(Gegenwind 450, März 2026)

Bezahlkarte

Einführung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein:

Kein Bargeld mehr

Vier Monate Spielraum für die Kreis

Zum 1. Januar 2026 sollte die Bezahlkarte für alle Empfänger:innen von Asylbewerberleistungen in Schleswig-Holstein eingeführt werden. Das bedeutet, dass sie kein Bargeld mehr erhalten, sondern alle Leistungen werden auf einer Karte gutgeschrieben. Damit kann man dann im Supermarkt bezahlen, man kann auch (höchstens) 50 Euro abheben.

Erklärte Absicht der bundesweiten Einführung (nur Berlin hat sich ausgeklinkt) ist es, Überweisungen ins Herkunftsland zu verhindert, denn damit werden angeblich „Schlepper“ bezahlt. Nach allen vorliegenden Untersuchungen gibt es sowas nicht, es gibt nur von weniger als zehn Prozent der Asylbewerber:innen Überweisungen an die eigene Familie, z.B. zur Versorgung der eigenen Kinder.

Die Karte selbst lässt auch Überweisungen oder Abbuchungen zu, die müssen allerdings einzeln von Mitarbeiter:innen der Sozialämter freigegeben werden. Das bedeutet einen sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Kreis, Amtsverwaltungen und Gemeinden. Denn auch später müssen Inhaber:innen der Karte mit jeder Rechnung ins Sozialamt, dort wird der Kauf geprüft, anschließende die Überweisung oder Abbuchung freigegeben.

Das Sozialministerium hat die Freigabe der Überweisungen auf vier Bereiche beschränkt: Wohnen/Energie, Öffentlicher Personennahverkehr, Telekommunikation und Bildung. Es fehlen der Fernverkehr (Deutschlandticket), es fehlt die Rechtsberatung, es fehlen Unterhaltszahlungen. Generell gesperrt sind Glücksspiel, Escort-Service, Kryptowährung, Börsenhandel. Ansonsten können Konten für Überweisungen einmalig oder für die Zukunft freigegeben werden.

Die Einführung betrifft in Schleswig-Holstein etwa 10.000 Menschen, die Asylbewerberleistungen bekommen. Teilweise sind es Asylbewerber:innen, aber es sind auch alle Menschen mit einer Duldung, auch wenn sie nie einen Asylantrag gestellt haben.

Seit 2025 werden die Bezahlkarten in den Landesunterkünften ausgegeben. Die Einführung in den Kreisen scheiterten bisher daran, dass das Land die Schnittstellen für die Sozialamtsprogramme nicht zur Verfügung stellen konnten, die können also erst seit November bzw. Ende Januar die Leistungen auf die Karten überweisen.

Für die Kommunen ist das größere Problem allerdings, dass sie von allen Empfängerinnen und Empfängern zunächst die Konten ihrer Vermieter oder Telefonanbieter erfahren müssen, diese müssen sie dann fehlerfrei eintippen und freigeben. Das bedeutet Tausende von Terminen zur persönlichen Anhörung, davon müssen einige sicherlich wiederholt werden, weil nicht alle Unterlagen da waren.

Die Inhaber:innen von Karten müssen dann die Daueraufträge und Abbuchungsermächtigungen für ihre Konten kündigen, weil das Geld ja auf der Karte ankommen und nicht auf das eigene Konto überwiesen werden kann. Und sie müssen gucken, wo sie Bargeld her bekommen, wenn sie mehr als 50 Euro benötigen. Auf Flohmärkten, in der Schule, beim Rechtsanwalt kann man in der Regel nicht mit einer Karte bezahlen.

Alle Kreise wollen die Karte bis Ende April einführen. Es ist allerdings noch nicht klar, ob das überall oder für alle Bezieher:innen von Asylbewerberleistungen klappt. Auch danach ist noch unklar, ob alle Verwaltungsaufgaben schnell genug erledigt werden können. Die Karteninhaber:innen können kostenlos eine App laden, mit der sie die Zahlungsvorgänge und das Restguthaben kontrollieren können. Sie brauchen nur einen Computer, ein Kartenlesegerät und die IT-Kenntnisse, um das alles hinzubekommen. Erste Erfahrungen zeigen, dass sie dann doch oft zum Sozialamt gehen, um dort den Kontostand auslesen oder sich die App erklären zu lassen.

Bisher haben die Kreise und Gemeinden die Leistungen monatlich per Dauerauftrag auf die Konten der Asylbewerber:innen überwiesen. Diese einfachen Zeiten sind jetzt vorbei, für einige Zeit ist die individuelle Bearbeitung angesagt. Ab wann es wieder zumindest halbautomatisch läuft, ist noch nicht klar.

