(Gegenwind 301, Oktober 2013)

Markus Schwarz
Im Namen des BEI wirbt Markus Schwarz für sozialen Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein.

Neues Vergabegesetz in Schleswig-Holstein

Endlich mehr Sozialstandards beim Einkauf öffentlicher Einrichtungen?

Fast jeden Tag lesen wir von Berichten über Arbeitsrechtsverletzungen in den Produktionsstätten der Welt. Erst kürzlich standen Apple und andere IT-Unternehmen in der Kritik, in ihren Zulieferbetriebe werden grundsätzliche Arbeitsrechte nicht eingehalten, im letzten Jahr starben tausende NäherInnen bei Bränden in Textilfabriken in Südostasien und Angehörige warten zum Teil bis heute auf Entschädigungen. Und auch im Lebensmittel-Markt schockieren regelmäßig Berichte über die Zustände auf Plantagen und zeigen, wie „schmutzig” unsere Schokolade oder andere Produkte aus dem Globalen Süden sind.

Doch wir als VerbraucherInnen haben einen Einfluss und können uns mit jedem Kauf für die Produkte entscheiden, bei denen glaubwürdig soziale Standards eingehalten wurden - z.B. bei fair-gehandelten Waren. Doch nicht nur wir als Bürger haben eine Verantwortung mit unserer Kaufentscheidung gerechte Arbeitsbedingungen zu unterstützen, sondern auch öffentliche Einrichtungen können, ja müssen ihre Marktmacht nutzen, um gerechte Bedingungen in der Welt zu fördern. Die öffentliche Hand in Deutschland kauft jährlich Waren und Dienstleistungen von ca. 360 Milliarden Euro ein, was ungefähr 17% des Bruttoinlandsproduktes entspricht. Würden diese Ausgaben nur nach hohen ökologischen und sozialen Kriterien getätigt, könnten effektiv Menschenrechte und Strukturen der Nachhaltigkeit unterstützt werden. Das Signal an den Markt wäre in jedem Fall größer als jeder einzelne Kauf von fair gehandelter Schokolade im Supermarkt.

Die Politik ist hier gefordert, entsprechende Regelungen zu schaffen und fortschrittliche Rechtsurteile diesbezüglich Anwendung finden zu lassen. Bis zum letzten Jahr galten für diese Sozialen Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein nur ungenügende „Kann”-Bestimmungen, die für Behörden wenig bindend waren. Die neue Landesregierung nahm sich seit Mai 2012 aber schon sehr früh vor, diesen Umstand zu ändern. Ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz wurde von den Landtagsfraktionen erarbeitet, um nicht nur gerechte Löhne im Inland zu gewährleisten, sondern auch soziale Standards bei der Herstellung von Waren aus sogenannten Entwicklungsländern zu fordern. Schon bald begann ein Diskussionsprozess im Landtag, der sich bis in den April diesen Jahres hinzog. Zivilgesellschaftliche Gruppen wie das Bündnis Eine Welt SH, die Aktivgruppe der Kampagne für Saubere Kleidung oder Gewerkschaften wurden angehört. Selbst endlich beschloss man ein Gesetz, dass sich in Bezug zu nachhaltiger Beschaffung an anderen Bundesländern orientierte, die Auserkorung, das beste Gesetz in dieser Hinsicht zu schaffen, konnte nicht erfüllt werden. Zwar weist das Gesetz den bundesweit höchsten Mindestlohn bei öffentlichen Aufträge auf, die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird jedoch erst ab einem Auftragswert von 15.000€ gefordert. Dass damit vor allen Dingen der Einkauf von bspw. Lebensmitteln so gut wie nie unter die Bestimmungen des Gesetz fallen und damit eine wichtige „sensible” Warengruppe ausgeschlossen wird, stieß bei vielen auf Unverständnis.

Hervorzuheben ist aber, dass nicht wie ursprünglich vorgesehen nur die Landesbehörden zu entsprechenden Regelungen verpflichtet wurden, sondern in der Endphase des Gesetzerarbeitungsprozesses auch die Kommunen in de Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen wurden. Dies ersparte einen Flickenteppich von Anforderungen an Unternehmen und Verwaltungen.

Seit August ist das neue Vergabegesetz nun in Kraft, die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen aber noch nicht in einer Verordnung festgeschrieben. Bisher finden sich einzig Anwendungshinweise, die das Wirtschaftsministerium erstellt hat. Dort wird das Prozedere erläutert, wie Beschaffungsstellen das Gesetz anwenden sollen, bezüglich der sozialen Standards beinhaltet dies, auf deren Einhaltung „hinzuwirken”. Wie eine Kontrolle derartiger Standards für Produkte geschehen kann, die meist in Ländern des Globalen Südens hergestellt werden, wird seit langem diskutiert. Verlies man sich bisher auf Erklärungen von Bieter-Unternehmen, die grundlegenden Standards einzuhalten, wird mit dem neuen Gesetz und dazugehörigen Verordnung auf Siegel, Zertifikaten und andere Nachweise zurückgegriffen, die Sicherheit über die Einhaltung der ILO-Normen liefern. Eine Vorgehensweise, die bundesweit mittlerweile als eine Lösung der Kontrollfrage für Verwaltungen und Unternehmen (!) immer mehr Anwendung findet und den Aufwand für die beteiligten Akteure deutlich verringert. Siegel gibt es mittlerweile ausreichend viele und mehrere Internetplattformen verschaffen einen Überblick, welche davon unabhängig und verlässlich die Einhaltung von Sozialen Standards garantieren - und das für die meisten Produktgruppen, die von dem Wirtschaftsministerium als „sensibel” eingestuft wurden. Einzig fehlen bisher einige Warengruppen in dieser Auflistung wie z.B. IT-Hardware, obwohl seit Jahren die zum Teil katastrophalen Zustände in den Produktionsstätten in Asien bekannt sind.

