(Gegenwind 364, Januar 2019)

B (1000 Euro)

Ein bedingungsloses Grundeinkommen

Ein Vorhaben, für das Linke sich einsetzen sollten?

Die Frage scheint berechtigt, heißt es doch, das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) sprenge den herkömmlichen Rechts-Links-Rahmen der politischen Verortung. Auch die Kampagne eines Teils der Linkspartei, „Mit Links zum Grundeinkommen”, zeigt, dass sich beim BGE die Geister nicht einfach in rechts und links scheiden, da die Partei gespalten ist. Uneindeutig ist es auch bei den anderen Parteien: Die SPD ist dagegen, CDU und AfD ebenfalls. Die Frage ist also nicht schnell zu beantworten.

Einleitung

Das bedingungslose Grundeinkommen, eine alte Idee

Dass die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens schon ziemlich alt sei, wird gerne betont. So zum Beispiel von Götz Werner und Adrienne Goehler. Diesen - so mein Eindruck - dienen sehr kurze historische Hinweise nur dazu, ihrem Text mehr Autorität zu verleihen. Dennoch möchte ich hier auf zwei frühe Schriften hinweisen, weil sich an ihnen Grundsätzliches zum Thema zeigt. Da ist einmal die Schrift Utopia von Thomas More (latinisiert Morus) hingewiesen. Dieser machte darin 1516 den „Vorschlag einer Einkommensgarantie”. Damit wollte er den Armen Land zur Verfügung stellen, mit dem diese ihren Unterhalt erarbeiten sollten. Daher wird er als ein Vorläufer eines BGEs angesehen. Ebenso das Modell, das ein Mitkämpfer von ihm, Juan Luis Vives, 1525 entwickelte, in dem es ebenfalls um Zuwendung für Arme, „Subventione Pauperam”, geht. Es sieht die Vergabe von öffentlichen Almosen vor, knüpft die Subvention aber an den Beweis des Arbeitswillens der EmpfängerInnen. Dennoch kommt dies heutigen Vorstellungen näher als das Konzept von Morus insofern, als es eine finanzielle Zuwendung darstellt und damit denjenigen, die es erhalten, eine gewisse Entscheidungssouveränität zugesteht. (Anders als bei heute immer mal wieder zu hörenden Forderungen nach Sachleistungen für Bedürftige, denen kein Geld in die Hand gegeben werden soll.)

Beiden gemeinsam ist, dass sie eine festgelegte Zielgruppe erreichen wollten, die Armen. Auch heute spielt das Argument der Armutsbekämpfung eine sehr wichtige Rolle bei der Begründung für ein BGE. Darauf komme ich noch zurück. Hier soll der Hinweis auf zwei „Ahnväter” genügen.

Ausgangslage für die Forderung nach einem BGE heute

Die Begründung für ein BGE

Als Grund, warum ein BGE nötig sei, wird die prognostizierte Entwicklung des Arbeitsmarkts genannt. Es scheint, als seien die Begriffe bedingungsloses Grundeinkommen und Digitalisierung geradezu siamesische Zwillinge. Meist tauchen sie untrennbar voneinander auf. Durch die Digitalisierung gingen künftig massenhaft Arbeitsplätze verloren, dem müsse entgegen gewirkt werden, indem den Menschen ein Auskommen ohne Lohnarbeit zugesichert werde. Gewerkschaften ziehen eine solche Vorhersage in Zweifel und verweisen darauf, dass technische Neuerungen in der Vergangenheit noch nie dazu geführt hätten, dass der Gesellschaft die Arbeit ausgegangen wäre. Hier ist es schwer Position zu beziehen, geht es doch um Einschätzungen. Wie die Entwicklung verlaufen wird, muss die Zukunft zeigen. Heute lässt sich höchstens die Plausibilität beurteilten und die können beide Seiten für sich verbuchen.

Die vier Kriterien für ein bedingungsloses Grundeinkommen

Nach heutigem Verständnis soll ein bedingungsloses Grundeinkommen vier Kriterien erfüllen:

G (im Monat)

Einige Modelle eines BGEs

Daniel Häni (Schweiz): Es geht nicht um Geld, sondern um Macht

Das Konzept des Schweizer Unternehmers Daniel Häni weicht deutlich von dem ab, was derzeit landläufig darunter verstanden wird, nämlich eine monatliche Zahlung - meist wird dabei der Betrag von 1000 Euro genannt - an jedeN. Häni stellt klar, dass das bedingungslose Grundeinkommen kein zusätzliches Einkommen wäre, sondern ein grundsätzliches.

