(Gegenwind 343, April 2017)

Windenergieanlagen
Fotos: Veranstaltung der Staaatskanzlei zur Landesplanung, 10. März in Kiel

Diskussionen und Streit um Energiewende in Schleswig-Holstein:

Es bleibt eine Erfolgsgeschichte

Die Energiewende ist eines der Themen im Wahlkampf. Die aktuelle Regierung hatte sich ehrgeizige Ziele gesetzt: 300 Prozent des schleswig-holsteinischen Energieverbrauchs sollte hierzulande aus erneuerbarer Energie erzeugt werden, um konventionelle Energieerzeugung zu verdrängen und durch den Export Geld zu verdienen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes 2015, das die Landesplanung von 2012 für ungültig erklärte, bedeutete einen Rückschlag. Dennoch konnten 2015 bereits 115 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbarer Energie hergestellt werden, während der Anteil bundesweit bei nur 32 Prozent lag.

OVG-Urteil

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig entschied am 20. Januar 2015, dass die 2012 beschlossene Landesplanung ungültig sei. Beim Ausbau der Windenergie entscheidend: Das Land habe den Wunsch von einzelnen Gemeinden, Windparks zu bauen, zu stark berücksichtigt. Es müsste aber die Landesplanung nach objektiven Kriterien machen, also Windenergieflächen dort vorsehen, wo es genügend Wind gibt und der Abstand zu Siedlungen groß genug ist. Diese Kriterien müssten landesweit gleich angewendet werden.

Die Landesregierung setzte das Urteil auf zwei parallelen Wegen um: Die gesamte Landesplanung wurde neu gemacht. Gleichzeitig wurden, um den Ausbau der Windenergie nicht abrupt zu stoppen, Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau dort gegeben, wo Vorrangflächen nach der „alten” Planung lagen und nach der „neuen” Planung zu erwarten waren. Rund 1.400 Baugenehmigungen gab es seitdem, womit aber nur 300 neue Anlagen gebaut wurden. In 1.100 Fällen wurden ältere Anlagen durch neue ersetzt. Insgesamt stieg die Zahl der Anlagen von 2.600 auf 2.900. An Land werden jetzt 5.900 Megawatt durch Windenergie erzeugt.

Zur Zeit gibt es 324 fertige Genehmigungen, insgesamt sind das nochmal 957 Megawatt. Bis 2025 will die (aktuelle) Landesregierung, dass im Land rund 10.000 Megawatt (10 Gigawatt) erzeugt werden, dazu wären ungefähr 3.600 Anlagen nötig.

Netzausbau

Ein Problem ist der Netzausbau. Dieser ist zwar geplant, wird aber in Deutschland von vier Konzernen betrieben. Schleswig-Holstein gehört zum Gebiet der „Tennet”. Während die Anlagen einzeln oder in kleinen Gruppen gebaut werden, wird eine Hochspannungsleitung über Jahre geplant und gebaut, um dann ans Netz geschaltet zu werden. Fertig wird die Leitung erst, daran haben die Konzerne ein erhebliches Interesse, wenn beim Einschalten auch der Strom erzeugt wird, der dann transportiert werden kann.

Das bedeutet, dass über zehn Jahre nach und nach Anlagen gebaut werden, die in Spitzenzeiten ihren Strom nicht ins Netz geben können. Sie werden vom Netzbetreiber ferngesteuert abgeschaltet, der theoretisch erzeugte Strom wird zu 90 Prozent bezahlt. So gibt es das Gesetz vor. In der Planungs- und Bauzeit der Überlandleitungen bezahlen die Stromkunden also auch für Strom, der nur erzeugt werden könnte, den es aber nicht gibt.

Geplant ist eine Westküstenleitung (Fertigstellung teilweise 2018, teilweise 2019). Dann soll es eine Mittelachse von Hamburg über Audorf (zwischen Kiel und Rendsburg) nach Handewitt an der dänischen Grenze geben, die im südlichen Teil noch 2017 fertig wird, im nördlichen Bereich ebenfalls 2019 fertig ist. Und geplant wird eine Ostküstenleitung, die zwischen 2021 und 2022 fertig wird und Fehmarn mit Lübeck und Hamburg verbindet.

