(Gegenwind 280, Januar 2012)
Vorbemerkung: Dieses Text entstand größtenteils vor dem Bekanntwerden der von der Presse als „Dönermorde” bezeichneten rassistisch motivierten Mordserie deutscher Neonazis, deren Taten neun Menschen zum Opfer fielen. Seit dem überschlagen sich die Ereignisse und Bekenntnisse gegen „rechts” gehören wieder zum Standardrepertoire von vor Betroffenheit triefenden deutschen PolitikerInnen. Verbunden mit einem neu aufflammenden Enthusiasmus im staatlichen Kampf gegen „Rechtsextremismus” werden wieder Forderungen nach einem NPD-Verbot sowie einer stärkeren Überwachung politischer „Extremisten” laut. Diese Reaktionen sind so alt wie vorhersehbar und zur Bekämpfung von Neonazis so unnütz wie schon immer. Wir haben zu diesem Thema bereits Mitte November einen längeren Text unter dem Titel „Neun rassistische Morde, der Verfassungsschutz und ‚die Schande für Deutschland’” verfasst, dieser ist u.a. auf unserer Homepage einsehbar.
Staatliche Präventionsarbeit gegen Neonazis bestand zumindest in Schleswig-Holstein lange Zeit darin, Informationsbroschüren des Verfassungsschutzes an Schulen zu verteilen und besonders engagierte Schüler_innen, die an ihrer Schule Projekte angestoßen hatten, mit dem Titel „Schule mit Courage - Schule ohne Rassismus” auszuzeichnen. In den ostdeutschen Bundesländern, wo vielerorts aufgrund eines real existierenden Naziproblems unentgeltlich Aufklärungsarbeit geleistet wurde, entstanden schon in den 1990ern Strukturen, die professionelle Hilfe bei Problemen mit oder Übergriffen von Neonazis leisteten. Diese Projekte hatten oft mit einer chronischen finanziellen Knappheit und massiven politischen Gegenwind zu kämpfen. Doch diese dunklen Zeiten scheinen nun endgültig vorbei zu sein, denn 11 Jahre nach dem „Aufstand der Anständigen” wird unter schwarz-rot-gelber Flagge wieder gegen Neonazis gekämpft - im Rahmen eines bundesweiten Programms zum Aufbau von „Beratungsnetzwerken gegen Rechtsextremismus”.
Dieser Text soll aus aktuellem Anlass einen kritischen Blick auf die Strukturen und Bemühungen dieses Netzwerkes in Schleswig-Holstein werfen, uns vorliegende Informationen veröffentlichen und eine Positionierung linker und antifaschistischer Gruppen und Aktivist_innen dazu ermöglichen.
Kiel im Januar 2011: Der stellvertretende Polizeichef in Friedrichsort erklärt auf einer Ortsbeiratssitzung, dass es 2010 zwar „‚jede Menge’ rechtsextrem motivierte Taten” in diesem Stadtteil gab, die allerdings „alle auf das Konto eines Mannes” gingen, der mittlerweile wieder weggezogen sei. Seit dem wäre „von rechter Seite nichts mehr passiert”. Die Autonome Antifa-Koordination Kiel wies diese Behauptung damals als nicht zutreffend zurück und kritisierte die Verharmlosung rechter Aktivitäten durch die Kieler Polizei(Anm. 1). Im September 2011 konnte man in den Kieler Nachrichten dann lesen, dass die Stadt aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken” 230.000 Euro in den nächsten zwei Jahren erhält, um „Projekte in den nördlichen Kieler Stadtteilen” zu finanzieren, da es dort „seit einiger Zeit verstärkte Aktivitäten rechtsextremistischer Jugendlicher” gäbe(Anm. 2). Ob es sich bei der damals getätigten Aussage des stellvertretenden Friedrichsorter Polizeichefs um politisches Kalkül oder schlichte Ignoranz handelte ist natürlich Spekulation, Fakt ist jedoch, dass diese durch das nun gestartete Programm in Kiel als absurd zu bezeichnen ist.
