(Gegenwind 188, Mai 2004)

Iranische Flüchtlinge

Unsinnige Schikanen statt Bleiberecht

"Die konservativen Kleriker haben überhaupt keinen Respekt vor niemand und verhaften auch äußerst angesehene und in der politischen Landschaft Irans seit vielen Jahrzehnten bekannte Persönlichkeiten. Weder Parlamentarier noch auch etwa leitende Mitarbeiter der staatlichen Nachrichtenagentur IRNA sind vor Verhaftungen gefeit."

So beschreibt das Deutsche Orient-Institut (Hamburg) in einer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht Schleswig am 26. Mai 2003 die Situation im Iran. Das Verwaltungsgericht urteilt über Asylanträge. In diesem Fall ging es um Flüchtlinge, die hier im Exil in der "CPI" (Constitutionalist Party of Iran) engagiert sind. Dabei handelt es sich um eine sogenannte "monarchistische" Gruppe, deren Zentrale in Los Angeles liegt und die von der US-Regierung unterstützt wird. So produziert die CPI ein Fernsehprogramm, das rund um die Uhr über die Satelliten Telstar 5 und Telstar 12 ausgestrahlt wird und im gesamten Iran empfangen werden kann.

Die CPI ist eine Sammlungsbewegung, die nicht nur als politische Partei mit einem Programm für die Zeit nach dem Sturz der jetzigen iranischen Regierung agiert. Vielmehr versucht sie auch, über das Fernsehprogramm und den Internet-Auftritt iranischen Jugendlichen ein "Tor zum Westen" zu öffnen, unter anderem verbreitet sie Anschriften von Anwälten in den USA, die bei den Einwanderungsanträgen helfen.

Iran: Diktatur der Kleriker

Im Iran gibt es zwar ein gewähltes Parlament und einen gewählten Präsidenten, über ihnen stehen aber mit dem "Wächterrat" und dem religiösen Führer Ajatollah Sayed Ali Khamenei diktatorische Strukturen, die kein Gesetz, keine vom Parlament beschlossene Maßnahme passieren lassen, die ihrer Interpretation des schiitischen Islam widerspricht. Deutlich wurde das im Vorfeld der Parlamentswahlen, die am 20. Februar 2004 stattfanden. Hier hatten sich fast 7000 Kandidatinnen und Kandidaten um die 290 Parlamentssitze beworben, 3414 (49 Prozent) von ihnen wurde vom Wächterrat die Kandidatur verboten. Unter den ausgeschlossenen Kandidaten waren schließlich auch 87 Parlamentsabgeordnete. Daraufhin traten 128 Abgeordnete, darunter die ausgeschlossenen Kandidaten, zurück.

Ausgeschlossen von der Kandidatur waren somit fast alle Mitglieder der sogenannten "Reformkräfte", also der Parteien, die eine Demokratisierung innerhalb der "Islamischen Republik" anstrebten. Die Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben nur noch knapp über 50 Prozent, in der Hauptstadt fiel sie teilweise unter 25 Prozent. Die Konservativen und religiösen Kandidaten erhielten schon im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Parlamentssitze. Während des Wahlkampfes waren zudem Dutzende von Zeitungen und Zeitschriften verboten und Journalisten und Redakteure verhaftet worden.

Iran: Republik der Todesurteile

Im Jahresbericht 2003 gibt amnesty international an, dass im Jahre 2003 von allen vollstreckten Todesurteilen weltweit 81 Prozent auf nur drei Staaten entfielen: China (1061), Iran (113) und USA (81, darunter 3 Kinder). Das betrifft natürlich nur die öffentlich bekannt gewordenen Hinrichtungen. Im Iran wurde viele der Todesurteile nicht nur öffentlich bekannt, sondern auch öffentlich vollstreckt, ebenso wie 84 Auspeitschungen im Jahre 2003. Die meisten Todesurteile im Iran betreffen politische Gefangene, Regimegegner, die zum Teil jahrelang im Gefängnis gesessen habe. Für die meisten gilt nach Angaben von amnesty international, dass sie lediglich vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben, im Iran ein lebensgefährliches Wagnis. Unter den 113 bekannten Exekutierten waren sechs Frauen.

Menschenrechtsorganisationen schätzen aber die tatsächliche Zahl der toten Regimegegner weit höher. Auch amnesty international, traditionell vorsichtig mit der Weitergabe ungesicherter Informationen, gibt im Jahresbericht die Zahl von 450 als mögliche realistische Schätzung an.

Asyl in Deutschland?

