(Gegenwind 376, Januar 2020)
Eigentlich sollten die öffentlichen Diskussion und Anhörungen zum Integrationsgesetz in den ersten Monaten des Jahres 2019 passieren, und sie sollten im Gesetzentwurf berücksichtigt werden. Jetzt läuft es andersrum und etwas anders: Der Gesetzentwurf wurde vorgelegt, der Landtag hat eine schriftliche Anhörung veranlasst und bestimmte Organisationen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Mitte November war Schluss. Anfang 2020 soll das Gesetz dann nochmal diskutiert, vielleicht verändert, dann verabschiedet werden.
Die Stellungnahmen, die beim Landtag eintrafen, sind alle als Umdruck veröffentlicht worden. Sie können unter der Umdruck-Nummer nachgelesen werden. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Stellungnahmen - auch als Hilfe bei der Entscheidung, welche man sich genauer durchlesen will.
Der Einwandererbund nimmt zu den einzelnen Bestimmungen Stellung. Die Definition von „Menschen mit Migrationshintergrund“ empfiehlt er zu streichen und durch die Verfassungsbestimmung zu ersetzen, nach der jede/ r selbst entscheidet, zu welcher Gruppe man gehört. Bei der Sprachförderung empfiehlt er eine Ausweitung der Integrationskurse und die Streichung der Staff-Kurse, außerdem sollte die Kursteilnahme Vorrang vor anderen Maßnahmen, zum Beispiel vom Jobcenter angeordneten Bewerbungsgesprächen, haben. Bei der Förderung der Bildung will der Einwandererbund, dass DolmetscherInnen für die Elterngespräche bestellt und gesetztlich bezahlt werden, soweit die Eltern auf DolmetscherInnen angewiesen sind. Ausbildung und Beschäftigung sollten wichtiger sein als eine beabsichtigte Abschiebung.
Im Gesetz wird auch genannt, dass alle sich an Gesetze halten sollen, als seien Einwanderer besonders darauf hinzuweisen. Wenn schon, sollte auch die Gesetzestreue für Behörden als Ziel genannt werden, die z.B. oft DolmetscherInnen nicht nach dem gesetzlichen Tarif bezahlen. Sinnvoll wäre es auch, ein Recht auf Dolmetscher im Gesetz zu verankern. Das Gesetz wendet sich gegen Diskriminierungen. Hier sollte ausdrücklich die Respektierung von Feiertagen anderer Religionen aufgeführt werden.
Die Koordinierung der Integrationsmaßnahmen wird festgeschrieben, allerdings fehlt die Verpflichtung des Landes, die Koordinierungsstellen der Kreise dauerhaft zu finanzieren. Bei der Folgenabschätzung für die Integration für alle Gesetze will der Einwandererbund die Verpflichtung, den Zuwanderungsbeauftragten immer einzubinden. Beim vorgesehenen Monitoring aller Maßnahmen wünscht sich der Einwandererbund kürzere Abstände für die Berichte sowie einen Schwerpunkt auf positive Maßnahmen, also z.B. die Vergabe humanitärer Aufenthaltstitel. Auch sollten Einbürgerungen stärker gefördert werden. Die „Migrationsberatung Schleswig-Holstein“ möchte der Einwandererbund gerne so im Gesetz verankern, dass es nicht mehr nur eine jährliche Projektförderung gibt.
Bei der vorgesehenen Interessenvertretung wünscht sich der Einwanderbund eine dauerhafte Finanzierung und eine Berücksichtigung der örtlichen Partizipationsgremien. Unter der Überschrift „Aufgaben der Kommunen“ sollte auch eine Integrationspauschale vorgesehen sein, die diejenigen Kommunen erhalten, wo die Einwanderer zur Zeit leben.
Der Hochschullehrer geht nicht so sehr auf einzelne Bestimmungen ein, sondern begründet ausführlich, warum ein Integrationsgesetz sinnvoll ist und warum der Staat seine Ziele definieren sollte. Das Gesetz sollte den Rahmen setzen, Einzelheiten sollten dann in weiteren Gesetzen geregelt werden.
Im Einzelnen sieht er die Definition „Menschen mit Migrationshintergrund“ kritisch, weil darunter auch die deutschen Aussiedler seit 1955 gefasst werden. Andere Bestimmungen findet er zu unkonkret, bestimmte Ziele will das Land fördern oder unterstützen, sinnvoller wäre eine klare Finanzierungszusage.