Ein Grund dürfte die Festlegung sein, dass in Bereichen, in denen es noch keine verlässlichen Siegel gibt - wie im angesprochenen IT-Bereich - die Bieter von ihrem Hinwirken auf die Einhaltung der ILO-Normen entbunden werden. Ein zutiefst unverständliches Vorgehen, da in anderen Bundesländern auch in solchen Fällen zumindest von den bietenden Unternehmen verlangt wird, Anstrengungen nachzuweisen, die Standards zu erreichen.

Ob sich an dieser Ausrichtung noch was ändert, wird erst die endgültig abgestimmte Verordnung zeigen, was aber schon jetzt deutlich wird, ist der Bedarf an Schulungen, Fortbildungen und Qualifizierungen, die dem Gesetz folgen müssen. Und hier gibt es von Seiten der Landesregierung bisher kaum Initiative. Durch die Einbeziehung der Kommunen in den Anwendungsbereich des Gesetzes müssen sich auch sie an diese weitgehenden Regelungen halten, was ohne ausführliche Hilfestellungen kaum zu bewerkstelligen ist. Was sind die Möglichkeiten, die dadurch entstehen, nachhaltiger und sozialverträglicher zu beschaffen? Welche Pflichten gehen damit einher? Und wie wird dies am besten kontrolliert - was sind die verlässlichsten Siegel und Zertifikate? Alles Fragen, die eingeübt und verinnerlicht werden müssen - in jeder der unzähligen Beschaffungseinheiten im Land. Ein Verweis auf einige Internetseiten und Siegelübersichten wird kaum ausreichen.

Experten wie Annelie Evermann von World Economy, Ecology & Development (WEED e.V.) weisen immer wieder darauf hin, dass eine erfolgreiche Umsetzung nachhaltiger Beschaffung nur funktioniert, wenn die Vorgaben bei den ausführenden EinkäuferInnen „ankommen”. Klare Regelungen und eine effektive Unterstützung der Beschaffungsstellen und entsprechende Strukturen in der Verwaltung sind die entscheidende Kriterien, langfristig nicht nur die Einhaltung der Standards zu gewährleisten, sondern auch Akzeptanz nachhaltiger Beschaffung zu erhöhen.

Der Wille der Politik, in diesem Bereich wirklich voranzukommen, muss gegeben sein, um diesen langen Prozess zu durchschreiten und immer wieder daran zu erinnern, dass die öffentliche Auftragsvergabe auch dazu genutzt werden kann, Umdenkungsprozesse bei Unternehmen und anderen KonsumentInnen einzuleiten, nicht mehr auf Kosten der Umwelt, Natur und der benachteiligsten Menschen zu wirtschaften.

Ein gutes Gesetz ist da erst der Anfang, und bietet gleichzeitig die Chance, sich über das weitere Vorgehen in diesem Bereich umfassend auseinanderzusetzen. Erfahrungen zeigen, dass dieser Prozess nur in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren gelingen kann - von Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit bis hinzu Gewerkschaften, Umwelt- und Unternehmensverbänden. Alle wissen bereits, dass staatliche Gelder nachhaltig und nicht für Waren ausgegeben werden sollten, die durch schlimmste Menschenrechtsverletzungen hergestellt wurden. Diese gemeinsame Basis sollte Ausgangspunkt sein, wie man Beschaffungsstellen wie Unternehmen dabei unterstützen kann, sich dieser Herausforderung zu stellen und mehr Akzente in Richtung Nachhaltigkeit zu setzen. Dass die KundInnen schon längst diese Kriterien bei ihrer Kaufentscheidung mit einbeziehen, und auch Kommunen sich verstärkt diesem Thema widmen, sieht man nicht erst bei den vielen „Fairtrade-Städten”, die mittlerweile in Schleswig-Holstein ausgezeichnet werden. Dies sollte Ansporn sein, schleswig-holsteinische Firmen genau für diesen Zukunftsmarkt und diese -ausrichtung stark zu machen. Für ein faires Schleswig-Holstein.

Markus Schwarz
Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. (BEI)
Fachpromotor für nachhaltige Beschaffung

Einsatzstelle: Weltladen Heide e.V., Markt 28, 25746 Heide,
Mail: markus.schwarz@bei-sh.org
Tel.: 0481 6405 9885
Mobil: 0172 573 7044
https://www.bei-sh.org/fairerhandel.html
https://www.bei-sh.org/projekt-inlandsarbeit.html

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