Der Iran ist eines der größten Herkunftsländer für Flüchtlinge, zur Zeit liegt es auf dem vierten Platz. Die Anerkennungsquote ist höher als bei anderen Herkunftsländern, liegt allerdings (Asylrecht und Abschiebeschutz zusammen) regelmäßig unter 15 Prozent. So wurden 2002 von 3743 Asylanträgen aus dem Iran nur 284 (7,6 Prozent) anerkannt, 280 Flüchtlinge (7,5 Prozent) erhielten Abschiebeschutz.

Das bedeutet, dass über 85 Prozent aller Asylanträge abgelehnt werden. Das dauert mit dem folgenden Gerichtsverfahren oft mehrere Jahre. Viele Flüchtlinge engagieren sich in dieser Zeit weiter gegen die Regierung, zumal Deutschland einer der wichtigsten Partner auf den Gebieten des Handels, aber auch der internationalen Politik ist. Viele Flüchtlinge stellen dann auch, wenn der Asylantrag nach drei oder vier Jahren vom Verwaltungsgericht abgelehnt ist, wegen dieses politischen Engagements gleich einen neuen Antrag.

"Grundsätzlich betrachtet der Iran alle oppositionellen Gruppierungen im Exil als potentielle Bedrohung. Dementsprechend besteht seitens iranischer Stellen ein Interesse an der Ausspähung aller regimefeindlichen Aktivitäten",schrieb das Bundesamt für Verfassungsschutz am 28. Januar 2003 an das Verwaltungsgericht in Schleswig. Speziell zur monarchistischen Opposition schreibt das Bundesamt: "Insofern sind die Anhänger der CPI einer permanenten Ausspähung durch den iranischen Nachrichtendienst ausgesetzt. (...) Die CPI stellt nach unserem Erkenntnisstand die aktivste Gruppierung innerhalb des iranischen monarchistischen Oppositionsspektrums dar."

Die monarchistische CPI ist heute in Deutschland die aktivste oppositionelle Gruppe. Dabei geht es vielen Mitgliedern nicht mehr um die Rekonstruktion des Shah-Regimes, sondern um eine Übertragung der "westlichen Freiheiten", die sie hier kennen gelernt haben, auf die Heimat. Viele vermeiden eine präzise Beschreibung der Rolle, die der Sohn des vor langem gestorbenen Shah dabei spielen soll. Wurde die Vorgängerorganisation OIK in Paris noch vom ehemaligen Sicherheitsminister des Shah, Daryush Homayoun, geführt, hat dieser im Vorstand der Nachfolgeorganisation CPI keine Funktion mehr, sondern wird als "Berater" bezeichnet. Die meisten Aktivisten sind erst nach dem Sturz des Shah geboten worden und haben keine persönliche Erinnerung an die damalige Diktatur.

Es gibt weitere Oppositionsgruppen, die leider untereinander so zerstritten sind, dass wenig gemeinsame Aktivitäten möglich werden. Bewaffnet kämpfen die "Volksmudschaheddin". Sie standen im ersten Golfkrieg auf Seiten des Irak und unterhalten bis heute dort Ausbildungslager, die von der jetzigen US-Besatzung zur Zeit geduldet werden.

Ende letzten Jahres gab es den Versuch, linke demokratische Parteien im Exil zu einer neuen Bewegung zusammenzuschließen. Unter dem Namen "Union der Iranischen Opposition" kursierte eine Grundsatzerklärung, in der das Modell einer modernen Republik entworfen wird. Die Politik der "Reformkräfte" innerhalb des Iran wird für gescheitert erklärt, das System ist nach Ansicht der Initiatoren nicht reformierbar. An seine Stelle soll eine Republik Iran treten, die so beschrieben wird: "Das republikanische System gründet auf der Trennung von Staat, Religion und Weltanschauung, ohne jedoch die Beteiligung von Anhängern von Religionen und Weltanschauungen an der Politik einzuschränken. Diese Trennung ermöglicht die demokratische Koexistenz aller Religionsgemeinschaften, Konfessionen und Weltanschauungen und verbietet es dem Staat, sich in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzumischen." Auf dem Gründungskongress, der mit bis zu 740 Beteiligten vom 8. bis 10. Januar in Berlin stattfand, wurde in einer Abstimmung mit knapper Mehrheit für eine Marktwirtschaft votiert. Einig ist man sich, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sein müssen und Natur und Umwelt zu schützen sind. Für die Gremien wurde eine Quotierung beschlossen: Mindestens 30 Prozent aller Ämter müssen mit Frauen besetzt werden. Die Teilnehmer der UIR-Gründungsversammlung leben fast alle hier im Exil, wenige TeilnehmerInnen waren aus dem Iran angereist. Die gesamte Versammlung wurde via Internet auch in den Iran übertragen. Ob dieses Bündnis zu einer zweiten Kraft innerhalb der Opposition heranwachsen kann und auch unter den Flüchtlingen in Schleswig-Holstein Wurzeln schlägt, kann noch nicht beurteilt werden.