Das Institut sieht wenig Raum, Einwanderern mit dem Gesetz Rechte zu gewähren. Die Gesetzgebung für Ausländerrecht, aber auch Anti-Diskriminierungsrecht liege in der Kompetenz des Bundes. Das Gesetz habe also eher symbolische Bedeutung, diese Selbstverpflichtung der Landespolitik begrüßt der Autor.
Ebenso begrüßt das Institut die Schaffung eines Partizipationsgremiums und die Beteiligung der Kommunen. Die Begriffsbestimmung „Menschen mit Migrationshintergrund“ sieht man eher kritisch.
Die ZBBS begrüßt das Gesetz. Man nimmt zu den einzelnen Regelungen Stellung. So begrüßt man die positive Erwähnung der Sprachkurse, bemängelt aber, dass hier ausdrücklich vermerkt wird, dass die Einwanderer sich anstrengen sollten. Das klingt so, als wäre eine solche Aufforderung nötig. Nötig wäre vielmehr, die Kurse mehr zu differenzieren und allen Zugang zu geben. Bei der Förderung der Bildung will man ein Recht auf einen Schulabschluss ohne die bisherige Altersbegrenzung. Außerdem sollen Ausbildung und Beschäftigung Vorrang vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen haben. Die Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen möchte man streichen, weil sie in diesem Gesetz nichts verloren hat.
Beim Monitoring wünscht man sich einen Kreisvergleich bezüglich positiver Entscheidungen wie Einbürgerungen oder humanitärer Aufenthaltserlaubnisse. Außerdem wäre ein kürzer Rhythmus als alle fünf Jahre sinnvoll.
Bei den einzelnen Maßnahmen will man mehr Einwanderer im öffentlichen Dienst und kommunales Wahlrecht für alle. Migrationsberatung sollte im Gesetz verankert sein, Außerdem muss die Gesundheitsversorgung für alle mit Finanzierung der DolmetscherInnen (z.B. für Therapien) ins Gesetz aufgenommen werden.
Den Integrationsbeirat wird begrüßt, allerdings sollten dort auch geflüchtete Mitglied sein. Der Beirat sollte zu allen Gesetzesvorhaben Stellungnahmen abgeben können.
Der Zuwanderungsbeauftragte merkt an, er habe sich auch parallel Veränderungen in anderen Gesetzen, also zur Bildung und Gesundheit, erhofft. Grundsätzlich begrüßt er das Integrationsgesetz. Er sähe auch lieber ein Partizipationsgesetz und den Verzicht auf „Integration“ im Titel. Außerdem kritisiert er einige Vorurteile, die es ins Gesetz geschafft haben, so die Aufforderung zum „Willen zu Integration“ und andere.
Bei der Bildung möchte er stärker Hindernisse abbauen, da bisher die Quote von MigrantInnen beim Studium und in der Ausbildung zu niedrig ist. Von der interkulturellen Öffnung des Landesdienstes ist nicht mehr die Rede, die stand im vorigen Entwurf noch drin.
Bei der Definition der Menschen mit „Migrationshintergrund“ würde er auch vorziehen, stattdessen das Bekenntnis aus der Landesverfassung zu nehmen. Die Migrationsberatung sollte im Gesetz verankert werden. Er begrüßt, dass besonders auf die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen bei allen Maßnahmen geachtet werden soll.
Den Teil zur Bildung möchte der Beauftragte stark erweitern, auch die frühkindliche Bildung und die Hochschulen einbeziehen. Die Berufsschulpflicht sollte nicht auf das 18. Lebensjahr begrenzt bleiben. Die Gesundheitsversorgung sollte erwähnt werden, dazu insbesondere die Berücksichtigung von MigrantInnen auf dem Lande. Und die Informationen sollten analog und digital zur Verfügung gestellt werden.
Das Monitoring sollte nicht nur auf der Grundlage vorhandener Daten erfolgen, diese sollten auch zusätzlich erhoben werden. So fehlen Daten zu Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Man hätte sich ein Artikel-Gesetz gewünscht, so dass gleichzeitig entsprechende Gesetze wie das Schulgesetz angepasst worden wären. Ansonsten wünscht man sich konkretere Zielsetzungen und Vorhaben.
Auch das Monitoring und die vorgeschriebene Integrationsfolgenabschätzung wären zu unkonkret. Man wünscht sich auch eine entsprechende Finanzierung, zuvor einen Gesamtüberblick über alle jetzt vorhandenen Integrationsangebote.