Normalerweise gäbe es keinen dringenden Grund, sich hier so öffentlich und ausführlich mit dem nun auch in Kiel angekommenen Bundesprogramm gegen „Rechtsextremismus” zu beschäftigen. Als aktive Antifaschist_innen wissen wir, dass die staatlichen Anti-Nazi-Programme keine Alternative zu einer in den Stadtteilen präsenten antifaschistischen Praxis sowie linker Politik und Gegenkultur darstellen, dass sie oftmals nur medienwirksame Seifenblasen sind, mit denen sich Kommunen und Städte bei zu großer (negativer) Aufmerksamkeit den Anschein geben können, gegen rechte Aktivitäten vorzugehen. Die Zusammenarbeit mit staatlichen oder halb-staatlichen Stellen im Kampf gegen Neonazis stellt gewissermaßen die „Grauzone” dar, über die permanente und generelle Debatten innerhalb antifaschistischer Strukturen nötig sind.
Was eine Auseinandersetzung mit dem Programm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken” und dem dahinter stehenden „Beratungsnetzwerk” in Kiel allerdings aus unserer Sicht nötig macht ist die Verstrickung polizeilicher Behörden und des Inlandsgeheimdienstes darin und die Tatsache, dass in dessen Rahmen momentan verstärkt versucht wird, Menschen aus der linken antifaschistischen Bewegung auf unterschiedlichen Ebenen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Es werden offizielle und „inoffizielle” Jobangebote an linke Aktivist_innen ausgesprochen mit dem offensichtlichen Ziel, über diese Personen an das Wissen von organisierten Antifa-Gruppen über Neonazis zu kommen.
Das „Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus” ist Teil eines bundesweit laufenden Programms. In einer Selbstdarstellung heißt es: „Das seit dem 1. Januar 2009 in Schleswig-Holstein umgesetzte Bundesprogramm ‚kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus’ endete am 31.12.2010. Die aufgebauten Strukturen und Ergebnisse wurden in das vom Bund am 1. Januar 2011 gestartete Folgeprogramm 'Toleranz Fördern - Kompetenz Stärken' überführt und die Arbeit wird fortgesetzt”(Anm. 3). Ziel des Netzwerkes ist es „anlassbezogene, zeitlich befristete Interventionen und Hilfestellungen von Experten” durch so genannte „Interventionseinsätze” in Gegenden zu starten, wo es Probleme mit Neonazis gibt(Anm. 4). Dazu werden „Mobile Interventions-/Beratungsteams” gebildet, welche sich „anlassbezogen und fallspezifisch aus dem Beratungsnetzwerk zusammen” setzen(Anm. 5). So weit, so gut, alles kein Grund zur Aufregung. Interessant wird das ganze allerdings bei einer Betrachtung, wer da alles so drin steckt.
Das „Beratungsnetzwerk” setzt sich aus mehreren staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen, Verbänden und Vereinen zusammen. Mitglieder sind z.B. der Landesjugendring, der Städteverband, „Vielfalt Tut Gut” Neustadt in Holstein, CJD Eutin, Aktion Kinder- und Jugendschutz e.V. (AKJS), der DGB Nord und der Landessportverband. Neben diesen sitzen dann jedoch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, das Ministerium für Bildung und Frauen, das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa und last but not least der Rat für Kriminalitätsverhütung (Innenministerium), der Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt(Anm. 6). Gesteuert wird das Ganze von einer „Landeskoordinierungsstelle”, die als AG Teil des Landesrats für Kriminalitätsverhütung im Innenministerium ist. Der Landesrat für Kriminalitätsverhütung bringe „durch die kommunalen Kriminalpräventiven Räte eine breit vernetzte und vor allem kommunal verankerte Struktur in das Beratungsnetzwerk” ein(Anm. 7). Offiziell zuständig ist zwar das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, als Kontaktadresse für die Landeskoordinierungsstelle wird allerdings, logischerweise, das Innenministerium angegeben. Trägerin der beiden Stellen für Erstberatung im Netzwerk ist die Aktion Kinder- und Jugendschutz (AKJS)(Anm. 8). Diese Stellen stehen damit zwar unter keinem direkten Einfluss von Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden, sie sind aber jedoch unzweifelhaft mit dem Innenministerium über die Landeskoordinierungsstelle verbunden.
