(Gegenwind 324, September 2015)

Erstaufnahme „St.-Peter-Ording-Straße” in Rendsburg
Erstaufnahme „St.-Peter-Ording-Straße” in Rendsburg: Die fertigen Container am 15. August, die letzte Besprechung mit dem Innenminister und dem Bürgermeister, die Ankunft der ersten Flüchtlinge um 15 Uhr.

Als Flüchtling in Schleswig-Holstein:

Erstaufnahme

Wer als Flüchtling nach Deutschland kommt, stellt normalerweise einen Asylantrag. Bei Minderjährigen, die ohne Eltern ankommen, ist das nicht immer die beste Entscheidung, das sollte man sich im Einzelnen ansehen. Es gibt Flüchtlinge, die von der Polizei angehalten werden. Es gibt andere, die sich selbst melden, oft bei einer Behörde wie z.B. der Ausländerbehörde. Andere landen erst mal bei Verwandten oder Bekannten, um sich von dort aus durchzufragen. Allen ist gemeinsam: Zuständig für das Asylverfahren ist das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” (BAMF) mit einer Zentrale in Nürnberg und Außen-stellen in allen Bundesländern. Und in allen Bundesländern gibt es „Erstaufnahmestellen”, meistens Landesunterkünfte mit 500 bis 3000 Plätzen. Dorthin wird man zuerst geschickt, dort müssen sich Flüchtlinge melden.

Erstaufnahme Schleswig-Holstein

Neumünster, Haart 148

In Neumünster befindet sich die Landesunterkunft und das für die Aufnahme zuständige „Landesamt für Ausländerangelegenheiten”. Das nimmt auf und bringt unter. Die Unterbringung geschieht dann auch in Boostedt, Seeth, Rendsburg, Malente-Kiebitzhörn, Kiel oder in Notunterkünften in Neumünster.

Die Kapazität soll in Neumünster bei 850 Plätzen liegen, in Boostedt bei 500 Plätzen. Die Aufnahme in Seeth soll bei 500 Plätzen liegen und ab 2017 durch einen Neubau in Heide ersetzt werden. Die Unterkunft Rendsburg soll 800 Plätze haben und im Frühjahr 2017 wieder aufgelöst werden.

Anfang September soll die Unterkunft in Kiel (Kopperpahler Teich) in Betrieb genommen werden, sie soll im Herbst 2016 durch eine Erstaufnahme in Form fester Gebäude (Bremerskamp) ersetzt werden. Ähnlich ist es in Flensburg geplant: Die Containersiedlung Eggebek wird im Oktober in Betrieb genommen, die festen Gebäude auf dem Unigelände in Flensburg sollen sie im Herbst 2016 ersetzen.

Das Land plant ebenfalls einen Neubau mit 600 Plätzen in Lübeck. Sobald die Planung konkret wird, soll auch dort eine provisorische Aufnahme für eine ähnliche Zahl von Flüchtlingen eingerichtet werden.

Da die Zahl der Flüchtlinge, die Schleswig-Holstein erreicht, natürlich nicht vorhergesagt werden kann, können alle Planungen kurzfristig geändert werden. Beispiel Rendsburg: Im Mai hatte das Innenministerium gesagt, dass eine Unterbringung in Containern abgelehnt wird. Außerdem sollten Flüchtlinge in Wohnvierteln und nicht Gewerbegebieten untergebracht werden. Im August kamen so viele Flüchtlinge, dass die Landesregierung „jede Wiese und jeden Container” brauchte.

Konzept „Erstaufnahme” des Landes

Das Land Schleswig-Holstein hat im Februar beschlossen, die Zahl der Erstaufnahmeplätze so schnell wie möglich auf 3150 Plätze zu erhöhen. Seit Juni wird die Erhöhung auf 3750 Plätze als Ziel gesehen.