Ein Bericht alle fünf Jahre findet man zu wenig, alle zwei Jahre wäre besser, wenn daraus auch Maßnahmen abgeleitet werden sollen.
Es fehlen aus Sicht der Diakonie Regelungen zur gesundheitlichen Versorgung und zur Teilhabe, zur Versorgung mit Wohnraum, zum Schutzbedarf bestimmter Gruppen.
Die Refugio-Stiftung nimmt unaufgefordert Stellung. Sie vermisst Regelungen zur gesundheitlichen Versorgung für alle und schlägt eine Regelung vor, die die gesundheitliche Versorgung sicherstelle, ebenso die Kostenübernahme für Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Der Vormundschaftsverein, der vor allem unbegleitete Minderjährige betreut, nimmt zu einzelnen Regelungen Stellung. Die Definition von „Menschen mit Migrationshintergrund“ will man durch das Bekenntnis, wie es in der Landesverfassung steht, ersetzen. Bei den konkreten Maßnahmen will man für die unbegleiteten Minderjährigen den Schulbesuch und die Therapie inklusive der Kostenübernahme für DolmetscherInnen sicherstellen.
Ebenso will man in der Schule die Kostenübernahme für den Einsatz von DolmetscherInnen in Elterngesprächen sicher stellen. Außerdem will man, dass Ausbildung und Beschäftigung Vorrang von ausländerrechtlichen Belangen haben.
Man versteht nicht, warum gerade im Integrationsgesetz auf die Pflicht zur Einhaltung von Gesetzen hingewiesen wird. Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung sind richtig, sollten aber konkreter sein.
Bei der Koordinierung der Integration sollte mehr auf den Stellenwert der ehrenamtlichen Arbeit eingegangen werden, diese sollte stärker gefördert werden. Die Integrationsfolgenabschätzung wird begrüßt, der Zuwanderungsbeauftragte sollte aber stärker einbezogen werden. Das Monitoring sollte in kürzeren Abständen erfolgen, die Zahlen stärker aufgeschlüsselt werden.
Die Quote an Einwanderern im öffentlichen Dienst sollte genauso erhöht werden wie die Zahl der Einbürgerungen. Außerdem sollte die Förderung von Beratung und anderem langfristig und nicht von Jahr zu Jahr (Projektförderung) geregelt werden. Alle Einwanderer sollten Anspruch auf eine Startberatung mit DolmetscherIn haben.
Das geplante Partizipationsgremium wird begrüßt, dort sollten auch die Interessen von unbegleiteten Minderjährigen vertreten sein.
Man beklagt, dass das Gesetz zu wenig konkret ist und kaum Rechte für die Betroffenen vorgesehen sind. Man begrüßt aber, dass Integration zum Staatsziel wird. Allerdings verpflichtet sich das Land nicht, dafür auch Geld auszugeben.
Unverständlich findet die türkische Gemeinde, dass in diesem Gesetz „Gesetzestreue“ verlangt wird, in anderen Gesetzes aber nicht. Außerdem plädiert man dafür, sich nicht für „Integration“, sondern für „Partizipation“ einzusetzen. Man will auch nicht defizit-orientiert diskutieren. Man vermisst die Absicht, Hemmnisse bei der Integration, also Diskriminierung zu bekämpfen.
Bei der Bildung werden konkrete Schritt verlangt: Eine zentrale Anerkennung von Abschlüssen, anonyme Bewerbungsverfahren und Bekämpfung von Diskriminierung und Mobbing im Bildungssystem. Nachteile müssten ausgeglichen werden, davon findet sich im Gesetz nichts.
Für den Gesundheitssektor sollte der gleichberechtigte Zugang geregelt werden. Außerdem müssen die Rechte Älterer in der Pflege klarer geregelt werden, ebenso der Opferschutz. Den Integrationsbeirat begrüßt man, will aber entsprechend Gremien in den Kreisen flächendeckend.
Bei der Definition von „Menschen mit Migrationshintergrund“ bevorzugt man das Bekenntnis, wie es die Landesverfassung vorsieht. Die „kommunalen Teilhabebeauftragten“ sollten im Gesetz verankert werden.
Das Monitoring sollte nicht alle fünf Jahre erfolgen, sondern in kürzeren Abständen.