Und hiermit kommen wir zum eigentlichen Problem, da mit dem wohlklingenden Namen „Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus” versucht wird, zivilgesellschaftliche Akteure und staatliche Stellen unter einem Banner im Kampf gegen den „Rechtsextremismus” zusammenzuführen. Es ist der deutlich zu erkennende Versuch, nach jahrelangen Nichtstun von staatlicher Seite einen Fuß in lokale Anti-Nazi-Netzwerke zu setzen und gleichzeitig auch ein offensichtliches Informationsdefizit auszugleichen. So gab es beispielsweise im September 2011 ein Fachseminar zum Thema „Neonazis und soziale Netzwerke” in Neumünster, welches vom AKJS und dem „Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus” in Kooperation mit der Rosa Luxemburg Stiftung sowie der grünen Heinrich Böll Stiftung organisiert wurde, auf dem u.a. der taz-Journalist Andreas Speit und Vertreter_innen vom antifaschistischen pressearchiv und bildungszentrum Berlin (apabiz e.V.) und der Amadeu Antonio Stiftung referierten(Anm. 9). Solche Veranstaltungen sollen dazu genutzt werden, das Beratungsnetzwerk als Bündnispartner akzeptanzfähig zu machen und dabei wird, wie in diesem Fall zu sehen, bewusst auf die Zusammenarbeit mit linken und antifaschistischen Kreisen gesetzt.
Neben der Tätigkeit der Beratungsnetzwerke gibt es bundesweit im Rahmen von „Toleranz Fördern - Kompetenz Stärken” auch die von den Landeskoordinierungsstellen betreuten „Lokalen Aktionspläne (LAP)” für besonders betroffene Regionen und Städte. Für die Arbeit dieser Projekte wird eine Menge Geld zur Verfügung gestellt: Die Stadt Kiel erhielt als eine von vier Regionen in Schleswig-Holstein (neben Herzogtum Lauenburg, Lauenburg und Lütau, Neustadt in Holstein) den Zuschlag für die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Programms unter dem Motto „Kiel in Aktion”(Anm. 10). Diese bereits erwähnten 230.000 Euro sollen vor allem für „Projekte in den nördlichen Kieler Stadtteilen” genutzt werden, für den Rest der Stadt wurden von der Kieler Ratsversammlung nochmal 30.000 Euro zur Verfügung gestellt(Anm. 11). Zur Informationsbeschaffung und als Arbeitsgrundlage wird eine Studie zu rechtsgerichteten Jugendlichen im Kieler Norden erstellt, die im Rahmen des „LAP” von der Landeskoordinierungsstelle in Auftrag gegeben wurde. Dafür wurden in Kiel mehrere Personen, die aufgrund ihres antifaschistischen Engagements bekannt sind, angesprochen, ob sie diese Studie durchführen, bzw. daran mitarbeiten wollten. Als „offizieller” Auftraggeber trat allerdings die Aktion Kinder- und Jugendschutz (AKJS) auf. Die angesprochenen Personen lehnten das Jobangebot ab, da niemand Lust hatte, eine Studie für das Innenministerium und den Verfassungsschutz anzufertigen. Schlussendlich hat die Fachhochschule Kiel den Auftrag angenommen. Zusätzlich wurde mindestens eine weitere Person aus der linken Szene für eine Mitarbeit an dieser Studie angesprochen, hier ging es um die Beschaffung von Informationen zur Neonazi-Szene. Auch das wurde abgelehnt.
