(Gegenwind 407, August 2022)

Repression

Der Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017

In 10 Tagen im Juli 2017 veränderte sich Hamburg durch die Austragung des G20-Gipfels, den zu seinem Schutz exerzierten Ausnahmezustand und den vielfältigen Protest gegen beides. Es herrschte ein produktives, teilweise recht chaotisches Nebeneinander unterschiedlichster, sich teilweise widersprechender Aktionsformen.

So fand am Sonntag vor dem Gipfel eine explizit gesetzestreue „Protestwelle“ professioneller NGOs statt, in Abgrenzung von der großen Bündnisdemonstration „Grenzenlose Solidarität statt G20“, die angemeldet wurde von Jan van Aken, seinerzeit Bundestagsabgeordneter der Linken für Hamburg. Alle Beteiligten hatten die brachiale und anlasslose Zerschlagung der autonomen Demonstration mit 12.000 Teilnehmenden auf Beschluss der Polizeiführung zwei Tage zuvor mit zahlreichen Schwerverletzten noch vor Augen. Aber die bunte Abschlussdemonstration konnte bis auf kleinere Polizeiprovokationen stattfinden: Für einen Angriff waren wohl zu viele Menschen auf der Straße - 80.000.

Die Stimmung in der westlichen Innenstadt rund um den Austragungsort des G20-Gipfels zwischen Tränengasschaden, Polizeiknüppeln, unterschiedlichsten Menschenansammlungen von Zaungästen bis hin zu Demonstration(sversuchen) war aufgeladen. In bis auf Polizeifahrzeuge ausnahmsweise nahezu autofreien, alternativ bis grün geprägten Stadtteilen standen überall Menschen auf den Straßen, schauten, unterhielten sich. Es gab viel Aufbegehren gegen die ständige Polizeipräsenz, gegen die auf Unterordnung, Kontrolle und Eskalation angelegte Strategie der Polizeiführung. Es war ein ausnahmsweise nicht verregneter, warmer Sommer in Hamburg, überall war Leben auf den Straßen. Ein Alptraum für die Polizeistrategen, die den größten Polizeieinsatz der Hamburger Geschichte mit 34.000 zum Gipfelschutz beorderten Polizeibeamten leiteten. Der vom Staat unabhängige, mehr oder weniger dissidente linke Teil der städtischen Zivilgesellschaft sah sich herausgefordert durch einen als Herrschaftspropaganda wahrgenommenen Gipfel der mächtigsten 19 Staaten der Welt plus der EU. Es gab trotz Verbot und Behinderung Protestzeltlager, das alternative Medienzentrum FCMC, diverse Kunstperformances vom Megafonchor über Straßentheater, die Rebel Clowns und Spiegelmenschen, Demonstrierende in Glitzerkleidung, die den Polizeieinheiten große Spiegel entgegen hielten, bis hin zum Rave „Lieber tanz ich als G20“. Die spektakuläre Massenperformance „1000 Gestalten“: eintausend Menschen in mit Lehm bemalter, grauer Kleidung mechanisch durch die Straßen des außerhalb der Demonstrationsverbotszone gelegenen Hamburger Kontorhausviertels. Beim Zusammentreffen der einzelnen Gruppen auf einem Platz befreien sich die Gestalten aus den grauen Anzügen und werden wieder zu bunt gekleideten Menschen.

Bei den Motivationen zum Engagement ging es um Vieles: Erstens, dass der G20-Gipfel im Gegensatz zur UNO keine demokratische Legitimation habe, über die Probleme der Welt zu verhandeln; zweitens wurde die Aufnahme von Geflüchteten in der Stadtgesellschaft ebenso propagiert wie „offene Grenzen“; drittens wurde diffus bis pointiert Unbehagen und Kritik am Kapitalismus und seinen Folgen formuliert, insbesondere beim Klimawandel.

Gaston Kirsche

G20 Ermittlungen und Prozesse in Zahlen

Strafrecht gegen Protestierende

Strafrecht gegen Polizist*innen

Es hat bisher keine einzige Verurteilung gegeben! In einem Fall hat es zunächst einen Strafbefehl gegeben. Dieser Fall betraf allerdings einen Konflikt, bei dem ein Polizist einem anderen Polizisten verletzt haben soll. Das Verfahren wurde dann im weiteren Verlauf aber ebenfalls eingestellt.

Es sind noch eine Handvoll Verfahren offen, insgesamt wurden bisher 147 Verfahren eingestellt.

Verwaltungsrecht

Im einstweiligen Rechtsschutz (also Eilverfahren vor oder während des Gipfels) hat es 18 Verfahren gegeben, bei denen die allermeisten keinen Erfolg hatten. Lediglich im Hinblick auf die Camps, sowohl im Bezug auf den Stadtpark, als auch Entenwerder - insgesamt vier der Verfahren - waren die verwaltungsgerichtlichen Verfahren erfolgreich. In einem weiteren Fall wurde ein Aufenthaltsverbot teilweise aufgehoben.

Nach dem Gipfel hat es 30 Verfahren im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Feststellungs-Klagen gegeben, von denen 12 eingestellt wurden (z.B. wegen Klagerücknahme oder Erledigung). In 10 Verfahren wurden Maßnahmen der Polizei für rechtswidrig erklärt. Einige Verfahren sind ans Amtsgericht überwiesen worden. Insgesamt sind noch 16 Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig, bei denen bisher keine Entscheidung ergangen ist.

Noch nicht eröffnete Verfahren

In fünf Verfahren mit 12 zivilen Beschuldigten dauern die Ermittlungen noch an, zudem sind am Amtsgericht noch 29 Verfahren, und am Landgericht 11 Verfahren anhängig, davon 9 erstinstanzliche.

Bei den Verfahren gegen Polizist:innen sind noch vier Verfahren mit mindestens 7 Beschuldigten offen.

(Quelle: Große Anfrage der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft, Innenpolitischer Sprecher Deniz Celik).

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