Für alle diese Vorhaben gibt es nicht nur Planfeststellungsverfahren mit dem Auslegen der Pläne und der Möglichkeit, Bedenken vorzubringen oder auch letztlich gegen Teile der Planung zu klagen. Die Landesregierung organisierte auch ein umfangreichen Dialogverfahren mit Einwohnerversammlungen, zu diesen Veranstaltungen kamen im Bereich der Westküstenleitung über 1.100 Menschen, für die Ostküstenleitung interessierten sich ungefähr 2.300 Menschen.

Das Ergebnis: Trotz oder wegen des „Umweges”, das Planungsverfahren für das zusätzliche Dialogverfahren zu unterbrechen, gehen die Planungen sehr viel schneller voran als in anderen Bundesländern. Das Dialogverfahren, also die immer neue Vorstellung der Planungen, ihre Begründung und die Diskussion mit den Anwohnern sorgt erkennbar dafür, dass es weniger Widersprüche und Klage als in anderen Bundesländern gibt.

Nach Angaben von „Tennet” dauert die Planung in Schleswig-Holstein rund drei Jahre, der Bau dann nochmal rund drei Jahre. In Niedersachsen sind es insgesamt 11 Jahre, weil die Planung ohne Dialog rund sieben Jahre dauert. Auch in Hessen wird die Planung mit vier bis fünf Jahren veranschlagt.

Neue Landesplanung

Die Landesregierung, federführend die Staatskanzlei, hat jetzt eine neue Landesplanung festgelegt. Dort wurde das Land in drei Planungsräume aufgeteilt:


Fotos: Veranstaltung der Staaatskanzlei zur Landesplanung, 10. März in Kiel

Das festgelegte Ziel der Landesregierung ist, bis 2025 mindestens 37 TWh Strom aus erneuerbarer Energie zu erzeugen. Bis 2030 sollten es 44 TWh sein. Das ist im Energiewende- und Klimaschutzgesetz (Landtags-Drucksache 18/4388) so festgelegt und mit Mehrheit beschlossen. Dazu soll die Windenergie zunächst 16.800 GWs liefern (2020), später 22.000 GWh (2025) und schließlich 27.600 GWh (2030).

Bei der Berechnung des Flächenbedarfs geht die Landesregierung davon aus, dass die durchschnittliche Windkraftanlage 150 Meter hoch ist (100 Meter Nabenhöhe) und 3 MW Leistung hat. Neuere Anlagen sind vielleicht stärker, aber die alten Anlagen stehen ja noch 10 oder 20 Jahre, deshalb dieser Durchschnittswert. Dafür benötigt man ungefähr 30.000 Hektar, also 2 Prozent der Landesfläche. Im Plan von 2012 waren es 26.800 Hektar oder 1,7 Prozent.

Für die neue Planung hat die Staatskanzlei zunächst die „harten Tabuzonen” definiert, das sind bebaute Ortsteile und Siedlungen, Naturschutzgebiete und Streifen entlang den Straßen. Anschließend wurden „weiche Tabuzonen” definiert, also der Abstand zu Siedlungsflächen, Brutplätze geschützter Großvögel oder Landschaftsschutzgebiete sowie Abstandszonen zu Wäldern. Schließlich wurden die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt und die „Umzingelungswirkung”: Ein Dorf soll nicht von drei Seiten von Windkraftanlagen umgeben sein, auch wenn dies theoretisch drei erlaubte Gebiete wären. Die harten Tabus betreffen 62,6 Prozent der Landesfläche, die weichen Tabus erhöhen dies auf 94,8 Prozent.

Diese Planung ergab im November 2015 genau 4871 Flächen, auf denen danach der Bau von Windenergie möglich wäre, umgerechnet 7,79 Prozent der Landesfläche (also fast viermal so viel wie benötigt).