Die „Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus” hat also mehrere Menschen aus dem Umfeld der antifaschistischen Bewegung angesprochen und dabei glücklicherweise ernsthafte Probleme, Leute zu finden, die mit ihnen zusammenarbeiten wollen. Alarmierend ist dabei, dass hier offensichtlich Namen, Telefonnummern und Mailadressen von Leuten, die potentiell für solche Jobs angesprochen werden sollen, bei Mitarbeiter_innen der Stadt und des Landes kursieren. Zusätzlich geben die Mitarbeiter_innen des Beratungsnetzwerkes bei ihren Nachfragen und Angeboten unterschiedlich viel Informationen preis, was da jetzt für wen genau gemacht werden soll. Sie sind sich der ablehnenden Haltung linker Strukturen bezüglich einer Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden bewusst und versuchen die Verbindungen zu verschleiern. Dadurch, dass sich die Strukturen des Beratungsnetzwerkes in Schleswig-Holstein noch im Aufbau befinden, werden sicherlich noch mehr Menschen für die Mitarbeit gesucht, es wird sicher noch mehr feste Stellen geben, z.B. in der Opferberatung (so gab es beispielsweise im November 2011 eine vom Beratungsnetzwerk angebotene „Fortbildungsveranstaltung für BeraterInnen von Opferhilfen in Schleswig-Holstein”)(Anm. 12). Für viele Menschen, gerade aus den sozialen Berufen und den Sozialwissenschaften, bieten solche Jobs die Möglichkeit, ihr vielleicht schon „ehrenamtlich” bzw. unbezahlt vorhandenes Engagement gegen Neonazis zu einer festen, bezahlten Tätigkeit auszubauen.
Gänzlich entgegengesetzt war allerdings die Reaktion der „Landeskoordinierungsstelle” auf den Kieler Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus, ein seit Jahren existierendes Bündnis aktiver Antifaschist_innen verschiedener Organisationen. Vertreter_innen des Runden Tisches wollten an einem Treffen in Kiel teilnehmen, zu dem die Landeskoordinierungsstelle eingeladen hatte. Als diese sich ankündigten, hieß es in einer Antwort, dass das Treffen ausfalle. Wenige Wochen später erfuhr der Runde Tisch jedoch, dass das Treffen wie geplant stattfand. Offensichtlich wurde der Runde Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel unter einem Vorwand von dem Treffen ferngehalten. Im Nachhinein schenkte der Runde Tisch mit einer Veranstaltung unter dem Motto „Wir fragen euch nicht nach Verband oder Partei...” dem Thema „Extremismusklausel” seine kritische Aufmerksamkeit. Verschiedene Podiumsteilnehmer_innen diskutierten im März 2011 über die Motivation der Bundesregierung und die Auswirkungen der sogenannten Demokratieerklärung und „Extremismusklausel” auf die antifaschistische Bewegung(Anm.13).
Dass der Staat bei seiner offiziell geförderten Anti-Nazi-Kampagne natürlich nach bekannter anti-extremistischer Manier vorgeht und alles versucht, um linke oder wohlmöglich sogar staatskritische Gruppen von einer finanziellen Unterstützung auszuschließen, wundert uns nicht und ist kein Anlass zur Empörung. Auch beim schleswig-holsteinischen Beratungsnetzwerk und dem LAP „Kiel in Aktion” muss genau wie in anderen Bundesländern eine so genannte „Demokratieerklärung” unterschrieben werden, die den Mitwirkenden offiziell die Zusammenarbeit mit vom Verfassungsschutz als „linksextremistisch” bezeichneten Gruppen und Personen verbietet(Anm. 14). Dies sind die praktischen und bekannten Auswüchse der so genannten „Extremismustheorie”, bei der es sich um eine in Deutschland vom „wissenschaftlichen” Flügel des Verfassungsschutzes voran getriebene intellektuelle Tiefstleistung handelt, die die Gesellschaft in eine so genannte politische Mitte und „extremistische” Ränder aufteilt und alles, was sich gegen die bestehende Gesellschaftsordnung richtet oder dafür gehalten wird, gleichsetzt und bekämpfen will.