Der Sachverständigenrat begrüßt das Integrationsgesetz, weist aber darauf hin, dass es nur einen Rahmen liefern kann. Integration ließe sich nicht gesetzlich erzwingen.
Der Stiftungsrat begrüßt, dass bei der Integration nicht einseitig Leistungen von den Eingewanderten gefordert werden, sondern von allen. Bei den im Gesetz genannten sieben Punkten der Integration schlägt der Rat vor, das „insbesondere“ zu streichen. Wenn weitere Punkte dazu kämen, könnte man das Gesetz ja ändern. Bei der Förderung der Einwanderung wundert sich der Stiftungsrat, dass die Voraussetzungen zur Einbürgerung gefördert werden sollen - alle anderen Länder wollen das Potential besser ausschöpfen, denn allzuviele erfüllen eben schon seit Jahren die Voraussetzungen.
Die Definition von Menschen mit Migrationshintergrund wundert den Sachverständigenrat auch, weil sich das Gesetz ja an alle wendet. Später geht es darum, Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu treffen, die sich gegen Menschen mit Migrationshintergrund richten. Rassismus und Diskriminierung richtet sich aber auch an Menschen ohne Migrationshintergrund, bei denen dieser Hintergrund nur aufgrund des Aussehens angenommen werde.
Die Förderung der Bildung begrüßt der Rat, schlägt aber einige Ergänzungen vor. Die Förderung des „herkunftsstaatlichen Unterrichts“ empfiehlt er zu präzisieren: Es ginge darum, den herkunftssprachlichen Unterricht zu fördern und den herkunftsstaatlichen Unterricht (Konsulatsunterricht) unter staatliche Aufsicht zu stellen. Für den Wunsch nach interkultureller Kompetenz auf dem Arbeitsmarkt empfiehlt der Stiftungsrat entsprechende Fördermaßnahmen. Den Hinweis auf Gesetzestreue findet man unsachlich.
Die Integrationsfolgenabschätzung findet der Stiftungsrat gut, allerdings zu unpräzise. So wird keine Stelle genannt, die das machen soll. Die Integrationsberichte seien gut, ein Zwei-Jahres-Abstand auch gut. Die Förderung von Zielen findet der Rat gut, aber auch zu unkonkret - besser wäre es, auch die finanzielle Förderung festzuschreiben.
Auch die Partizipation begrüßt der Stiftungsrat, bemängelt aber, es wäre zu unkonkret, wer denn wo mitbestimmen dürfe. Insgesamt sei das Gesetz ähnlich wie die von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg und unähnlich dem von Bayern, das einseitig die Pflichten der Einwanderer festlegt. Diese wären aber schon im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Allerdings sei das Gesetz allgemein und unverbindlich. Dahinter vermutet der Stiftungsrat die Probleme der Dreier-Koalition, sich auf Konkretes zu einigen.
Die LAG begrüßt die Definition der „Menschen mit Migrationshintergrund“, weil es sonst oft eine Verkürzung der Integration mit Bezug auf Geflüchtete gibt, es aber um viel mehr Menschen geht. Den sieben Zielen der Integration will man aber ein achtes hinzufügen, nämlich die Integration von Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen. Für diese müssten auch DolmetscherInnen finanziert werden.
Bei den Sprachkursen weist die LAG darauf hin, dass auch die Kinderbetreuung gewährleistet werden muss, damit Mütter teilnehmen können. Gegenüber der Vielfalt sollte man nicht nur „tolerant“ sein, sondern ethnische Vielfalt auch schätzen. Mehrsprachigkeit sollte mehr anerkannt werden, nicht als Defizit gesehen werden. Ausbildung und Beschäftigung sollten Vorrang vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen haben. Unternehmen und Behörden sollten gezielt fortgebildet werden, um interkulturelle Kompetenz zu verankern.
Die geforderte Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sollte in Bezug auf Rassismus und Antisemitismus näher bestimmt werden. Beim Monitoring sollte es klare Ziele und messbare Indikatoren geben. Eine Teilhabe ist nur möglich, wenn auch Dolmetsch-Kosten übernommen würden. Im öffentlichen Dienst sollten MigrantInnen im gleichen Anteil wie in der Bevölkerung vertreten sein. Das Land sollte sich für ein kommunales Wahlrecht für alle positionieren.
Die Teilhabe, insbesondere der Integrationsbeirat werden begrüßt. Allerdings sollte das auch finanziell unterstützt werden, damit die Vernetzung möglich ist.