Zunächst wurden dann Kleinflächen (unter 15 Hektar) aus der Planung genommen und dann die Kriterien strenger gefasst. So wurde die Fläche auf 931 Flächen (= 3,7 Prozent der Landesfläche) reduziert. Nach Abwägung aller einzelnen Flächen blieben 354 Flächenstücke übrig, wovon 42 Flächen für Repowering reserviert wurden - denn es gibt jetzt 1.307 Anlagen mit Bestandsschutz, die auf Flächen stehen, auf denen nach dem neuen Landesplan und den neuen Kriterien nicht gebaut werden darf. Sie dürfen weiter laufen, sie sind ja erlaubt, aber nicht durch stärkere Anlagen ersetzt werden. Wenn die Betreiber dies wollen, bekommen sie eine der 42 Flächen zugewiesen.

Die Fläche, die bleibt, macht jetzt 1,98 Prozent der Landesfläche aus. Damit reicht sie knapp, um die gesetzlichen Ziele zur Installation von Windenergie einzuhalten.

Forderungen, die Kriterien zu ändern, haben in der Regel das Ziel, die erneuerbare Energie zu behindern. Nimmt mal als Abstand zu Siedlungen nicht die jetzigen 800 Meter (zu Gewerbegebieten 400 Meter), sondern die zehnfache Höhe der Anlagen, wie einige fordern, würde sich die Vorrangfläche für Windenergie auf 0,28 Prozent der Landesfläche reduzieren. Das würde bedeuten, man muss ab sofort die Windenergie reduzieren und entweder Kohlekraftwerke bauen oder Atom- oder Kohlestrom importieren.

Die Argumente der Windenergie-Gegner

Windenergie-GegnerInnen argumentieren, Windenergie führe zu Gesundheitsschäden: durch Schall, durch Schattenwurf, durch Eiswurf. Nichts davon konnte bisher nachgewiesen werden.

Was sie komplett außer Acht lassen: Die Gesundheitsschäden durch Kohle und Atom, durch Verbrennung fossiler Brennstoffe, sind sehr wohl nachgewiesen. Tausende Menschen sind bereits erkrankt oder (früher als nötig) gestorben. Genau davor schützt der Ausbau der erneuerbaren Energie.

Windenergie-GegnerInnen argumentieren, Windenergie sei zu teuer: Allein die Abregelungen, also das Abschalten aufgrund fehlender Stromleitungen, koste pro Jahr 300 Millionen Euro.

Was sie komplett außer Acht lassen: Die Windenergie-Anlagen müssen zunächst gebaut werden, bevor die Konzerne die Stromleitungen bauen. Diese Investition tätigen sie erst, wenn sie die neuen Leitungen auch vom ersten Tag an nutzen können. Und Deutschland importiert pro Jahr für 67 Milliarden Euro fossile Brennstoffe (Kohle, Erdöl, Gas, Uran) für die Stromerzeugung, da sind die 0,3 Milliarden für Abregelungen tatsächlich nicht das Problem, zumal die Leitungen ab 2019 zur Verfügung stehen. Die Abregelungen 2016 waren trotz kräftigen Zubaus an Anlagen geringer als 2015, voraussichtlich fallen sie 2019 ganz weg.

Was die Windkraftgegner auch komplett außer Acht lassen, sind die Kosten der Endlagerung für Atommüll. Mit einem schnelleren Zubau von Windenergie könnte Atomstrom schneller als heute geplant abgeschaltet und damit viel Müll vermieden werden. Schon jetzt gilt: Jeder Stillstand des Atomkraftwerks Brokdorf macht für Hunderte von Windenergieanlagen den Weg durch die Stromleitungen frei und entlastet die Stromkunden auch finanziell.

Windenergie-Gegner kritisieren auch das Dauerblinken der Anlagen nachts. Alle Anlagen von mehr als 100 Meter müssen nachts Lampen blinken lassen, um Flugzeuge zu warnen - das gilt für ganz Deutschland, auch wenn hierzulande gerade nachts so gut wie keine Flugzeuge unterwegs sind.