„Das Geld ist nur das Mittel. Der Zweck des Grundeinkommens sind die Selbstbestimmung und die Emanzipation der Menschen.” „Das Grundeinkommen wäre keine Geldverteilung, sondern ein Befreien der existenzsichernden Einkommen von ihren Bedingungen. Die Folge wäre, wie gewünscht, mehr Freiheit und Verantwortung beim Einzelnen. Eine Machtumverteilung.”

Zur Verdeutlichung von Hänis Konzept hier sein Rechenbeispiel: Wenn jemand ein Erwerbseinkommen von 3000 Euro und das BGE 1000 Euro beträgt, so erhält der/die Betreffende nicht 4000 Euro, denn ihm/ihr werden die 1000 Euro BGE als Steuern vom Erwerbseinkommen abgezogen. Die verbleibenden 3000 Euro, setzen sich jedoch anders zusammen als die ursprünglich Summe, denn 1000 Euro davon zahlt jetzt der Staat als BGE. Dieser Betrag ist dann kein Lohn, er wird nicht versteuert und - was noch wichtiger ist - muss nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden, der dabei das große Geschäft macht, da er jetzt nur noch 2000 Euro Lohn zahlen muss. Daher spricht man auch von einem Kombilohnmodell, denn der Lohn setzt sich aus einem Arbeitgeber- und einem Staatsanteil zusammen. Der Vorteil besteht darin, dass etwa für den Fall, dass der/die Beschäftigte den Arbeitsplatz verlieren sollte, ihm/ihr die 1000 Euro BGE erhalten bleiben. So wie dieser Betrag auch allen Menschen gezahlt wird, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen.

Wichtig ist zudem, dass das BGE die staatlichen Sozialleistungen ersetzen soll, sodass diese künftig aus dem BGE zu bezahlen wären. Wenn Sozialleistungen derart privatisiert werden, sieht man schon die „Versicherungsindustrie” auftreten, um Kundschaft für ihre Angebote zu werben.

Was Häni als Machtzuwachs bezeichnet, ist die Entscheidungsfreiheit selbst darüber bestimmen zu können, was getan und was gelassen wird. Durch die existenzielle Absicherung würden die Menschen weniger manipulierbar. Sie hätten durch das BGE zwar nicht mehr Geld, wohl aber die Macht, nein zu sagen etwa zu niedrig bezahlten, ausbeuterischen Jobs. Man müsse weniger, könne und wolle aber mehr.

Götz Werner (Deutschland): Es geht nicht um Geld, sondern um Güter

Götz Werner, Geschäftsführer der Drogeriemarktkette dm, beschreibt ein ähnliches Modell. Werner, der in keinem Film über ein BGE fehlt, ist sozusagen zum Gesicht des BGEs in Deutschland avanciert.

Werner möchte ein monatliches BGE in Höhe von 1000 Euro, manchmal heißt es auch 1500 Euro, verteilen, das ausdrücklich auf den Bruttolohn von Beschäftigten angerechnet, also vom Lohn abgezogen würde. Finanziert werden soll Werners BGE ausschließlich aus der Mehrwertsteuer, die er auf 50 % erhöht sehen möchte, während alle anderen Steuern abgeschafft würden. Ein Finanzierungsproblem stelle sich nicht. Die Gesellschaft sei sehr wohl in der Lage, so viele Güter und Dienstleistungen zustande zu bringen, um das Modell zu finanzieren. Auch die Nachfrage sei kein Problem, denn: „Wir alle leben nicht vom Geld, sondern von Gütern,” sagt Werner.

Auch hier ein Beispiel, indem von 1500 Euro BGE im Monat ausgegangen wird.