Dazu sollen vier Erstaufnahmeeinrichtungen neu gebaut werden, und zwar jeweils auf dem Unigelände oder Fachhochschulgelände in Flensburg, Kiel, Lübeck und Heide. Diese sollen aus festen Gebäuden bestehen, normalerweise vier bis sechs Wohngebäude und drei oder vier Gemeinschaftsgebäude. In den Wohngebäuden sollen fünf bis sechs 12-Quadrameter-Zimmer zu einer „Wohngruppe” zusammengefasst werden, bei zwei BewohnerInnen pro Zimmer würden dann immer 10 bis 12 Flüchtlinge eine Wohngruppe bilden. So soll der Charakter der „Großunterkunft” abgemildert werden. Ein weiterer Vorteil: Die Gebäude sollen eine Nutzungsdauer von 50 Jahren haben. Durch die Bauweise und den Bauort sind sie bei zurückgehenden Flüchtlingszahlen auch als Wohnungen für Studentinnen und Studenten oder für ein gemischtes Wohnen mit alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern zu nutzen.

Überall dort, wo die Bauplanung abgeschlossen ist, das ist zur Zeit in Flensburg und Kiel der Fall, soll sofort eine provisorische Unterkunft aus Containern errichtet werden, um die Flüchtlinge schon mal unterzubringen. Die Größe der Unterkunft richtet sich nach dem Bundesgesetz: Danach soll das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge”, das für die Asylanträge zuständig ist, bei Landes-Aufnahmestellen eine eigene Niederlassung einrichten, wenn dort mehr als 500 Flüchtlinge untergebracht sind. Bisher ist das Bundesamt nur in Neumünster vertreten, dort sind inzwischen Wartezeiten von bis zu einem Jahr entstanden. Flüchtlinge die einen Termin für den Asylantrag erhalten, müssen dann von Itzehoe oder Schleswig, von Fehmarn oder Niebüll nach Neumünster fahren. Gäbe es BAMF-Niederlassungen in Flensburg, Kiel, Lübeck und Heide, könnten die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt werden, so jedenfalls die Hoffnung. Die Landesregierung hofft, dass dann alle neu ankommenden Flüchtlinge in den dann fünf Erstaufnahmeeinrichtungen für sechs Wochen bleiben können und das BAMF in dieser Zeit den Asylantrag zumindest entgegennimmt.

Hamburg verfolgt ein anderes Konzept: Man will im Herbst sieben Unterkünfte aus Containern bauen, die jeweils 3.000 Plätze haben, zusammen also 21.000 Plätze. Klar ist: In Hamburg können die Flüchtlinge nicht „auf Kreise” weiterverteilt werden, sie bleiben in der Stadt. Solche Großunterkünfte führen aber viel leichter zu Konflikten, insbesondere wenn auf Dolmetscher verzichtet wird und stattdessen „nur” Polizei und private Wachdienste Konflikte verhindern sollen.

Land in Not

Die Erstaufnahme in Rendsburg passt nicht in den Plan. Sie wurde zwischen dem 10. und 15. August relativ spontan eingerichtet. Es handelt sich um Container, die ab dem 13. August auf einer Wiese am Ende eines Gewerbegebietes, weit weg von der Innenstadt, aufgestellt und bereits zwei Tage später von fast 250 Flüchtlingen bezogen wurden. Wie ernst die Lage ist, zeigte sich auch daran: Viele der Flüchtlinge waren erst am Freitag in Neumünster eingetroffen, erhielten aber in der völlig überfüllten Erstaufnahme dort keinen Schlafplatz mehr, sondern konnten die Nacht nur im Speisesaal auf Stühlen und auf dem Fußboden zubringen. Sie kamen Sonnabend mittag total übermüdet in Rendsburg an.