Hier gibt es inzwischen neu entwickelte Warnblinker, die nur anspringen, wenn sich wirklich ein Flugzeug nähert. Inzwischen wurde das Erlaubnisrecht geändert, dass diese jetzt installiert werden können. „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung” nennen das die Behörden. Allerdings müssen pro Windpark vier Radaranlagen installiert werden, das lohnt sich nicht für alle. In Schleswig-Holstein sind bisher 80 Anlagen umgerüstet worden und blinken jetzt nur wenn ein Flugzeug sich nähert, faktisch also nie.

Arbeitsplätze

Die erneuerbaren Energien sind für Schleswig-Holstein ein Jobmotor. Insgesamt gab es 2013 rund 16.000 Arbeitsplätze in dem Bereich, 2015 waren es bereits 18.400 Arbeitsplätze. Wind ist das wichtigste Gebiet: 12.200 Arbeitsplätze gehören zur Windenergie, 5.100 zur Biomasse (Biogas), 700 zur Photovoltaik, also der Sonnenenergie.

Dabei hat die Produktion Schleswig-Holstein verlassen, im März wurden die Arbeitsplätze bei „Senvion” nach Indien verlagert. „Senvion” entstand als Maschinenbaufabrik in Heide, die heutige Produktion von Windkraftanlagen in Husum entstand aber Ende der 80er Jahre als Teilproduktion der „Husumer Schiffswerft”. Die Werft ging 1999 pleite, die Windenergieproduktion blieb übrig und gehörte zuletzt zum „Senvion”-Konzern. In Husum wurden aber nur 2-MW-Anlagen produziert, die in Deutschland kaum noch jemand kauft, gesucht sind 3,5 MW-Anlagen. So war es logisch, diese Produktion nach Indien zu verlagern.

Wenn Schleswig-Holstein auch Arbeitsplätze in der Produktion haben will, müssen die kleinen Betriebe gefördert werden, die jetzt an Speicher-Techniken arbeiten.

Von der EEG-Umlage, die alle Stromkunden in Deutschland bezahlen, flossen 2014 rund 1,8 Milliarden Euro, 2015 dann 2,6 Milliarden Euro nach Schleswig-Holstein. Das ist schon viel, lässt sich aber sicherlich noch steigern. Dabei bekommen die Produzenten in Schleswig-Holstein nur 14,8 Cent pro kWh, weil sie billiger produzieren als im Bundesdurchschnitt, wo 16,8 Cent bezahlt werden.


Fotos: Veranstaltung der Staaatskanzlei zur Landesplanung, 10. März in Kiel

Veranstaltungen und Proteste

Die Landesregierung stellt zur Zeit die neue Planung auf Veranstaltungen in Kiel, Bad Oldesloe, Husum und Meldorf vor. Diese Veranstaltungen liegen größtenteils in der Produktionszeit dieser Zeitschrift. Auf der ersten Veranstaltung zeigte sich aber schon, dass die Zahl der Gegner der Windenergie stark geschrumpft ist. Gerade mal dreißig demonstrierten gegen den Ausbau, für größere Abstände zu Siedlungsgebieten (was faktisch die gesamte erneuerbare Energie in Frage stellt).

Auf der Veranstaltung am 10. März in Kiel, eingeladen hatte die Staatskanzlei, war nach dem Beifall zu urteilen ungefähr ein Drittel der rund 300 Besucherinnen und Besucher gegen die Landesplanung, rund zwei Drittel dafür. Nach dem Austausch der Argumente forderten die Windenergie-Gegner offen die Änderung des Gesetzes: Die Landesregierung sollte von ihrem Ziel des Ausbaus der Windenergie abrücken, was einen (Wieder-)Ausbau der Energieerzeugung mit fossiler Energie bedeuten würde, also entweder Kohle oder Atom, vielleicht auch mehr Erdöl und Erdgas. Dem erteilten die VertreterInnen der Landesregierung, Staatssekretär Thomas Losse-Müller und Staatssekretärin Ingrid Nestle, eine klare Absage.