Für einen Beschäftigten (die männliche Form habe ich bewusst gewählt, weil das Folgende ein eher männertypisches Beschäftigungsverhältnis ist), der in Vollzeit durchschnittlich 3000 Euro im Monat verdient, heißt das: Ihm würden von seinem Lohn 1500 Euro abgezogen und durch das BGE ersetzt. Wie bei Häni liegt auch bei Werner der Vorteil ganz auf der Seite des Arbeitgebers, der 1500 Euro pro Beschäftigtem/Beschäftigter einspart. Für die Arbeitgeber wäre die hohen Mehrwertsteuer verkraftbar, da ihr Konsum im Vergleich zu dem des/der Beschäftigten einen prozentual geringeren Teil ihres Einkommens ausmacht. Zudem würde sich ihr Einkommen ja sprunghaft erhöhen, weil die von ihnen zu zahlenden Bruttolöhne um den Betrag des BGEs gesenkt wurden, und sie keine direkten Steuern mehr zahlen müssten (aus Rätz/Krampertz, S. 57). Was die Kaufkraft angeht, so bliebe diese laut Werner gleich, denn durch die Anrechnung des BGEs auf das Erwerbseinkommen sinken für den Arbeitgeber wie gesagt die Löhne und folglich auch die Stückkosten bei der Herstellung von Gütern. Außerdem würden alle zusätzlichen heutzutage im Bruttopreis enthaltenen steuerlichen Belastungen entfallen.

Was jedoch zum Problem wird, wenn die Konsumsteuer nur der Finanzierung des BGEs dient, ist die Tatsache, dass keine weiteren Staatsausgaben getätigt werden können, alle heutigen staatlichen Ausgaben (für Schulen, Straßennetz, innere Sicherheit usw.) müssten privatisiert werden ebenso wie die soziale Absicherung, die heute aus Beiträgen von ArbeitgeberInnen und -nehmerInnen finanziert wird. Ein Kritiker hat daher das Modell „ein trojanisches Pferd des Neoliberalismus” genannt, weil der Sozialstaat abgebaut und Sozialleistungen verstärkt privatisiert würden.

Thomas Straubhaar (Deutschland): Es geht um radikale Gerechtigkeit

In der Liste der Modelle darf das von Thomas Straubhaar nicht fehlen. Er ist Professor für Volkswirtschaft an der Universität Hamburg und Direktor des Europa-Kollegs Hamburg und war Präsident des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs, danach Leiter des Hamburgischen Welt-Wirtschaftsforums.

Straubhaar verweist eingangs in seinem Buch mit dem Titel „RADIKAL G€RECHT” auf gesellschaftliche Veränderungen, die neue Konzepte erforderlich machten: die demographische Veränderung durch eine andere Altersstruktur, die veränderte und sich ändernde Arbeitswelt (Stichwort Digitalisierung) und die zunehmende Individualisierung, die mit einer Vielfalt der Lebensphasen und Lebensformen einher geht. Über 30 Seiten verwendet er, um die deutlich größere Mannigfaltigkeit und Differenziertheit der Gesellschaft zu beschreiben und schlussfolgert: „Das bedingungslose Grundeinkommen trägt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung. Es ist ein zutiefst individuelles Konzept. Es behandelt alle gleich”. Nun ist es aber eine Binsenweisheit, dass Ungleiches durch gleiche Behandlung nicht zu mehr Gleichheit oder Gerechtigkeit führt, die Ungleichheit wird lediglich fortgeschrieben.

Aber jede Kritik, die nicht nur Straubhaar, sondern auch den beiden anderen oben genannten Personen und ihren Modellen vorhält, diese würden gesellschaftliche Ungleichheit vertiefen, läuft ins Leere, denn der Anspruch wird von den Betreffenden gar nicht erhoben. Dennoch geht es Straubhaar um Gerechtigkeit, darunter versteht er die egalitäre Behandlung aller, unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf, Qualifikation, Kenntnissen oder Wohnort. Menschen der älteren Generation werden sich vielleicht bei diesem Gerechtigkeits- und Gleichheitsverständnis an das am 20. Juni 1948 allen Westdeutschen gezahlte Kopfgeld in Höhe von 40 neuen Deutschen Mark erinnern. Damals wurde auch häufig argumentiert, alle hätten die gleichen Chancen gehabt. Dass dabei einige auf zum Teil erheblichen Besitz zurückgreifen konnten, wurde gerne herunter gespielt. Genauso ungleich sind auch die Ausgangsbedingungen der Menschen bei Straubhaars BGE.

Auch bei Straubhaar sollen wie bei Häni und Werner alle steuer- und abgabefinanzierten Sozialleistungen durch das Grundeinkommen ersetzt werden. Es soll keine auf Löhne erhobenen Abgaben an die Sozialversicherungssysteme mehr geben, diese - also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge - würden abgeschafft. Eine Ausnahme sieht Straubhaar lediglich für die Kranken- und Unfallversicherung vor. (Hierfür könne es eine Grundversicherungspflicht geben oder staatliche Versicherungsgutscheine für alle oder eine Ergänzung des Grundeinkommens durch ein staatliches Gesundheitswesen, das eine medizinische Grundversorgung für alle kostenlos anbieten würde.)