Eine Ursache dafür ist die falsche Planung von Bund und Land. Der Bund erfasst monatlich die Asylanträge und rechnet auf dem Vergleich zum Vorjahr hoch, wie viele Flüchtlinge im Laufe des Jahres eintreffen werden. Das System ging immer davon aus, dass alle neu eintreffenden Flüchtlinge einen Asylantrag stellen und stellen können. Doch seit Monaten ist dies nicht mehr möglich, die einzelnen Niederlassungen des BAMF sind durch Personalmangel hoffnungslos überlastet. So leben hier viele Flüchtlinge, die gerne einen Asylantrag stellen möchten, aber mangels Termin keinen stellen dürfen. Sie bekommen bei der Aufnahme durch das Bundesland eine „BüMA”, eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender. Erst Monate später, wenn das BAMF Zeit für sie hat, beantragen sie Asyl und bekommen eine Aufenthaltsgestattung. Erst dann zählt das Bundesamt sie als „Antragsteller”, erst dann fließen sie in die Statistik ein.

Mitte August änderte jetzt das BAMF seine Vorhersage für 2015 überraschend: Nicht 400.000 Flüchtlinge, sondern 800.000 Flüchtlinge würden kommen. Grundlage dafür war eine Umfrage unter den Bundesländern, wie viele Flüchtlinge denn angekommen wären, ohne einen Asylantrag stellen zu können. Und siehe da: Es sind doppelt so viele Flüchtlinge hier wie der Bund gezählt hat.

Das Land hatte zwar schon Ende 2014 erklärt, es würde den Zahlen und Prognosen des Bundes nicht trauen, und mit 20.000 Flüchtlingen statt den auf Berlin vorhergesagten 12.000 Flüchtlingen kalkuliert. Allerdings macht auch Schleswig-Holstein „Modellrechnungen”, ohne den gesunden Menschenverstand zu benutzen. Wer mit Flüchtlingen spricht, idealerweise mit professionellen DolmetscherInnen, weiß schon lange, dass fast alle Flüchtlinge Freunde und Angehörige in Libyen, Griechenland oder der Türkei haben und ständig versuchen Kontakt zu halten. Und es kursieren immer schlimmere Beschreibungen vom Krieg in Libyen und dem geplanten Grenzzaun in Ungarn, übrigens auch vom Grenzzaun in Bulgarien (gegen die türkische Grenze), von dem hier kaum berichtet wird. Angehörige werden seit Ostern massiv gedrängt, die Flucht nach Deutschland schneller zu organisieren.

Hätten die Verantwortlichen mit den Flüchtlingen gesprochen, wären sie schon im März und April zu ganz anderen Prognosen gekommen und hätten viel solider planen können, als das mit den Statistikmethoden von 2005 möglich ist.

Erstaufnahme: EASY-Verfahren

Nach der Anmeldung prüft das Landesamt, ob dieser Flüchtlinge (oder dieses Ehepaar, diese Familie) in Schleswig-Holstein aufgenommen wird. Das Bundesland muss nach dem „Königsteiner Schlüssel” 3,4 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen. Kommen in einem Jahr 700.000 Flüchtlinge, werden davon 24.000 in Schleswig-Holstein aufgenommen. Wegen der grenznahen Lage melden sich hier aber rund doppelt so viele. Die „Überzähligen” werden in andere Bundesländer geschickt.

Außerdem prüft das Landesamt, ob die „Außenstelle Neumünster” des Bundesamtes Asylanträge dieses Herkunftslandes bearbeitet. Beim BAMF Neumünster werden Asylanträge bearbeitet:

Afghanistan, Albanien, Armenien, Eritrea, Irak, Iran, Jemen*, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien, Türkei (und einige mehr, die in der Praxis keine Rolle spielen) (* = nur in Neumünster)

In Hamburg werden vom BAMF bearbeitet:

Afghanistan, Albanien, Bosnien + Herzegowina, Eritrea, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien

Die Aufnahme oder Weiterleitung werden von einem Computerprogramm gesteuert, das „entscheidet”, wer in Schleswig-Holstein bleiben darf und wer in ein anderes Bundesland geschickt wird.