Wir haben in den Kreisen gefragt, wann sie die Karte einführen oder ob sie es schon getan haben. Hier die Antworten der Pressestellen (aus Neumünster ist noch keine Antwort da):

Dithmarschen

In Dithmarschen wurde die Karte schon vor Monaten im Amt Mitteldithmarschen eingeführt, ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit dem Integrationsministerium. Für die flächendeckende Einführung hat die Landesregierung die Umsetzung bis zum 30. April vorgegeben, der Kreis Dithmarschen bemüht sich den Termin einzuhalten. Die Einführung erfolgt schrittweise.

ZBBS und Flüchtlingsrat nehmen Stellung zum Ausführungserlass der Bezahlkarte

Am 21.11.2025 wurde der Ausführungserlass zur Bezahlkarte veröffentlicht. Bis Ende April 2026 sollen alle Kommunen die Bezahlkarte eingeführt haben. Ob dies realistisch ist und wie der derzeitige Stand ist, zeigt die Kleine Anfrage von der FDP. Aktuell funktioniert die Karte nur in sieben von 83 Ämtern, in fünf Städten und fünf Gemeinden. Voraussichtlich werden in Schleswig-Holstein circa 10.000 Personen die Bezahlkarte erhalten. Die Umsetzung ist im Ausführungserlass geregelt. Dieser enthält zahlreiche kritische Punkte, die die ZBBS (Zentrale Beratungs- und Bildungsstelle für Migrant*innen e.V.) und Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein in der beigefügten Stellungnahme herausarbeiten.

Der Ausführungserlass enthält zahlreiche problematische Punkte und willkürliche Hürden, die sowohl die Integration als auch das alltägliche Leben erheblich erschweren. Die Bezahlkarte wird so zum Kontrollinstrument und diskriminiert Zugewanderte von Anfang an, so Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sowie die ZBBS kritisieren die Bezahlkarte als solche und fordern diskriminierungsfreie Lösungen. Sie fordern daher die Abkehr von der Bezahlkarte und Einführung eines diskriminierungsfreien und verwaltungsarmen Basiskontos.

Im Rahmen der derzeitigen politischen Festlegung auf die Bezahlkarte, werden folgende Anpassungen gefordert:

Leonie Melk
Flüchtlingsrat
Mona Golla
ZBBS
Eine ausführliche Stellungnahme kann bei beiden Organisationen gefunden werden, z.B. hier: https://www.zbbs-sh.de/stellungnahme-zur-bezahlkarte/

Flensburg

Die Bezahlkarte wird seit dem 5. Februar ausgegeben, am 17. Februar erfolgte die erste Auszahlung auf eine Bezahlkarte. Die Ausgabe soll bis Mitte April an alle Leistungsbezieher abgeschlossen sein. Probleme gab es bisher nicht, die könnten aber noch kommen: Die Karten sind, wie vom Ministerium vorgegeben, auf Postleitzahlen in Schleswig-Holstein beschränkt, es gibt nur die Möglichkeit bis zu 50 Euro pro Person abzuheben und die Überweisungen sind beschränkt.

Herzogtum Lauenburg

Der Pressesprecher des Kreises weist darauf hin, dass die Frist bis zur Einführung der Karte noch bis zum 30. April läuft. Das klingt so, als habe der Kreis sich für den letztmöglichen Termin entschieden.

Lübeck

Lübeck bedauert, dass die Einführung der Bezahlkarte vom Land zur Verpflichtung gemacht wurde, das ist in anderen Bundesländern anders. Gegen die Bezahlkarte spricht für die Stadt, dass es einen erheblichen Aufwand bei der Verwaltung gibt und dass die Leistungsbezieher:innen ausgegrenzt werden. Es wird Wartezeiten geben, bis Überweisungen vom Sozialamt freigegeben werden, ebenso bei der gewünschten Nutzung der Karte außerhalb von Schleswig-Holstein. Die 800 Betroffenen will man in Lübeck zum 30. April mit der Karte ausstatten. Da nicht alle gleichzeitig eine Karte erhalten können, will man mit denen beginnen, die kein Konto haben oder bereits mit einer Bezahlkarte aus der Landesunterkunft kommen. Die Stadt weist darauf hin, dass Menschen mit einem Konto besonders betroffen sind: Sie bekommen jetzt kein Geld mehr auf das Konto, die Abbuchungen und Überweisungen klappen nicht mehr und müssen alle neu eingerichtet werden. Das kann aber nur das Sozialamt. (vgl. Pressemitteilung vom 19. Februar, www.luebeck.de/presse)

Kiel

Kiel will die Karte zum 30. April fertig organisieren und ab dem 1. Mai nutzen.