Über die Höhe der auf die Einzelnen zukommenden Versicherungskosten und darüber, wie stark das BGE dadurch schrumpfen würde, macht Straubhaar keine Aussagen. Die stellvertretende schleswig-holsteinische CDU-Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Katja Rathje-Hoffmann dagegen schon. Sie hat errechnet, was nach Abzug aller Fixkosten von einem BGE in Höhe von 1000 Euro bliebe und stellt fest, dass es weniger als der derzeitige Sozialhilfesatz wäre. Dieser Kernpunkt in Straubhaars Modell hat ihm den Ruf eingebracht, ein neoliberales Konzept zu vertreten, bei dem der Staat zurückgedrängt und die Individuen stärker gefordert sind. Zu recht. „Er missbraucht die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens für ein neoliberales Machwerk,” meint auch Häni. Straubhaar soll übrigens die Regierung in Kiel beraten, deren Jamaika-Koalition ja einen Modellversuch eines BGE starten möchte.

Kurze Zwischenbilanz zu den drei Modellen

Die vier oben genannten Kriterien für ein BGE sind keine Definition, die diejenigen, die sich BGE nennen, auch erfüllen. Existenzsichernd ist keines der drei genannten Modelle, da gleichzeitig andere Kosten auf die BGE-EmpfängerInnen, also auf alle, zukommen. Zudem profitieren Arbeitgeber, wenn ein Teil des Lohns und der Lohnnebenkosten durch das BGE ersetzt werden soll, weil sie von einem solchen Kombilohnmodell Lohnkosten sparen. Auch wenn Sozialleistungen aus dem BGE zu zahlen sind, dann bedeutet das eine Privatisierung und Individualisierung sozialer Leistungen und ein Abschmelzen eines BGE zum Beispiel schlimmstenfalls von 1000 Euro auf nicht mehr existenzsicherndes Sozialhilfeniveau. Das können Linke nicht unterstützen.

Die Partei DIE LINKE (Deutschland): Es geht um Emanzipation vom Arbeitsmarkt

Nach drei schlechten Beispielen für ein BGE stellt sich die Frage, ob es nicht auch ein positives Modell gibt. Da gibt der Titel „emanzipatorisches BGE” Anlass zur Hoffnung. Das Konzept hat die Arbeitsgruppe Grundeinkommen der Partei Die Linke vor fünf Jahren entworfen, Stefan Wolf hat es zusammengestellt. Es sieht für ein bedingungsloses Grundeinkommen zwei Varianten vor, eines als Sozialdividende und eines als negative Einkommensteuer. Da die Gruppe ersteres Modell favorisiert, gehe ich hier nur darauf ein.

Das emanzipatorische Grundeinkommen soll soziale Sicherheit vom Arbeitsmarkt entkoppeln und für Menschen, die ihre Arbeitskraft anbieten, die Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt reduzieren. Berechnungsgrundlage sind 50% des Volkseinkommens. (Volkseinkommen ist die Summe aller von Inländern im In- und Ausland bezogenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen) Für jede Person über 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Deutschland hat Stefan Wolf 2011 einen Betrag von 1076 Euro, für Jüngere die Hälfte errechnet. Es soll zu anderen Einkünften addiert werden. Da keine Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen wird, entfallen Ursachen für versteckte Armut. Es besteht weiterhin Anspruch auf Wohngeld und gegebenenfalls auch Mehrbedarf für bestimmte Lebenslagen, wobei diese natürlich nachgewiesen werden müssen.