Der DRK begrüßt das Integrationsgesetz, sieht darin aber nur die Grundlage für die Integration. Es sollte ressortübergreifend verstanden werden. Begrüßt wird, dass es um alle Einwanderer, nicht nur um Flüchtlinge geht.
Bei den Integrationszielen vermisst man Aussagen zur Gesundheit und Zugang zum Gesundheitswesen. Bei den Sprachkursen vermisst man Aussagen zur Kinderbetreuung. Bei der Bildung vermisst man ein Bekenntnis zur Eltern-arbeit. Bei Ausbildung und Beschäftigung vermisst man Aussagen zu einem einfacheren Anerkennungsverfahren.
Beim Monitoring sollte es klarere und messbare Ziele geben. Die Maßnahmen und Ziele sollten konkreter beschrieben werden. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung sollte nicht vom Aufenthaltsstatus oder den Sprachkenntnisse abhängig sein. Eine Integrationsbeirat muss mit den nötigen Ressourcen und Rechten ausgestattet sein.
Zur Definition der Menschen mit Migrationshintergrund will man entweder eine einfachere Definition oder ein Selbstbekenntnis. Bei den Grundsätzen wünscht man sich eine Konkretion über die Ressourcen, die notwendig zur Umsetzung sind.
Bei den Zeilen begrüßt man das Bekenntnis zur Vielfalt, möchte allerdings auch die religiöse Vielfalt genannt haben. Die Einbindung der Eltern ist gut, hier müssen allerdings DolmetscherInnen finanziert werden. Auch die interkulturelle Kompetenz bei der Beschäftigung müsste konkreter formuliert werden.
Die Vorschrift, man müsste sich an Gesetze halten, hält man für überflüssig, weil das selbstverständlich sei. Die Koordinierung der Integration sollte dauerhaft gesichert und finanziert werden, nicht als Projektförderung. Das Monitoring will man nicht alle zwei Jahre, sondern jedes Jahr. Die aufgezählten Maßnahmen sollten konkretisiert werden.
Hier äußern sich gemeinsam das „Forum für Migrantinnen und Migranten“ Lübeck, ebenso das aus Kiel und das aus Norderstedt, das „Forum der Vielfalt“ in Neumünster, der „Runde Tisch Integration“ Flensburg, das Forum für Migration Segeberg.
Man begrüßt den Ansatz, dass Integration die gesamte Gesellschaft angeht, wundert sich aber dann über die Definition „Menschen mit Migrationshintergrund“, was das wieder in Frage stellt.
Bei der Sprachförderung will man Zugang für alle, außerdem Übernahme der Fahrkosten und Organisation einer Kinderbetreuung. Im Gesetz sollte präzisiert werden, dass es um die deutsche Sprache geht. Bei der Bildung sollte eine Wertschätzung von Vielfalt und Mehrsprachigkeit erwähnt werden, für die Elternarbeit müssen DolmetscherInnen finanziert werden.
Ausbildung und Beschäftigung sollte Vorrang vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen haben. Ansonsten wünscht man sich konkretere Formulierungen hinsichtlich der Unterstützung durch die Landesregierung bei allen Maßnahmen, besonders der Koordinierung der Integration. Das Monitoring sollte messbar werden, also klare Ziele definieren.
Bei den spezifischen Maßnahmen fehlt der Gesundheitssektor, die Finanzierung von DolmetscherInnen, die Beschäftigung von MigrantInnen im öffentlichen Dienst, der Ausbau von Kulturzentren und eine Position zum Wahlrecht für alle.
Beim Integrationsbeirat sollten alle bestehenden Partizipationsgremien berücksichtigt werden, zum Beispiel mit einem Sitz je Vorstand. Außerdem sollte es eine Finanzierung der Arbeit geben, außerdem einen Integrationsfonds, aus dem der Beirat Projekte finanzieren könnte.
Die Partizipationsgremien weisen außerdem auf ihr Positionspapier hin, dass sie schon zu Beginn der Entwurfsarbeiten am Gesetz veröffentlicht haben und auch dem Innenministerium zugeleitet haben (der Gegenwind berichtete).
Die Stelle wundert sich über den Widerspruch, dass Integration eine Aufgabe aller ist, dann aber die „Menschen mit Migrationshintergrund“ so eng und genau definiert werden.
