zeit, wo genau das ein viel genutztes Mittel gegen vertriebene Oppositionelle war. Die Betroffenen haben die doppelte Staatsangehörigkeit ja nicht willentlich angenommen, sondern sind per Geburt „reingerutscht”.

Möglicherweise wird eine oder ein Betroffene/r diese Frage auch dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Noch hat niemand die Staatsangehörigkeit aufgrund einer Nicht-Beantwortung von Post verloren.

Wie viele sind betroffen?

Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2000, allerdings konnten im gesamten Jahr Kinder bis zum Alter von 10 Jahren „nachgemeldet” werden. Hier konnten also die Eltern im Schnellverfahren eine Einbürgerung ihrer Kinder erreichen, auch wenn es für sie selbst nicht möglich oder nicht erwünscht war.

Im Sommer 2012 veröffentliche das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” zwei Studien zum Optionszwang:

Danach gab es so viele Betroffene:

Geburtsjahr Anzahl Optionspflicht Geburtsjahr Anzahl Optionspflicht
1990 3.309 2008-2013 2000 41.258 2018-2023
1991 3.815 2009-2014 2001 38.600 2019-2024
1992 4.074 2010-2015 2002 37.568 2020-2025
1993 4.173 2011-2016 2003 36.819 2021-2026
1994 4.496 2012-2017 2004 36.863 2022-2027
1995 4.764 2013-2018 2005 40.156 2023-2028
1996 5.350 2014-2019 2006 39.089 2024-2029
1997 5.907 2015-2020 2007 35.666 2025-2030
1998 6.355 2016-2021 2008 30.336 2026-2031
1999 6.799 2017-2022 2009 28.977 2027-2032
2010 29.492 2028-2033

Damit gibt es rund 49.000 „nachgemeldete” und 395.000 normale Optionspflichtige aus den ersten 10 Jahren der Regelung. Von den 444.000 Optionspflichtigen kommen 68 Prozent der Eltern aus der Türkei, die übrigen Eltern (jeweils weniger als 10 Prozent) kommen aus Kroatien, Serbien, Iran, Bosnien-Herzegowina, Vietnam, Pakistan, Mazedonien, Afghanistan und Polen. 80 Prozent der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen wohnen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.

Wie viele wirklich optionspflichtig sind, ist nicht bekannt, weil es dazu keine Statistik gibt. So können bei vielen die Eltern bereits die eigene Einbürgerung beantragt haben, je nach Heimatrecht haben dadurch die Kinder die andere Staatsangehörigkeit bereits vor dem 18. Geburtstag verloren. Ist die zweite Staatsangehörigkeit eine der EU, darf sie sowieso behalten werden (z.B. beim Herkunftsland Polen).

Im Jahre 2012 hat es noch keine Verluste der deutschen Staatsangehörigkeit wegen Nicht-Beantwortung der Post gegeben, weil diese automatische Folge erst mit dem 23. Geburtstag eintritt, bei den ersten Betroffenen also erst im Laufe des Jahres 2013. Im Ausländerzentralregister sind allerdings zum 31. Dezember 2010 insgesamt 55 neue Aufenthaltserlaubnisse nach § 38 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche) registriert, die vom Jahrgang her zu Optionspflichtigen passen. Fast alle Betroffenen haben die türkische Staatsangehörigkeit und wohnen in Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen.

Die Uni Göttingen hat 266 Betroffene in sieben Städten befragt. Fast alle wollen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten. Eine ähnliche Befragung des Bundesamtes unter Betroffenen ergab allerdings auch, dass über die Hälfte der Betroffenen, die bereits angeschrieben worden waren, bisher nicht geantwortet hatte und die Entscheidung offenbar verschob. Hier besteht das Risiko, dass diejenigen, die allzu ungeübt im Umgang mit Behördenpost sind, dann plötzlich und für sie selbst überraschend ausgebürgert werden. Man sollte bedenken, dass viele ausländische Jugendliche schon früh im Umgang mit Behörden geübt sind, deutsche Jugendliche allerdings nicht. Die Optionspflichtigen werden bis zum 18. Geburtstag als deutsche Jugendliche kaum von Behörden belästigt.

Die Studie des Bundesamtes ergab ein ähnliches Ergebnis: Fast alle befragten Jugendlichen oder junge Erwachsene wollten Deutsche bleiben, aber die Hälfte der Angeschriebenen hat der Behörde nicht geantwortet. Allerdings scheinen viele Behörden (es gibt ca. 500 Staatsangehörigkeitsbehörden in Deutschland) auch Erinnerungsschreiben zu verschicken, die aber in den Interviews beim Bundesamt öfter als „Druck ausüben” empfunden wurden.

Als großes Problem stellt sich für viele Betroffene in den Untersuchungen der Kontakt mit den ausländischen Behörden heraus, bei denen sie ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten loswerden müssen. Für viele ist es mühsam, die Zuständigkeiten zu klären, sprachlich damit zurecht zu kommen und die notwendige Zeit und die teils hohen Gebühren aufzubringen. Allerdings ist die Information kaum verbreitet, dass sich die Betroffenen nicht nur bis zum 23. Geburtstag entscheiden müssen - sie müssen insbesondere bis zum 23. Geburtstag nachweisen, dass sie die anderen Staatsangehörigkeiten abgelegt haben, also ausgebürgert worden sind. Und da einige Herkunftsländer nicht nur Monate, sondern Jahre für das Verfahren brauchen, kann es für viele Betroffene durch das Warten schon zu spät sein - der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit passiert dann automatisch.

