(Gegenwind 234, März 2008)

Diskussion: Türkisch-Unterricht an Schleswig-Holsteins Schulen? - Teil 4

Türkisch als Minderheitssprache muss neben Sorbisch und Friesisch in Deutschen Schulen als Pflichtfach eingeführt werden!

Bevor wir über die Sprachen - egal welche - sprechen, müssen uns über die Definition der Begriffe wie "Assimilation" und "Integration" der Minderheiten, einig sein, worüber der türkische Ministerpräsident, hinsichtlich der Unterrichtung der türkischen Sprache in deutschen Schulen, R.T. Erdogan die Diskussion losgelöst hat.

Assimilation und Integration werden soweit ich es unter der deutschen Bevölkerung mithöre miteinander vermengt, vermischt und letzten Endes beide auf die gleiche niedrige Ebene gestellt - und es wird gesagt: "lerne erst mal Deutsch".

Integration:

Ein integrierter Türke bewahrt die Eigenschaften wie Religion, Sprache usw. Aber er ist Bürger des hiesigen Staates. Er ist von Geburt an kein (Blut)-Deutscher, aber er ist ein deutscher Staatsbürger. Mit anderen Worten: Er akzeptiert und respektiert die rechtsstaatliche Grundordnung, die Legislative, Judikative und die Exekutive.

Er tritt für Pluralismus und trennt somit die Kirche - Mosche von dem Staat.

Er ist ein Demokrat und ihn verbinden die niedergeschriebenen Verhaltensregeln (Gesetze) mit den anderen Bürgern. Er ist Bürger erster Klasse wie alle andere und muss sich der "Leitkultur" nicht beugen.

Assimilation:

Ein assimilierter Türke schämt sich ein Türke oder ein Moslem zu sein. Er vermeidet es die türkische Sprache zu sprechen. Er schämt sich dafür schwarze Haare oder braune Augen zu haben. Kurzum, er leugnet seine Herkunft und er hat eine total andere Identität.

Auf die Lage der psycho-sozialen Stabilität dieser Person möchte ich hier nicht eingehen, da sonst der Rahmen unserer Diskussion hier gesprengt würde.

Wenn der türkische Ministerpräsident Erdogan unter diesem Aspekt sagt " Assimilation sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit," dann ist ihm nur zuzustimmen. Er wurde hinterher von deutschen Politikern ergänzend mit den Worten: "Zwangsassimilation sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit", korrigiert.

Es gibt aber Hilfeleistungen zur passiven Assimilation. D.h. wenn man die notwendigen Hilfeleistungen für Religion, Sprache usw. bewusst mit nichtigen Gründen unterlässt.

Das bedeutet: Wenn man der größten kulturellen Minderheit im Lande mit ca. 2 Mio. Menschen, nämlich den Türken, die türkische Sprache in den Schulen durch passives Nichtstun der zuständigen Schulbehörden oder durch bürokratische oder politische Hürden verwehrt.

Das Recht auf Muttersprache ist das elementare Menschenrecht überhaupt. Daher muss die türkische Sprache wie Sorbisch und Friesisch in deutschen Schulen als Pflichtfach eingeführt werden.

Eines der unverzichtbaren Kriterien der EU ist der Schutz der Minderheitenrechte. Deutschland, als eines der größten EU-Staaten, kann der Türkei den Schutz der Minderheiten nicht abverlangen, während er sich mit den türkischen Minderheiten hier im Lande taub-stumm stellt.

Wie sagt man auf Deutsch: "Wenn man Wein trinkt, sollte man kein Wasser predigen"

Refik Mor
Türkisch-Dolmetscher in Neumünster, Vorsitzender des Dachverbandes Türkischer Vereine in Neumünster e.V. und CDU-Ratsherr in Neumünster.

Weitere Beiträge zur Diskussion (auch von Teil 1 bis 3 aus Gegenwind (Nr. 233-235, Februar-April 2008))

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