Wolf errechnet dafür einen Nettofinanzbedarf von etwas unter 800 Mrd. Euro pro Jahr, wobei er steuerfinanzierte Leistungen und Steuererleichterungen von der Bruttosumme abgezogen hat ebenso wie Zuschüsse zur Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt, da diese überflüssig würden. Dieser Nettobetrag soll aus einer BGE-Abgabe auf alle Bruttoeinkommen (wie Löhne, Gehälter, Dividenden, Mieteinnahmen, Gewinne und Ähnliches) in Höhe von 33,5 %, einer Sachkapitalsabgabe von 1,5 % (auf Anlagevermögen und Immobilien, Betriebskapital von Maschinen u.ä. Sachkapital). Gestrichen würden steuerliche Freibeträge und Absetzungsmöglichkeiten inklusive Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge. Staatliche und kommunale Sozialtransfers sowie Sozialversicherungsleistungen (Erwerbslosengeld und Renten etc.) bleiben ebenso steuer- und abgabenfrei wie das Grundeinkommen selbst. Außerdem möchte Wolf eine progressive Einkommensbesteuerung in drei Steuersätzen einführen. Diese würde Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen besser stellen, Menschen mit höherem Einkommen hätten dagegen mehr zu einrichten als derzeit. Durch diese Staffelung wird der Vorwurf entkräftet, dass Ungleiches gleich behandelt würde. Zudem soll es eine gesetzliche solidarische BürgerInnenversicherung geben, zu der die Kranken- und Pflegeversicherung umgebaut werden soll. Dass dieses Konzept Nachweise erforderlich macht und folglich ebenfalls von den vier Kriterien eines BGE abweicht, ist offensichtlich. Grundgedanke ist jedoch, dass eine Umverteilung von oben nach unten angestrebt wird.

Ganz sicher würde sich ein emanzipatorisches Grundeinkommen auf das Verhältnis von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen und mögliche Kämpfe auswirken. Die Bereitschaft der ersteren Lohnerhöhungen zuzustimmen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit sinken, vielleicht auch die Bereitschaft letzterer dafür zu streiten und zu streiken.

Diese Bedenken sind nicht unerheblich, wodurch sich keine ungeteilte Zustimmung zu einem emanzipatorischen Grundeinkommen ergibt.

E (für alle)

Das BGE als Mittel der Armutsbekämpfung?

Wie oben in der Begründung, warum das Konzept eines BGE gerade jetzt so intensiv diskutiert wird, war schon von der durch die technologische Entwicklung befürchtete Massenarbeitslosigkeit die Rede. Tatsächlich gilt das BGE als Lösung des Armutsproblems, ja als die Lösung. Die Professorin für Arbeitswissenschaft und Gender Studies an der TU Hamburg-Harburg, Gabriele Winker, betont den deutlichen Fortschritt im Vergleich zu Hartz IV und Sozialhilfe. Sie ist nicht die einzige, die die demütigende Situation als BittstellerIn und die bürokratischen Schikanen auf den Ämtern anspricht. Auch die Existenzsicherung ist ihr ein wichtiges Anliegen. Darüber hinaus betont sie auch die besondere Situation von Frauen, für die es ein großer Fortschritt wäre, wenn „das BGE nicht an Familien bzw. Bedarfsgemeinschaften, sondern an Individuen gezahlt würde. Damit entfällt die finanzielle Abhängigkeit von anderen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft. Frauen würden deutlich eigenständiger (...). Die Folge wäre mehr Selbstbestimmung und weniger Entmächtigung.” Das ist ein wichtiger Gesichtspunkt, aber ist ein BGE deshalb zwingend notwendig? Gäbe es vielleicht auch andere Lösungen? Alban Werner meint, das Grundeinkommen spräche richtigerweise Probleme der Gegenwart an, gebe aber keinen akzeptablen Lösungsvorschlag sondern die falsche Antwort auf die richtige Frage. Und was wäre dann die richtige Antwort?

Um Armut zu bekämpfen sprechen sich die AutorInnen Heiner Flassbeck, Friedrich Spiecker, Volker Meinhardt und Dietrich Vesper in ihrem Buch „Irrweg Grundeinkommen” für die Anwendung von „Bordmitteln” aus. Dazu zählen sie die Möglichkeiten auf, die im Prinzip schon heute bestehen: am Existenzminimum orientierte Hartz-IV-Sätze, ein vom Existenzminimum hinreichend entfernter, branchenunabhängiger Mindestlohn, flächendeckende Tarifverträge, einer stärkeren Progression des Einkommenstarifs und einer breiteren Bemessensgrundlage, die etwa Kapitaleinkommen stärker einbezieht. Sie wundern sich auch, warum sich „die Advokaten des Grundeinkommens, denen das Wohlergehen der Menschen in den unteren Einkommensschichten tatsächlich oder vielleicht auch nur scheinbar am Herzen liegt, nicht hinter Maßnahmen [stellen], die die Situation dieser Menschen unmittelbar verbessern würden, ohne dass sich alle auf einen Strukturwandel einlassen müssen mit zumindest schwer abschätzbaren (...) Folgen”. Die aufgeworfene Frage,warum BGE-BefürworterInnen solche Forderungen nicht unterstützen, beantworten die AutorInnen - mit Anspielung auf reiche Unternehmer wie Götz Werner, die ein BGE mit Leidenschaft befürworten - damit, dass die genannten „Bordmittel” eine offensichtliche Umverteilungswirkung von oben nach unten haben, was auf das BGE nicht zutrifft. Das würde auch erklären, warum die „Bordmittel” genannten Reformen, die nicht kurzfristig umgesetzt werden können, gegenüber dem nicht minder langwierigen Projekt eines BGE den Kürzeren ziehen. Das ist ein außerordentlich wichtiger Aspekt, der Linke weg vom BGE und hin zu „Bordmitteln” führen muss.