Schlagzeilen machten solche Extremismusklauseln bereits in mehreren Fällen: Der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V (AIDA) wurde im vergangenen Jahr aufgrund einer Nennung als „linksextremistisch” im bayerischen Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit entzogen. Der Verein wurde aus dem bayerischen Jugendring ausgeschlossen, finanzielle Mittel der dort ansässigen Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus wurden verweigert. Die Ablehnung des sächsischen Demokratiepreises durch das Alternative Kultur- und Bildungszentrum e.V. (AKuBiZ) aus Pirna mit dem Verweis auf die „Extremismusklausel” schlug auch medial hohe Wellen(Anm. 15). Der Umgang des AKuBiZ mit dem von staatlicher Seite aufgebauten Druck zeigt jedoch auch Handlungsoptionen für Organisationenen und Einrichtungen auf, die von finanzieller Förderung abhängig sind, aber für die eine Unterzeichnung der „Demokratieerklärung” unter gegebenen Umständen nicht in Frage kommt. Eine Verweigerung muss nicht das Ende der Arbeit bedeuten. Das AKuBiZ hat für seine Entscheidung sehr viel Solidarität und Zustimmung erhalten, durch Öffentlichkeitsarbeit und politischen Druck konnte in Sachsen eine Diskussion über den (Un-)Sinn dieser „Demokratieerklärung” erzeugt werden, was dazu geführt hat, dass das AKuBiZ nun andere, staatlich-unabhängige finanzielle Unterstützung bekommt.
Nicht vergessen werden sollte auch die Tatsache, dass es neben dem Programm „Toleranz Fördern - Kompetenz Stärken” auch ein Pendant mit Namen „Initiative Demokratie stärken” gibt, welches der „Attraktivität linksextremistischer und islamistischer Ideologieangebote und Gruppenzugehörigkeit” entgegenwirken soll(Anm. 16). Die „Initiative Demokratie stärken” ist u.a. auch auf der Internetseite von „Toleranz fördern - Kompetenz stärken” beworben.
Wir denken, dass sich die antifaschistische Bewegung, wir und unsere Bündnispartner_innen in den Netzwerken und Runden Tischen, mit der Frage auseinandersetzen müssen, inwieweit eine Zusammenarbeit mit den Strukturen des Bundesprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken”, dem lokalen Ableger „Kiel in Aktion” und der „Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus” bzw. dem „Beratungsnetzwerk” politisch vertretbar ist. Dabei geht es explizit auch um die Sicherheit und den Schutz unserer eigenen politischen Strukturen! Wir weisen darauf hin, dass das „Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus” und die „Landeskoordinierungsstelle” unmittelbar mit dem Innenministerium, dem Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz verknüpft ist, also staatlichen Institutionen, die antifaschistische und linke Gruppen und Organisationen (inklusive der Partei DIE LINKE und der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der AntifaschistInnen” (VVN-BdA)) ausspionieren, kriminalisieren und letztlich von ihnen als „extremistisch” bezeichnet und bekämpft werden. Wir haben keinen gemeinsamen politischen Nenner mit diesen Institutionen, auch nicht im Kampf gegen Neonazis, denn ihre Interessen sind nicht die Unseren. Unser Antifaschismus ist ein notwendiger Teil des Kampfes für die Emanzipation der Menschheit aus den barbarischen Verhältnissen, in denen Menschen für ihren Vorteil andere Menschen unterdrücken, ausbeuten und ermorden. Innenministerium, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz sind als Legislativ- bzw. Exekutivorgane dieses Staates tragende Pfeiler dieser Verhältnisse und stehen einer kämpfenden linken Bewegung als politische Gegner gegenüber.
Wir möchten allen, die von MitarbeiterInnen dieser Strukturen angesprochen und zur Mitarbeit eingeladen werden nahe legen, über solche Angebote sehr genau nachzudenken und nachzuforschen, wer dahinter steht. Wir rufen dazu auf, eine Mitarbeit aus den oben genannten Gründen abzulehnen. Wer weitere Informationen zu diesem Thema hat oder haben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Autonome Antifa-Koordination Kiel (Dezember 2011)
antifa-kiel@riseup.net | www.antifa-kiel.org