In Schleswig-Holstein wurden über einige Jahre Flüchtlinge aus dem Iran nicht aufgenommen, hier sind alle Bundesländer auf bestimmte Herkunftsländer spezialisiert. Diese Bestimmung wurde 2002 wieder geändert, in diesem Jahr beantragten 56, im Jahre 2003 dann 59 Flüchtlinge aus dem Iran bei der Erstaufnahmeeinrichtung in Lübeck Asyl.

In Schleswig-Holstein gibt es nur kleinere Zusammenschlüsse iranischer Flüchtlinge, an die Öffentlichkeit getreten sind Vereine für Politik und Kultur in Bad Oldesloe und in Kiel, wo auch der ehemalige iranische Präsident Bani Sadr auftrat, der in Paris im Exil lebt. Neuerdings gibt es in Rendsburg einen Zusammenschluss iranischer Frauen, der ebenfalls Öffentlichkeitsarbeit gegen die iranische Regierung betreibt (vgl. Gegenwind 187, Seite 22). Viele Flüchtlinge, die sich hier engagieren, schließen sich aber auch Organisationen an, die ihren Hauptsitz in Hamburg haben. Das liegt ganz wesentlich daran, dass in Hamburg mehr Iranerinnen und Iraner leben, die entsprechende Aktivitäten organisieren, außerdem befindet sich dort ein iranisches Konsulat, das häufig zum Ziel von Demonstrationen und Kundgebungen wird.

Verwaltungsgericht Schleswig besonders streng

In Schleswig urteilte jahrelang die Richterin Stengelmann, die kaum einen Asylantrag anerkannte, bis sie vor eineinhalb Jahren überraschend starb. Doch die Urteile, die von den jetzt zuständigen RichterInnen gesprochen werden, sind keineswegs günstiger. Die Opposition, zumal die monarchistische, so liest man, werde kaum verfolgt. Die iranische Regierung würde sie vielmehr nicht wirklich für eine Bedrohung halten, sondern würde davon ausgehen, dass viele Proteste in Deutschland nur Inszeniert würden, um Asyl zu bekommen.

Andere sehen die gewachsene Bedeutung der monarchistische Opposition, die auch von der Zersplitterung der übrigen oppositionellen Kräfte profitieren konnte. So verbot das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil vom 11. November 2003 die Abschiebung eines engagierten iranischen Flüchtlings und führte unter anderem aus: "... hat die Bedeutung der Monarchisten im Iran in den letzten Monaten stetig zugenommen, so dass sie heute als führende Oppositionskraft außerhalb des Irans anzusehen sind. Denn sie haben ihre Inhalte so geändert, dass sie zum Sammelbecken für all jene wurden, die sich nach persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung nach westlichem Vorbild sehnen...."

Auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden verbot am 14. Oktober 2003 die Abschiebung einer Iranerin, die Demonstrationen organisiert und angemeldet sowie Büchertische betreut hatte. Das Gericht geht davon aus, "dass der iranische Nachrichtendienst V-Männer in allen oppositionellen Gruppen hat und führt, ihre Funktionäre, Anhänger, politische Versammlungen und Kontakte zu anderen Gruppen sehr genau beobachtet und stets über aktuelle Detailkenntnisse verfügt. (...) Auch das Auswärtige Amt geht davon aus, dass eine nach außen wirksame aktive politische Betätigung mit strafrechtlichen Maßnahmen strikt verfolgt wird. Da zurückkehrende Asylbewerber mit Befragungen, Verhören, Haft und Folter rechnen müssen..., ist auch davon auszugehen, dass die Klägerin im Falle der Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit entsprechenden Repressalien zu rechnen hätte."