Man bedauert, dass es gute Ziele gibt, aber kaum konkrete Maßnahmen genannt werden.
Die Stelle schlägt dann konkrete Formulierungen zum Antirassismus vor. Außerdem wird die mangelhafte Finanzierung von DolmetscherInnen bemängelt, ebenso möchte man dieses Gesetz in verschiedenen Sprachen publizieren.
Antirassismus möchte man gerne im Gaststättengesetz aufnehmen, außerdem schlägt man ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz vor.
Das Fachgremium begrüßt das Gesetz, vermisst aber konkrete Ziele und konkrete Maßnahmen für die Umsetzung. Außerdem fehlten Bestimmungen zur Gesundheit, zum Wohnen, zur Mobilität und zum Gewaltschutz.
Bestimmte, besonders verletzliche Gruppen sollten erwähnt werden, für diese sollten konkrete Maßnahmen vorgesehen werden. Frauen müssten konkret angesprochen werden, z.B. sollten ihnen Leistungen auf ein eigenes Konto überwiesen werden, nicht immer automatisch für alle an den Mann.
Vorne soll gestrichen werden, dass man einen „Willen zur Integration“ erwartet. Außerdem sollen die Menschen nicht „eingebunden“, sondern „beteiligt“ werden. Zur Bildung sollte auch die frühkindliche Bildung und das Studium gehören. Auf die Gleichstellung von Mädchen und Frauen sollte nicht „geachtet“ werden, diese sollte „sichergestellt“ werden.
Bei den Sprachkursen sollte besonders auf Mütter geachtet werden, sie benötigen Fahrkosten und Kinderbetreuung. In der Bildung sollte darauf geachtet werden, dass alle an Sexualkunde, Sport und so weiter teilnehmen und alle von DolmetscherInnen und SozialarbeiterInnen begleitet werden, soweit erforderlich.
Bei der Beschäftigung sind Menschen kein „Potential für Fachkräfte“. Das Fachgremium will zusätzliche Sprachförderung. MigrantInnen sollten im öffentlichen Dienst entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung vertreten sein.
Die Bestimmung, man sollte sich an Gesetze halten, findet das Fachgremium diskriminierend. Sonst sollte man in einem anderen Gesetz auch KielerInnen dazu verpflichten, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.
Die Integrationsfolgenabschätzung will man auf den Integrationsbeirat übertragen. Bei der Evaluierung sollte man Männer und Frauen getrennt betrachten. Bei bestimmten Förderungen, z.B. zum Studium, sollte es besondere Beratung und Förderung für Mädchen und Frauen geben. Ebenso sollte der Integrationsbeirat paritätisch zusammengesetzt sein.
Es fehlen Regelungen zur Gesundheit, hier auch zum Dolmetschen, außerdem Regelungen zum Gewaltschutz.
Zum Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ bevorzugt der Verband das Bekenntnis, wie es in der Verfassung vorgesehen ist. Bei den Sprachkursen sollte das Land auf Integrationskurse für alle setzen, nicht pa-ral-lel Staff-Kurse finanzieren.
In der Bildung sollten die Eltern beteiligt werden, aber es muss sichergestellt werden, dass sie alles verstehen. DolmetscherInnen sollten gesetzlich bezahlt werden. Ausbildung und Beschäftigung sollten Vorrang vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen haben.
Die Vorschrift, man müsste sich an Gesetze halten, hält der Verband für überflüssig. Bei der Förderung von Anti-Diskriminierung sollte klarer genannt werden, an wen sich das richtet. Wenn das Land gegen Diskriminierung antrete, sei es wichtig, gegen die Diskriminierung wegen der Sprache einzutreten. Dazu müssten Behörden, Schulen und das Gesundheitssystem DolmetscherInnen bezahlen. Genannt werden sollte auch religiöse Feiertage anderer Religionen.
Bei der Koordinierung der Integration sollten die Koordinationsstellen und ihre Finanzierung festgeschrieben werden. Mit der Integrationsfolgenabschätzung sollte der Zuwanderungsbeauftragte beauftragt werden. Das Monitoring sollte in kürzeren Abständen erfolgen, und es sollte Wert auf positive Entscheidungen (humanitäres Bleiberecht) gelegt werden. Die Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes sollte der Zusammensetzung der Bevölkerung entsprechen, und Einbürgerungen sollten stärker gefördert werden.
