(Gegenwind 314, November 2014)

Kadaver von Legehennen in Kühren

Betreiber entsorgt illegal Kadaver

Zu viele tote Hühner in Legehennenanlage in Kühren?

Grüne fordern stärkere Überwachung der Massentierhaltung

Dank der Aufmerksamkeit eines Spaziergängers wurde eine illegale Deponierung von Hühnerkadavern auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemeinde Kühren bei Preetz (Kreis Plön) am 26. August entdeckt.

Der Einwohner hat nach eigenen Angaben weit über 500 Tierkadaver gesichtet - zum Teil körperlich entstellt (Fotos) -, die in einem Bruch an einem Feldweg in unmittelbarer Nähe zur Legehennenanlage offensichtlich zum Zwecke der Endlagerung dort abgelegt worden waren. Der Einwohner hat Strafanzeige bei der Polizeistation in Preetz gestellt und ist zudem bei dem zuständigen Amt der Kreisverwaltung in dieser Angelegenheit vorstellig geworden.

Vorab war bekannt geworden, dass anlässlich eines Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr Kühren am 9. August in Gebäuden der Legehennenanlage von den Einsatzkräften der Feuerwehr auffällig viele tote Hühner in den Stallungen festgestellt wurden.

Vor diesem Hintergrund muss die Kreisverwaltung Plön als zuständige Behörde für die Beseitigung Fragen beantworten, die von öffentlichem Interesse sind, fordert der Kreistagsabgeordnete Plön BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gerd Dreßler. Grundlage dafür ist das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG). So möchte er die Frage beantwortet haben, ob der Kreisverwaltung Hinweise für eine außergewöhnlich hohe Mortalitätsrate in der besagten Legehennenanlage in Kühren vorlagen und wie die Kreisverwaltung künftig den Betreiber zur Meldepflicht der zu beseitigenden Tierkörper veranlassen will. Letztlich kommt es darauf an, so Dreßler, dass die Einhaltung der Vorschriften zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte durch die zuständigen Behörden konsequent zu überwachen ist.

Neben der Frage, ob Haltungsmethoden in der Legehennenanlage als Ursache für eine mutmaßlich außergewöhnlich hohe Mortalitätsrate ausgemacht werden können (die dazu führt, dass der Betreiber Tierkadaver illegal entsorgt, um die Meldepflicht zu umgehen), sind die Folgen der illegalen Entsorgung für Natur und Umwelt relevant. Mit den Kadavern wurden „Tierische Nebenprodukte” abgelegt, die vorher aus dem Produktionsprozess ausgesondert wurden, weil sie den Produktionserwartungen nicht mehr entsprachen (Krankheit, Verletzungen, Alter). Die den Kadavern innewohnenden Krankheitserreger und sogenannte „Leichengifte” sowie verabreichte Antibiotika gelangen über das Oberflächenwasser in Flüsse und Seen und als Nahrung über die Wildtiere in die Nahrungsketten, was u. a. Botulismus und Multiresistenz gegen Antibiotika zur Folge haben kann. Es sei hier an die ausgeübte Kriegspraxis vergangener Zeiten erinnert, Brunnen mit Tierkadavern zu vergiften, um der Bevölkerung in Feindesland zu schaden.

Legehenne Kühren

Die sogenannte Bodenhaltung der Legehennen erlaubt auf einem Quadratmeter nutzbarer Stallfläche einen Tierbestand von maximal 9 Hennen. Bei der Anordnung der Haltungseinrichtungen auf mehreren Ebenen dürfen es maximal 18 Hennen pro Quadratmeter Stallgrundfläche sein. Insgesamt ist die Legehennenzahl in einer Gruppe auf höchstens 6.000 Legehennen begrenzt.

In der Bodenhaltung ist die Bildung einer festen Rangordnung aufgrund der Gruppengröße erschwert, so dass es häufig zu Rangordnungskämpfen kommt, die zu Verletzungen der Legehennen führen können. Um für ein gutes Stallklima, gute Hygienebedingungen, gesunde Tiere und optimale Produktqualität zu sorgen, ist daher bei der Bodenhaltung ein hoher Betreuungsaufwand erforderlich, der u.a. ein regelmäßiges Wechseln der Einstreu oder zumindest häufiges Nachstreuen erfordert.

Diesem Arbeitsaufwand steht der Preisdruck entgegen, dem sich die Betreiber von Anlagen zur Massentierhaltung aussetzen und der durch Reduzierung der Stallkosten gemindert wird - zu Lasten einer artgerechten Tierhaltung. Letztlich kommt es auf den Verbraucher an, ob er statt dessen erhöhten Kosten für Eier aus Freilandhaltung tragen will.

„Die von der Funktionären der Landwirtschaft vielbeschworene Selbstverpflichtung zur Einhaltung einer guten fachlichen Praxis in der Tierhaltung ist hier wieder einmal bewusst und sträflich missachtet worden und macht Verordnungen zum Schutze von Tier, Natur und Umwelt unabdingbar”, so der umweltpolitische Sprecher der grünen Kreistagsfraktion Plön.

Es muss im Interesse des Kreises liegen, die Hintergründe für das Fehlverhalten des Betreibers der Legehennenanlage in Kühren aufzuklären, um weiteren Gefährdungen dieser Art im Kreisgebiet vorzubeugen. Zu den gebotenen Folgemaßnahmen gehören vor allem unangemeldete Überprüfungen seitens Mitarbeiter der zuständigen Behörde des Kreises, um Verdachtsfälle und berechtigte Sorgen der Öffentlichkeit zu entkräften und vor der Anwendung illegaler Verfahren abzuschrecken.

Gerd Dreßler
Umweltpolitischer Sprecher, Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen” im Kreistag Plön
www.grueneploen.de

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