! (Lohndumping)

Der Hype um das BGE

Es kann meiner Meinung nach nicht allein an Unkenntnis darüber liegen, wem das BGE nutzt, dass es so ein positives Image genießt. Es ist sozusagen „sexy”. Was macht aber nun seine Sexyness aus? Mehrere Faktoren kommen zusammen.

Ein eingängiges Motto

Da ist zunächst mal der einprägsame, griffige „Slogan”: „1000 Euro für jeden” (so auch der Titel des Buchs von Götz Werner und Adrienne Goehler), aber auch die - zwar mit einem Fragezeichen versehene Kontroverse zwischen Daniel Häni und Ulrike Herrmann und ein weiterer über das Vorhaben in Schleswig-Holstein mit dem Titel: „Und jetzt tausend Euro für alle”. Dieser Satz ist geradezu zur Devise geworden: er ist leicht verständlich, bildhaft und erklärt scheinbar, was gemeint ist, auch wenn er auf die Realität der drei oben ausführlicher dargestellten Modelle überhaupt nicht zutrifft. Wenn er mit den notwendigen Einschränkungen wie „Es gibt nicht mehr Geld.” oder „Von dem Geld sind Sozialbeiträge und -leistungen zu zahlen.” usw. versehen würde, würde der Lack schnell abblättern und manch eineR würde rufen: „Das habe ich ja gar nicht gewusst!” Wer auf die Pferdefüße hinweist, wird schnell als SpielverderberIn wahrgenommen. Sei's drum, dann mache ich jetzt weiter die Spielverderberin.

Die Individualisierung des Themas

Dazu kommt, dass in der öffentlichen Diskussion nach meiner Wahrnehmung der individuelle Aspekt überwiegt. So sollte ich kürzlich an einer Internetumfrage teilnehmen: „Was würdest du tun, wenn du monatlich 1000 Euro bekämst?” Diese Herangehensweise suggeriert, dass alles so bleibt, wie es ist, man/frau aber obendrein 1000 Euro bekommt, ohne etwas dafür tun zu müssen. Da möchte ich diejenigen sehen, die sagen: Das lehne ich ab. Ganz anders wären sicher die Reaktionen, wenn die Menschen erführen, dass es den Initiatoren gar nicht um mehr Geld geht, sondern um eine drastische Umstrukturierung des Sozialstaats.

Und dann die Zukunftsvisionen für das Individuum. Hier läuft Götz Werner zum Teil zusammen mit Adrienne Goehler zu großen Formen auf. Die Beiden sprechen dabei gerne von „Wir” und vermitteln damit Nähe zu den Angesprochenen. Das liest sich dann so: „wir” können endlich das arbeiten, was wir wollen und können. Dadurch entsteht der Eindruck, alle Menschen warteten nur darauf, etwas machen zu können, was sie schon lange gerne machen wollten, etwas, für das sie brennen, wo sie ihre Qualifikationen sehen. Aber haben Menschen wirklich klare Vorstellungen von einer alternativen Beschäftigung? Meist entdeckt man/frau im Rahmen formaler oder informeller Bildung, wo eigene Neigungen und Fähigkeiten liegen. Die-se Möglichkeit sich selbst außerhalb des Alltags zu erleben, kann zum Beispiel ein Bildungsurlaub bieten; vom Himmel fallen alternative Arbeitswünsche jedenfalls in aller Regel nicht.