Andere Antworten in der Studie „Einbürgerungsverhalten” von Optionspflichtigen:
Das Schreiben der Behörde ist sachlich 64,1 %
Das Schreiben der Behörde ist verständlich 49,7 %
Ich war auf das Schreiben vorbereitet 50,5 %
Das Schreiben ist freundlich formuliert 32,5 %

Alarmierend das Ergebnis der BAMF-Studie: Von den „Nicht-Antwortern” glauben 34 Prozent, dass das Nicht-Antworten keine Konsequenzen hat. Der (automatische) Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist ihnen nicht bewusst. Allerdings geben in der BAMF-Befragung auch ein Viertel der Befragten an, erst mit ihrem 18. Geburtstag von den Eltern oder durch das Behördenschreiben erfahren zu haben, dass sie mehrere Staatsangehörigkeiten haben und sich entscheiden müssen, das hatte in ihrem Leben bisher keine Rolle gespielt, auch von den Eltern waren sie nicht auf die Entscheidung vorbereitet worden. Und wenn sie Fragen haben, informieren sie sich im Internet, in der Familie und bei Freunden - nur sehr, sehr wenige suchen eine Migrationsberatungsstelle auf.

BAMF-Untersuchung „Einbürgerungsverhalten”:
Wie haben Sie geantwortet?
Für die deutsche Staatsangehörigkeit 88,0 %
Für die ausländische Staatsangehörigkeit 1,3 %
Beibehaltungsantrag gestellt 9,8 %
Sag ich nicht 0,9 %
(Zahl der Befragten 2011: 99)

Von den „Nicht-Antwortern” gaben 69,4 Prozent an, für die deutsche Staatsangehörigkeit optieren zu wollen. 10,5 % wollen einen Beibehaltungsantrag stellen. 20,1 Prozent sind noch unentschlossen.

Viele derer, die zögern zu antworten, hoffen auf eine Gesetzesänderung, die ihnen die Entscheidung erspart. Ähnlich votierte auch der Integrationsminister Schleswig-Holsteins, Emil Schmalfuß, 2010 und 2011. Er setzte durch, dass auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe der Integrationsminister-Konferenz eingesetzt wurde, die die bisherigen Erfahrungen mit der Optionspflicht auswerten soll. Dieser Vorstoß war insbesondere deshalb bemerkenswert, weil er aus einer schwarz-gelben Landesregierung kam (die 2012 abgewählt wurde), außerdem war das Optionsmodell gerade von der FDP Ende 1999 ins Gesetz hineingeflickt worden.

Insgesamt ist die Optionsregelung ungerecht: Sie bevorzugt diejenigen, die als ausländische Staatsangehörigkeit eine EU-Staatsangehörigkeit haben, weil dann die Beibehaltung genehmigt wird. Sie bevorzugt diejenigen, die durch bessere Bildung mit der Beurteilung richtiger und falscher Informationen besser umgehen und Behördengänge leichter erledigen können. Die Gefahr ist groß, dass viele der weniger gebildeten Jugendlichen, die eher Angst vor Behördenkontakten haben, die deutsche Staatsangehörigkeit mit 23 Jahren automatisch verlieren und plötzlich zu Ausländern in Deutschland werden.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bisher nur diejenigen befragt werden konnten, die auf Wunsch ihrer Eltern nachträglich in das Optionsmodell aufgenommen wurden (Jahrgang 1990 bis 1999). Das betraf nur ungefähr 10 % derer im Jahrgang, die diese Möglichkeit theoretisch hatten. Die meisten Eltern haben die Möglichkeit gar nicht mitbekommen, weil Informationen nur auf Deutsch und fast nur schriftlich gegeben wurden. Allerdings kann man davon ausgehen, dass es bei den bis Sommer 2012 ungefähr 15.000 benachrichtigten Optionspflichtigen eine Grundtendenz für die deutsche Staatsangehörigkeit in den Familien gab und gibt. Spannend wird es, wenn der erste Jahrgang der per Gesetz zur Option Verpflichteten (Jahrgang 2000) im Jahre 2018 vor die Entscheidung gestellt wird. Aber möglicherweise gelingt es, bis dahin das Gesetz zu ändern.

Möglichkeiten

Natürlich kann die Regelung auf Bundesebene einfach abgeschafft werden. Kinder von binationalen Paaren dürfen beide (oder mehr) geerbte Staatsangehörigkeiten lebenslang behalten, Probleme ergeben sich höchstens für die Betroffenen selbst, z.B. falls der fremde Staat auf der Ableistung der Wehrpflicht beharrt. Diese Regelung könnte auch für „Optionskinder” gelten.

Solange die Mehrheiten dafür nicht zustande kommen, ist auf Länderebene nur wenig möglich. Dieses Wenige hat Baden-Württemberg im Jahre 2012 vorgemacht: Die Regelungen für eine Beibehaltungsgenehmigung wurden liberalisiert. So müssen sich viele Optionskinder „nur” mit der deutschen Behörde auseinander setzen. Sie müssen nur daran denken oder daran erinnert werden, dass sie den Beibehaltungsantrag vor dem 21. Geburtstag stellen müssen.

(Quelle): www.migazin.de/2013/01/17/baden-wurttemberg-nutzt-rechtliche-spielraume-zugunsten-betroffener/

Reinhard Pohl

siehe auch:

Reinhard Pohl: Ausländer. 2012, 48 Seiten, 2 Euro, www.deutschland-und-die-welt.de

Die Broschüre schildert die Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland seit dem Mittelalter. Dargestellt wird das heute geltende Zuwanderungsrecht mit dem (neuen) Staatsangehörigkeitsrecht, wobei die Optionspflicht ausführlich erklärt wird. Im Schlusskapitel geht es um die ausländerfeindlichen Anschläge von Hoyerswerda und Rostock über Solingen und Mölln bis zum NSU.






















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kleinere Korrekturen und Ergänzungen bei den Keywords
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