(Gegenwind 161, Februar 2002)

Was ist "das Übliche"?

Demonstration gegen den Abschiebeknast Glasmoor am 23. Februar

Treffpunkte 10 Uhr S-Bhf Sternschanze, 11 Uhr Schmuggelstieg (Nähe U-Bhf Ochsenzoll)
Abschiebungen sind ein brutales Instrument der rassistischen Flüchtlings- und Einwanderungspolitik. Sie stehen am Ende der systematischen Entrechtung und Ausgrenzung von Flüchtlingen und MigrantInnen. Um Abschiebungen aus der BRD massenhaft und vereinfacht durchzuführen, werden seit 1992 Spezialknäste gebaut. Abgesehen vom eigentlichen Zweck, die Abschiebung ungestört und von der Öffentlichkeit unbemerkt durchführen zu können, dient die Abschiebehaft der Abschreckung und Disziplinierung aller MigrantInnen.

Der Abschiebeknast Glasmoor...

...liegt hinter der offenen Justizvollzugsanstalt in Norderstedt-Glasmoor auf freiem Felde, ist aus Containern gebaut und von zwei hohen Zäunen umgeben, die mit Nato-Stacheldraht bestückt sind. Im Knast sind bis zu 84 Männer eingesperrt, pro Zelle sechs Menschen. Es gibt einmal am Tag zwei Stunden Umschluss, d.h. die Zellen sind dann offen. Nur in dieser Zeit können die Gefangenen telefonieren, und selbst dann höchstens fünf Minuten . Die Besuchszeiten sind an zwei Werktagen zwischen 13 und 16 Uhr, und damit zu Zeiten, an denen Menschen normalerweise arbeiten.

Widerstand

1994, kurz nach seiner Inbetriebnahme, gab es bereits den ersten massiven Protest von über 40 Männern. Nach dem Hofgang kehrten sie nicht in ihre Zellen zurück und machten durch lautes Rufen auf sich aufmerksam. Sie gingen erst wieder hinein, als ihnen von der Knastleitung zugesichert wurde, dass ihre Fälle einzeln überprüft würden... Im Herbst vergangenen Jahres gab es drei Widerstandsaktionen der Gefangenen im Abschiebeknast Glasmoor. Die sofortige Freilassung und Bleiberecht in der BRD waren dabei jedes Mal zentrale Forderungen. Auch protestierten die Flüchtlinge gegen die unhaltbaren Bedingungen, unter denen sie oft monatelang gefangengehalten werden.

No Border, No Nation, No Deportation

Vor neun Jahren dachten wir, Abschiebeknäste wären das letzte Glied einer rassistischen Politik. Die nun verabschiedeten Asyl- und Ausländergesetze unter Innenminister Schily gehen noch viele Schritte weiter: Überprüfung des Asylschutzes aller anerkannten Flüchtlinge nach drei Jahren, erweiterter Datenzugriff der Polizei, Fingerabdruck im Pass, Verschärfung des Ausländerrechts, bundesweite Rasterfahndung, Regelanfrage beim Verfassungsschutz für MigrantInnen - der Sicherheitswahn kennt keine Grenzen.

Zum Beispiel: "Residenzpflicht"

Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, dürfen den Landkreis, in dem sie wohnen oder die Stadt, nicht verlassen! Sie dürfen laut deutschem Gesetz ihre FreundInnen, Verwandten etc. oder auch Veranstaltungen in anderen Teilen der BRD nicht mal besuchen. Wo gibt's denn so was? Nur hier in Deutschland. Wir unterstützen die Kampagne Freedom of Movement. Die Residenzpflicht verletzt das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit.

Greifen wir den Abschiebeknast an!

Und das sowohl auf dieser Demo wie auch im Alltag. Immer wieder treten Gefangene in den Hungerstreik, führen Protestaktionen durch und fordern ihre Freilassung. Drei Beispiele aus dem letzten Jahr:

Medizinische Versorgung: "Ich kenne keine Gesetze", sagt der Anstaltsarzt der Abschiebehaftanstalt Glasmoor Dr. Köhler in einem Prozess gegen einen Gegner von Abschiebungen, und meinte, dass es keine Unterschiede gibt in der Behandlung von Straf- und Abschiebehaftgefangenen und PatientInnen seiner Praxis. Dr. Köhler ist niedergelassener Internist in der Tangstedter Landstr. 532 in Norderstedt. Seit 21 Jahren ist er Anstaltsarzt, hat er einen Dienstvertrag mit der Hamburger Justizbehörde. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Menschen nur noch in Notfällen behandelt, chronische werden ebenso wie nicht akute Krankheiten nicht mehr behandelt. Welche Pillen Dr. Köhler den Abschiebegefangenen in die Hand drückt, haben wir in diesem Prozess von ihm nicht erfahren. Die Gefangenen nennen sie die "Penny-Pillen". Die Demonstration richtet sich auch gegen die medizinische "Sonderbehandlung" von Flüchtlingen und MigrantInnen durch "gekaufte" ÄrztInnen der Ausländerbehörde und Justiz.

Erster Prozess wegen Misshandlung eines Abschiebehaftgefangenen durch einen Schließer: Jochbeinbruch, Zungenriss, Schürfwunden und Prellungen wurden dem Gefangenen zugefügt. Der am betreffenden Tag diensthabende Krankenpfleger sagte vor Gericht im September 2001 über den angeklagten Schließer aus. Schon "verbal äußerst gewaltbereit", drohe er "mit jedem Satz Ärger an". "Wenn der Kollege H. etwas sagt, wird es auch gemacht." Der angeklagte Schließer sagte: "Der Vorfall ging nicht über das Übliche hinaus." "Das bringt der Beruf mit sich, da muß man auch mal zupacken." Freispruch für den Schließer, und wir wissen, was in Glasmoor im Abschiebeknast üblich ist.

Besuchsverbote: Die Praxis der Justizbehörde war es immer schon, unbequeme GegnerInnen ihres Abschiebesystems aus den Knästen herauszuverbieten. Wurde 1995 für einige Menschen noch Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet, die nach zwei Jahren eingestellt wurden, ist es heute ein völlig aus der Luft gegriffenes Verleumdungsverfahren gegen zwei Mitglieder der Glasmoorgruppe, das ihnen dazu dient, ein Hausverbot auszusprechen.

Gefangene begegnen der täglichen Repression mit täglichem Widerstand. Das wollen wir weiter unterstützen und unseren Kampf gegen das Abschiebesystem fortsetzen. Deshalb rufen wir auch weiterhin zu den Sonntagspaziergängen auf. Jeden 3. Sonntag im Monat 14 Uhr, Treffpunkt B5, Brigittenstr. 5, und 15 Uhr Glasmoorstr./ Am Glasmoor.

Und wer Gefangene und unsere Aktionen mit Geld unterstützen will: Spendenkonto Förderverein für Flüchtlingsarbeit in HH e.V., Postbank Hamburg, Kto 293 02-200, BLZ 200 100 22, Stichwort: Glasmoor.

Glasmoorgruppe

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