Was das „Wollen” und „Können” angeht, so ist es damit auch nicht getan. Wenn jemand mehr als ein Hobby betreiben möchte, müssen für das Produkt oder die Dienstleistung InteressentInnen, AbnehmerInnen, KäuferInnen gefunden werden. Wenn das nicht gelingt und es beim Hobby bleibt, kann eine Gesellschaft eine größere Zahl von solchen Hobbyisten gar nicht verkraften. Gleichzeitig betonen die BefürworterInnen eines BGE immer wieder und belegen es zum Teil auch aus Umfragen, dass die Menschen zum überwiegenden Teil weiterarbeiten würden wie bisher. Auch Werner und Goehler stellen die Frage „Was würden Sie tun, wenn Sie ein Grundeinkommen hätten?” und zitieren dann das Ergebnis einer Umfrage der Zeitschrift brand eins, nach der 90% sagen, sie würden weiterarbeiten, aber glauben, 80% würden aufhören zu arbeiten.

Indem der Wille der Mehrheit zur Weiterarbeit wie bisher als Zeichen für das Gelingen eines BGE betont wird, ergibt sich ein Widerspruch, ist das BGE doch angetreten, nicht nur den Zwang zur Lohnarbeit abzuschaffen, sondern die Freiheit einer kreativen Alternativen dazu zu nutzen. Und nun freut man sich, dass alles weitgehend so weiterlaufen wird wie bisher?

Vorn habe ich schon auf Häni verwiesen, der den Vorteil eines BGE im Machtgewinn des Einzelnen sieht, „nein” zu einer unbefriedigenden Arbeit sagen zu können. Er/sie sei nicht länger erpressbar, könne aber bessere Arbeitsbedingungen für sich aushandeln. Das ist genau das, was einem BGE ein attraktives Ansehen verleiht. Aber dem/der Vorgesetzten allein gegenüber zu stehen und bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen zu wollen, braucht Verhandlungsgeschick. Das war für die meisten Beschäftigten bis dahin noch nie erforderlich. Woher soll es nun plötzlich kommen? Da sind die Vorgesetzten allemal in der besseren Position. Von einem Aushandlungsprozess auf Augenhöhe kann daher nicht die Rede sein. Auch der Druck, den Gewerkschaften bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite einsetzen können, indem sie beispielsweise mit Streik drohen, ist einem Einzelnen nicht möglich. EinE ArbeitnehmerIn kann nur drohen „Dann suche ich mir eine andere Arbeit”. Damit dieser Satz als Drohung wirken kann, muss die Arbeitsmarktlage gründlich recherchiert werden. So flott wie er bei Häni und anderen daher kommt, kann er auch ins Auge gehen, wenn die Antwort lautet: „Bitte sehr, tun Sie das!”

? (Linke Politik?)

Visionen und Ziele einer Gesellschaftsveränderung

Aber die Befürworter eines BGE gehen noch weiter, sie gehen über das individuell Vorteilhafte hinaus, sie richten den Blick auf die Gesellschaft als Ganzes. Und da fallen dann die ganz großen Begriffe: Es gehe darum, Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu realisieren, die Menschen freier zu machen, ihnen mehr Macht zu verleihen, mehr Demokratie und ein Recht auf Leben für alle sollen verwirklicht werden, Ungerechtigkeiten von Grund auf verändert, der Begriff des Menschseins müsse verteidigt werden. Vom BGE wird gesagt, es könne demokratische Potenzen entfalten, es werde Energien freisetzen, um die Gesellschaft zu verändern. Dies vermöge das BGE dadurch, dass sich die Individuen verändern. Durch veränderte Subjekte würden bestehende Herrschaftsverhältnisse gebrochen werden. Ein Dreh- und Angelpunkt ist dabei, dass eine andere Gesellschaft weg vom Zwang zur Arbeit kollektiv gestaltet werden soll. Ausdrücklich wird bei manchen Beiträgen unter anderen Herrschaftsverhältnissen eine Welt jenseits des Kapitalismus verstanden, die zu entwerfen sei.

In solchen Worten spürt man/frau schon beim Lesen, die Euphorie und die Sehnsucht nach einer anderen Gesellschaft. Das ist sehr bewegend. Sicher ist es auch ansteckend wie der sprichwörtliche Funke, der überspringt. Dass in einem solchen Klima kritische Gedanken wie die von ewigen Bedenkenträgern erscheinen müssen, ist nachvollziehbar, ändert aber nichts an der Notwendigkeit, diese auszusprechen. Und von Veränderungen der Individuen zu erwarten, dass der Privatbesitz von Produktionsmitteln abgeschafft und diese verstaatlicht würden, ist nicht mehr nachvollziehbar und wirkt wie ein Wunschtraum, der dem geliebten bedingungslosen Grundeinkommen angedichtet wird.