Ein Integrationsbeirat auf Landesebene wird begrüßt, solche Gremien sollte es aber auch in allen Kreisen geben. Die Finanzierung muss sichergestellt sein, und kommunale Beiräte sollten in den Landesbeirat integriert werden.
Die Kommunen sollten nicht nur die Aufgabe der Integration haben, sondern auch eine Integrationspauschale nach Kopf der Eingewanderten zugesagt bekommen. Außerdem sollten Rechte aus diesem Gesetz für alle auch einklagbar sein.
Der Flüchtlingsrat begrüßt das Gesetz, wünscht es sich aber viel konkreter. Vor allem sollte sich das Land ganz konkret zur Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen bekennen. Das geforderte Bekenntnis zu Gesetzen und den verlangten Willen zur Integration hält der Flüchtlingsrat für eine Unterstellung einer Verweigerungshaltung, die es nicht gibt.
Das Land sollte sich nicht nur allgemein gegen Diskriminierung wenden, sondern zum Beispiel landesweit Beschwerdestellen zum AGG einrichten. Auch bei der Aufzählung von Zielen fehlt eine Aufzählung von Maßnahmen, um diese zu erreichen.
Bei der Integration in den Arbeitsmarkt sollten die Förderinstrumente regelmäßig überprüft werden in Hinblick darauf, ob sie wirkungsvoll genug sind, notfalls muss man nachbessern oder neue schaffen. Auch der Integrationsbeirat sei zu begrüßen, aber zu wenig konkret geregelt.
Auch der Flüchtlingsrat empfiehlt ein Artikelgesetz, das in den anderen Artikeln konkrete Maßnahmen vorsehen könnte, die entsprechend in andere Gesetze eingefügt werden. Dazu macht der Flüchtlingsrat anschließend ein Dutzend konkreter Vorschläge. Dazu bietet der Flüchtlingsrat seine Unterstützung an.
Die Landesverbände begrüßen das Gesetz und den Diskussionsprozesse. Sie vermissen aber konkrete Strategien und verbindliche Vorgaben für die Ressourcen. Eigentlich hat das Gesetz den Anspruch, konkrete Ziele für die Integration festzulegen, nennt dann aber nur die Förderungen, zu denen man sich verpflichtet, ohne konkret zu werden.
Konkret will man nach dem Vorbild Bayern auch jungen Erwachsenen die Berufsschule öffnen, das betrifft 12.000 Personen, von denen mehr als 4.000 keinen Schulabschluss haben. Es reicht nicht, auf Bildungschancen „hinzuwirken“, wie es im Gesetz steht.
Die Koordinierungsstellen der Kreise sollten abgesichert werden, so die Landesverbände. Auch Geduldete sollten in Sprachkurse kommen, das Land sollte die Lücke im Bundesgesetz selbst schließen. Bei den Zielen fehlt aber die Integration in die Gesundheitsversorgung und der Bereich Wohnen, ebenso der Sport.
Wichtig wäre auch, zum Übergang zwischen Schule und Beruf mehr zu sagen und die Förderungen klar zu benennen. Zum Monitoring brauche man klare, zahlenmäßige Vorgaben, um Erfolge messen zu können. Der Integrationsbeirat wird begrüßt, allerdings sollten die örtlichen Partizipationsgremien dort Sitz und Stimme erhalten.
Die Kommunen wünschen sich außerdem die Festlegung für die Integrationsförderung, die das Land an die Kommunen bezahlen soll, im Gesetz. Die vorgesehenen 17 Millionen Euro im Jahr wurden im Herbst 2019 auf 5 Millionen Euro gekürzt (nach der Stellungnahme wieder etwas erhöht), hier hätten die Kommunen gerne Sicherheit und einen gesetzlichen Anspruch. Dieses Gesetz wäre hauptsächlich symbolisch.
Die AWO begrüßt das Gesetz als Chance. Man hätte es aber gerne konkreter und deutlicher, zum Beispiel sollte die Ablehnung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus deutlicher benannt werden, auch die Instrumente und Maßnahmen zur Bekämpfung sollten konkreter sein.
Die AWO will Integrationskurse für alle, keine parallelen Staff-Kurse und anderes. Die Teilnahme von Eltern müsste durch Kinderbetreuung ermöglicht werden. In der Bildung sollte es für Eltern einen Rechtsanspruch auf DolmetscherInnen geben sowie Unterricht in der Herkunftssprache für die Kinder. Die Berufsschulpflicht sollte auf 27 Jahre ausgedehnt werden.