Die Windenergie-GegnerInnen, die ihren Verein „Gegenwind Schleswig-Holstein” genannt haben, sammeln für zwei Forderungen Unterschriften:

  1. Mit der „Volksinitiative Bürgerwillen” wollen sie erreichen, dass die Ablehnung von Windkraftanlagen durch eine Gemeinde verbindlich berücksichtigt werden soll. Exakt das hat das Oberverwaltungsgericht bereits im Januar 2015 untersagt, weder positive noch negative Stellungnahmen von Gemeindevertretungen dürfen die Landesplanung bestimmen, sondern nur „objektive Kriterien”. Zwei Jahre später gegen das Urteil Unterschriften zu sammeln wäre zumindest erklärungsbedürftig, was die Windkraftgegner natürlich nicht tun.
  2. Mit der „Volksinitiative Abstand” sammeln sie Unterschriften für den sogenannten 10H-Abstand, also dem Zehnfachen der Höhe. Damit würde die Fläche für Windenergie auf rund ein Sechstel des jetzigen gesenkt - es ginge nicht mehr um den Bau von Windenergieanlagen, diese müssten vielmehr abgebaut und durch andere Kraftwerke ersetzt werden. Die Initiatoren sind nicht so ehrlich, auch Bauplätze für die Kohlekraftwerke vorzuschlagen oder die verheerenden Auswirklungen auf die Gesundheit, das Klima oder die Natur zu erläutern.

Sowohl die Abstände als auch die Grundsätze des Planungsrechts sind allerdings Bundesrecht. Sollten sich ausreichend Unterschriften finden, ist das vermutlich ohne Belang. Umweltminister Robert Habeck schätzt ohnehin, dass es bei 98 Prozent der jetzt ausgewiesenen Vorrangflächen keine Proteste oder Einsprüche mehr gibt, sondern sich die Diskussion beruhigt hat.

Vor einem Jahr, als die neuen Planungen veröffentlicht wurden, waren die Irritationen anfangs noch sehr groß. Von damals 3100 Anlagen lagen 1307 in Gebieten, die in der neuen Planung nicht mehr als Windenergie-Fläche ausgewiesen waren. Gefragt wurde, warum allgemein akzeptierte Anlagen, die größtenteils den Anwohnern auch bares Geld einbringen, jetzt mit der Zeit abgebaut werden (etwa 1.200 Anlagen werden bis 2025 verschwinden), aber neue Gebiete ausgewiesen würden, die oftmals auf den Widerstand der Nachbarn stoßen. Die Antwort steht im Gerichtsurteil: Weil eben die Planung nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat, nicht nach den Wünschen der einzelnen Gemeinden oder Anwohnerinnen und Anwohner.

Beteiligung der Bevölkerung

Die Landesregierung hat die Planung jetzt ins Internet gestellt, alle können sie kommentieren. Dazu gibt es interaktive Karten, die die Vorarnggebiete für Windenergie anzeigen. So kann man auf die eigene Wohngegend zoomen, dort auf ein Windenergie-Gebiet klicken und bekommt einerseits alle Informationen über die Planungen dort, andererseits auch ein Kontaktformular. Hier kann man die eigene Stellungnahme abgeben: Das muss kein Widerspruch sein, es darf auch eine Unterstützung für die erneuerbare Energie sein. Die Stellungnahme sollte man in einer Textverarbeitung vorschreiben und dann komplett ins Formular der Regierung kopieren.

Dazu kann man auch eine Anlage, z.B. eine pdf-Datei, anhängen. Will man mehrere schicken, sollte man entweder eine normale Mail an die Staatskanzlei schicken, oder man öffnet das Kontaktformular mehrfach.

Diese Beteiligung ist bis zum 30. Juni 2017 möglich. Die Adresse: bolapla-sh.de

Hier kann man sich für einen der drei Planungsräume entscheiden oder die Landesplanung Windenergie insgesamt anklicken. Zuschriften können auch per Brief oder Fax oder Mail erfolgen.

Alle Zuschriften werden im zweiten Halbjahr 2017 ausgewertet und beantwortet. Dabei werden alle Antworten ins Internet gestellt, also nicht persönlich versandt. Viele Stellungnahmen werden sich überschneiden und wiederholen, diese werden dann als eine Zuschrift zusammengefasst und beantwortet.

Anfang 2018 soll es dann die Anhörungen geben, danach wird die Landesplanung verabschiedet.

Reinhard Pohl

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