Gewerkschaftskritik

Tatsächlich sind insbesondere Gewerkschaften Zielscheibe solcher negativer Einstellungen. Da heißt es, es sei „richtig schlimm”, wenn man höre „mit welcher Verve (...) die Gewerkschaften nun die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommen verteufeln. Das grenzt schon an Denkfaulheit. Rückwärts immer, vorwärts nimmer.” Das ist keine Ausnahme, sondern der allgemeine Tenor gegen diejenigen, die nicht in den Chor der BGE-Befürworter einstimmen: Das seien die Ewiggestrigen. Da wird nur so mit Schlagworten losgeballert. Vom „Arbeitsfetisch bei Linken” und vom „Arbeitszwang, in Ewigkeit, Amen” ist die Rede. Gegen „Prediger für Arbeitsverpflichtung” wird angeschrieben. Lohnarbeit werde idealisiert. Worum es in einer neuen Zukunft gehen soll, ist schon in den Titel einiger Artikeln zu lesen: „Wir müssen weg vom Zwang zur Arbeit” und „Arbeiten ist nichts Erstrebenswertes”, so werden Aussagen von Nick Srnicek und Alex Williams zitiert.

Bei diesen kritischen Bemerkungen wird ganz bewusst ausschließlich auf den Arbeitszwang bzw. auf Lohnarbeit abgehoben und so entsteht ein einseitiges Bild. Es wird polarisiert. Da sind auf der einen Seite die, die sich gegen den Arbeitszwang aussprechen und auf der anderen Seite wird von der Gegnerschaft gesagt, sie seien für Arbeitsverpflichtung, um ja recht deutlich zu machen, dass es sich um diametral entgegengesetzte Positionen handelt. Davon dass eine Reihe von BGE-Modellen den Profit von Arbeitgebern erhöhen und zu Lohndumping führen können, wird anscheinend absichtlich geschwiegen. Das ist Polemik aber nicht Kritik. So wird der Gegner als dumm und rückständig dargestellt, damit die eigene Position um so strahlender dastehen kann: Man selbst ist auf eine Zukunft ausgerichtet, also fortschrittlich.

Fällt denn gar nicht auf, dass es sich bei denen, die lautstark für ein BGE eintreten, häufig um Unternehmer handelt? Zu den hier bereits ausführlich porträtierten wie Daniel Häni, Götz Werner ist noch Timotheus Höttges zu nennen, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG. Selbst wenn man keine Einzelheiten über deren Vorstellungen eines BGE kennt, sollte es doch zu denken geben, dass ausgerechnet Unternehmer die Fahne hochhalten. Dem muss doch nachgegangen werden. Und wenn man dann noch mitbekommt, dass Gewerkschaften dagegen sind, muss das doch stutzig machen. Zumindest zwischen einzelnen Unternehmern und den Gewerkschaften sind die Pro- und Kontrapositionen zum BGE klar. Zwar listen Rätz und Krampertz unter den GegnerInnen eines BGE auch Wirtschaftskreise auf, die das durch ein BGE steigende Selbstbewusstsein von Beschäftigten bis hin zu revolutionären Umtrieben fürchten und deren Bindung an den Arbeitsplatz beeinträchtigt sehen, da sie jedoch keine Quellen für ihre Einschätzung nennen, bin ich skeptisch. Dass Reiche fürchten dafür zahlen zu müssen, halte ich dagegen für durchaus plausibel. Da sich Reiche aber bisher erfolgreich gegen die Vermögenssteuer und eine Erhöhung der Erbschaftssteuer gewehrt haben, werden sie sicher auch mit Erfolg gegen ein BGE opponieren, bei dem sie zur Kasse gebeten würden. Aber davon ist selten die Rede.

Um zu meiner Titelfrage zurück zu kommen, möchte ich sie nicht nur verneinen, sondern die Nachteile eines BGE, die vielen aufgezeigt haben, weiter verbreitet sehen.

Schlusswort

Ich würde mir wünschen, dass meine Argumente überzeugend waren oder doch zumindest Nachdenklichkeit haben auslösen können. Denn das Thema BGE ist doch so wichtig, dass man/frau gut informiert in eine Diskussion gehen sollte. Wenn dieser Text einen Beitrag dazu hat liefern können, würde mich das freuen.

Ursula G. T. Müller

Dieser Text enthält keine Quellenangaben und keine Literaturliste. Der vollständige Text kann auf der Homepage der Autorin eingesehen werden www.ursula-gt-mueller.de

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