Das Potential für den Arbeitsmarkt Fachkräfte aus der Einwanderung zu finden, sollte nicht nur begrüßt werden. Wichtig wäre es, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, mitgebrachte Qualifikationen schneller anzuerkennen, Arbeitsverbote aufzuheben, Unternehmen gezielt fortzubilden, anonyme Bewerbungen zu fördern.
Im Gesetzentwurf vermisst die AWO Regelungen zur Kultur (Förderung von Veranstaltungen) und zur Gesundheit (Finanzierung von DolmetscherInnen). Außerdem fehlt ein Bekenntnis zum kommunalen Wahlrecht.
Für das Monitoring braucht man klare Indikatoren. Der Integrationsbeirat wird begrüßt, aber das Thema „Integration“ sollte in der Staatskanzlei angebunden sein. Die regionalen Partizipationsgremien sollten mehr gewürdigt und auch finanziell gefördert werden.
Das Landesverfassungsgericht lehnt eine Stellungnahme ab (Umdruck 19/2998). Begründung: Sonst wäre es befangen, falls es später angerufen wird und urteilen soll. Das macht es immer, ist aber von der AfD in Unkenntnis der Rechtsordnung in Deutschland auf die Liste gesetzt worden.
Der Landessportverband weist darauf hin, dass Sport zentral im Integrationsprozess ist, im Gesetz verankert und die jetzt vorgesehenen Kürzungen der Förderung zurückgenommen werden müssen (Umdruck 19/3106).
Der Sozialverband Deutschland begrüßt das Gesetz, findet es aber zu allgemein (Umdruck 19/3107).
Die Verbraucherzentrale fordert, den Verbraucherschutz als Ziel der Integration im Gesetz zu verankern (Umdruck 19/3133).
Die Datenschutzbeauftragte hat keine Bedenken, weist nur darauf hin, dass man beim Monitoring bedenken sollte, welche Daten man verwendet oder erhebt (Umdruck 19/3171).
Der „Helferkreis Asyl“ möchte die ehrenamtliche Arbeit, die Förderung der ehrenamtlichen Arbeit und die Finanzierung der entsprechenden Koordinierungsstellen (die mit dem 31.12. 2019 endet) im Gesetz verankert haben und die Finanzierung rückwirkend zum 1. Januar 2020 sichern (Umdruck 19/3175).
Das Amtsgericht Segeberg weiß nicht, warum es auf der Liste der Anzuhörenden gelandet ist. Man habe Erfahrung mit Abschiebungshaftverfahren, aber sonst nichts damit zu tun. Man findet das Vorhaben grundsätzlich sinnvoll (Umdruck 19/3176).
Die Alevitische Gemeinde begrüßt das Gesetz und weist darauf hin, wie wichtig es ist, gegen Diskriminierung vorzugehen und die Menschenwürde ebenso wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau zu verankern (Umdruck 19/3202).
Professor Brüning beschäftigt sich vor allem mit dem Spielraum der Landesgesetzgebung auf dem Gebiet der Einwanderung und Integration. Er warnt davor, mit dem Gesetz zusätzliche Rechte zu geben, auch der Integrationsbeirat sollte auf keinen Fall Entscheidungsbefugnisse erhalten (Umdruck 19/3239).
Die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung begrüßt das Gesetz. Teilhabe sollte besser definiert werden, außerdem sollte man an Einwanderer eine „Integrationserwartung“ richten und diese definieren (Umdruck 19/3266).
Das Erzbistum Hamburg begrüßt das Gesetz, findet es aber zu wenig konkret. Neben einer interkulturellen Öffnung hält man eine interreligiöse Öffnung für wünschenswert. Das Monitoring sollte in kürzeren Abständen erfolgen als vorgesehen (Umdruck 19/1640)
Viele Forderungen, vor allem nach Konkretisierung, finden sich in fast allen Stellungnahmen. Ebenso konkrete Fragen wie die Finanzierung von DolmetscherInnen oder die Öffnung der Deutschkurse für alle, der Berufsschulen für mehr als bisher.
Vieles, was Geld kostet, fehlt im Gesetz, weil es Geld kostet. Dieser Konflikt wird bleiben. Voraussichtlich wird das Gesetz im ersten Quartal 2020 verabschiedet.
Reinhard Pohl
Alle Umdrucke sind bei www.landtag.ltsh.de zu finden.