Nordfriesland

Auch Nordfriesland musste lange auf den Ausführungserlass des Landes warten, dann auf die Software, die das eigene System mit den Bezahlkarten verbinden kann. Ende Februar startete man im Kreisgebiet mit der Ausgabe der Bezahlkarten.

Ostholstein

Der Kreis Ostholstein plant die Einführung der Bezahlkarte zum 30. April und kann deswegen nicht von Erfahrungen berichten.

Kreis Pinneberg

Im Kreis Pinneberg hat man die Bezahlkarte zum 1. Januar nur in Barmstedt eingeführt, um Erfahrungen zu sammeln. Jetzt wird sie schrittweise in den anderen Gemeinden eingeführt. Es gibt einen erheblichen zeitlichen Aufwand: Für jede:n Erwachsene:n muss eine Anhörung anberaumt werden, danach müssen die Freigaben von Überweisungen und Abbuchungen, z.B. von Miete oder Telefonvertrag, individuell auf der Karte eingegeben werden.

Kreis Plön

In der Kreisunterkunft in Schönberg wurde die Bezahlkarte zum 1. Januar eingeführt. Probleme traten nicht auf, die meisten bringen auch Bezahlkarten von der Landesunterkunft mit. Die einzelnen Gemeinden und Ämter führen die Bezahlkarte zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein, wann das abgeschlossen ist, ist noch nicht klar. Von Problemen hat der Kreis noch nicht gehört.

Rendsburg-Eckernförde

Zum vom Land vorgesehenen Datum 1. Januar stand die Schnittstelle für das Programm des Kreises noch nicht zur Verfügung. Voraussichtlich wird die Bezahlkarte in allen Kommunen (Gemeinden und Ämtern) zum 30. April eingeführt, so dass alle Anspruchsberechtigten am 1. Mai darüber verfügen. Das Land hat den Kreisen diesen Spielraum gegeben.

Schleswig-Flensburg

Die Pressesprecherin teilt mit, dass die Karte schrittweise eingeführt wird und die Einführung voraussichtlich Ende März abgeschlossen ist. Probleme gab es bisher nicht.

Segeberg

In Segeberg merkt man an, dass vom Ministerium Infomaterial für die Empfänger:innen der Bezahlkarte versprochen wurde, und zwar mehrsprachig. Das sei dann erst Ende Januar gekommen. Das muss im Kreis erst durchgesehen und sortiert werden, danach wurden im Februar alle leistungsberechtigten Personen zur Anhörung eingeladen. Da sollten auch Abweichungen erkannt und auf der Karte programmiert werden, so erhöht sich die Grenze für Abhebungen mit jedem Kind. Die Karte soll bis Ende März ausgegeben werden, ab dem 1. April soll alles funktionieren.

Steinburg

Die Pressesprecherin des Kreises kann noch über keine Einführung berichten, aber das Land hat die Einführung bis zum 30. April freigestellt.

Stormarn

Der Kreis hat die Bezahlkarte zum Januar eingeführt. Es gab zu Beginn Probleme bei den Menschen, die die Bezahlkarte nutzen sollten, vor allem bei der Nutzung der App, aber auch bei Registrierung, Freischaltung oder Logins. Die kamen dann zur Behörde, die dort war der Bedarf an Beratung groß. Man war aber mit der Firma „secupay“ und dem Ministerium in Kontakt und konnte alles klären. Ansonsten verlief der Übergang reibungslos, es gab keine Zahlungsunterbrechungen.

Was tun?

In Kiel gibt es bereits die erste Tauschbörse (Kiel-Gaarden, Infoladen Anni Wadle). Andere werden folgen. Dort können Empfänger:innen Gutschein-Karten von Supermärkten, die an vielen Orten für 50 Euro zu haben sind, abgeben und dafür 50 Euro bekommen. Passantinnen und Passanten können dann diese Gutscheine dort kaufen und sie bei ihrem nächsten Einkauf verwenden.

Auf dem Lande wird das eher privat im kleinen Kreis funktionieren: Man kauft gemeinsam ein, alles wird mit der Bezahlkarte bezahlt. Die eigenen Einkäufe ersetzt man der Karteninhaberin dann in bar.

Das Sozialministerium hat dazu im Landtag erklärt (Anfrage der FDP), dass solch ein Tausch legal ist.

Reinhard Pohl

Material

Ausführungserlass des Landes

mehrseitige Erläuterungen des Landesverbandes der Diakonie

Stellungnahme von ZBBS und Flüchtlingsrat.

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