Das Verwaltungsgericht Schleswig rechnet (noch) nicht mit dieser Verfolgung, wird aber in Zukunft die entsprechenden neuen Informationen berücksichtigen müssen. Auch urteilt das Verwaltungsgericht in Schleswig noch, dass Iranerinnen und Iraner, die hier zum Christentum übergetreten sind, trotzdem zurück können. Das entspricht der Rechtsprechung vieler Oberverwaltungsgerichte, zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Sachsen am 10. Dezember 2002 (Tag der Menschenrechte) so geurteilt. Dieses Urteil ist am 20. Januar 2004 vom Bundesverwaltungsgericht kassiert worden. Das BVG kritisiert, dass das OVG behauptet, eine Teilnahme an einem christlichen Gottesdienst wäre konvertierten Flüchtlingen nach der Rückkehr nicht möglich, weil lebensgefährlich, sie könnten aber insgeheim und in ihrer Wohnung Christen bleiben, und damit wäre das sogenannte "religiöse Existenzminimum" gewährleistet. Das will der BVG aber belegt haben. Denn das OVG hat lediglich gesagt, es lägen "keine Anhaltspunkte" dafür vor, dass private Zusammenkünfte von Christen vom iranischen Staat verfolgt würden. Das BVG rügt, dass die zitierten Quellen auf diese Frage gar nicht eingehen, d.h. überhaupt keine Aussagen darüber enthalten, wie der iranische Staat mit konvertierten Moslems umgeht. Hier müsste auch das "religiöse Existenzminimum" klarer definiert werden, und zwar für die Person des Flüchtlings, über den geurteilt wird: Gehört der Besuch öffentlicher Gottesdienste für ihn zu seiner Religionsausübung? Besucht er hier in Deutschland regelmäßig den Gottesdienst? Werden Gottesdienstbesuche im Iran von der Regierung und der Polizei toleriert?

Zurück?

Abgelehnte Flüchtlinge erhalten normalerweise die Aufforderung, Deutschland zu verlassen. Da ein Visum für ein anderes Land kaum zu erlangen ist, bedeutet das, in den Iran zurückzukehren oder ohne Erlaubnis hier zu bleiben.

Die meisten Flüchtlinge haben bereits bei der Einreise keine iranischen Ausweispapiere, und selbst wenn sie welche haben, werden diese im Laufe des langen Asylverfahrens ungültig. Doch neue Papiere, das heißt Pässe oder "Passersatzpapiere" (PEP) stellt die iranische Botschaft bzw. das Konsulat nicht aus, wenn die Flüchtlinge sich bereits im Iran "staatsfeindlich" betätigt haben, das hier tun oder auch nur erklären, dass sie den Passantrag nicht freiwillig stellen. Deshalb sind Abschiebungen in den Iran praktisch nicht möglich, und die Flüchtlinge müssen auch nach Ablehnung des Asylantrages hier bleiben.

Umstritten ist immer, wer an der Unmöglichkeit der Abschiebung "schuld" ist. Denn die Ausländerbehörden wollen, dass "ausreisepflichtige" Flüchtlinge dem Konsulat sagen, sie wollten gerne in den Iran zurück. Im Gesetz heißt das "Mitwirkungspflicht". Flüchtlinge, die zur Ausreise verpflichtet sind, müssen an den notwendigen Vorbereitungen mitwirken. Das bedeutet, sie sollen ihre Angst vor dem iranischen Regime ignorieren, weil ein deutsches Gericht geurteilt hat, dass es keine "beachtliche Wahrscheinlichkeit" für eine "asylrelevante" Verfolgung gibt.

Klar ist: Auch eine Mitwirkung führt meistens nicht dazu, dass das iranische Konsulat tatsächlich die Reisepapiere ausstellt. Viele Ausländerbehörden versuchen es deshalb gar nicht erst, solche Papiere zu beantragen. Auch im Landesamt für Ausländerangelegenheiten, das die Abschiebungen aus Schleswig-Holstein koordiniert, hält man solche Versuche für aussichtslos. Dennoch bestehen einige Ausländerbehörden darauf, dass die abgelehnten Flüchtlinge es zumindest versuchen sollen.

Was bedeutet "Mitwirkungspflicht"?

Für die Mitwirkungspflicht stellen sich mehrere Fragen:

Iranische Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, bleiben in der Regel trotzdem in Deutschland, weil der Iran die Rückkehr nicht akzeptiert. Doch es ist Zufall, wie sie hier leben: Einige Ausländerbehörden regeln relativ schnell ihren Aufenthalt, der nach zwei Jahren "Duldung" in einen legalen Aufenthalt umgewandelt wird, wenn sie von eigener Arbeit und ohne Sozialhilfe leben. Und dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, den deutschen Pass zu beantragen.

Andere Ausländerbehörden bemühen sich darum, die "Mitwirkungspflicht" in einem aussichtslosen Verfahren durchzusetzen und zerstören damit jede Möglichkeit, sich hier eine Existenz aufzubauen. Auch diese Flüchtlinge bleiben in der Regel auf Dauer hier, jedoch ohne die Chance zu erhalten, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das verursacht in der Verwaltung, aber auch im Sozialetat hohe Kosten.

Um diese Kosten zu vermeiden, hauptsächlich aber um der betroffenen Menschen willen wäre es dringend nötig, diese unsinnigen Schikanen bundesweit zu beenden und für alle Flüchtlinge aus dem Iran eine Bleiberechts-Lösung zu finden.

Reinhard Pohl

Weiter mit Portrait: "Hungrig zum Sozialamt"...

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