Aufnahme für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auftauchen oder angetroffen werden, werden sie dem örtlich zuständigen Jugendamt übergeben. Das ist in der Regel in der Kreishauptstadt, in Segeberg gibt es Jugendämter in Bad Segeberg und in Norderstedt. Die Feststellung, ob jemand unbegleitet und minderjährig ist, ist nicht immer einfach.

Diese Jugendlichen werden grundsätzlich nicht weitergeschickt. Das ist unabhängig von einer Quote und auch unabhängig vom Herkunftsland. Sie werden in der Regel in einer Jugendeinrichtung aufgenommen und sollen einen Vormund bekommen. Oft ist das ein „Amtsvormund”. Dieser Vormund soll mit dem Jugendlichen zusammen entscheiden, ob ein Asylantrag gestellt wird oder ob ein anderes Verfahren gewählt wird. Jugendlichen droht normalerweise keine Abschiebung, diese könnte aber mit Erreichen der Volljährigkeit erfolgen (dann natürlich immer abhängig vom Herkunftsland).

Unterbringung durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten

Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten ist zuständig für die Unterbringung, Versorgung und Klärung des Aufenthaltstitels. Damit ist das LfA für die Ankommenden sowohl Ausländerbehörde als auch Sozialamt.

Konkret kümmert sich ein Wachdienst um die Zugangskontrolle. Es gibt einen Betreuungsverband, in Neumünster ist das der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, der ein Hygienepaket aushändigt, ebenso Bettwäsche, ein Zimmer im Haus, im Container oder Zelt sowie den dortigen Schlafplatz zuteilt. Mit Bussen werden Flüchtlinge in die Unterkünfte Seeth, Rendsburg, demnächst aus Kiel oder Eggebek gebracht.

Es gibt einen Ärztlichen Dienst (über das Gesundheitsamt Neumünster), der eine Eingangsuntersuchung vornimmt. Diese ist bundesgesetzlich vorgeschrieben, um in der großen Unterkunft die Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Dieser ist auch für die hausärztliche Versorgung und die Überweisung an Fachärzte zuständig. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten entscheidet vorher über die Kostenübernahme (Krankenschein).

Im August hat diese Eingangsuntersuchung nicht mehr geklappt, da das Landesamt nicht genug Kapazitäten für die große Zahl von Flüchtlingen eingeplant hat. In Rendsburg sprangen kurzfristig Ärztinnen und Ärzte vom UKSH ein. Ein Problem ist immer, dass Leistungen nach europäischem Recht ausgeschrieben werden müssen, neue Stellen beim Landesamt oder den anderen Beteiligten auch und es deshalb schwer ist, innerhalb von Tagen oder gar Stunden auf stark steigende Zahlen ankommender Flüchtlinge zu reagieren.

Die Asylsuchenden erhalten eine „BüMA” (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender). Diese BüMA zeigt anderen Behörden, dass die / der Kontrollierte sich hier nicht unerlaubt aufhält, sondern demnächst einen Aufenthaltstitel erhalten wird. Alle Asylsuchenden werden durchsucht, um Geld oder Hinweise auf die Reiseroute, die Identität usw. aufzufinden, und erkennungsdienstlich behandelt. Die Finger-abdrücke werden in eine europäische Datenbank („eurodac”) eingegeben, die Behörde erhält dann automatisch eine Meldung, falls die Fingerabdrücke schon aus einer anderen Meldung oder Kontrolle bekannt sind.

Verteilung auf die Kreise

Zur Zeit werden Flüchtlinge nach 10 bis 14 Tagen an einen Kreis weiterverteilt. Dies geschieht nach folgender Quote (siehe Ausländer- und Aufnahmeverordnung SH):

Kreis Dithmarschen 4,9 %
Kreis Hzgt. Lauenburg 6,3 %
Kreis Nordfriesland 5,8 %
Kreis Ostholstein 7,2 %
Kreis Pinneberg 10,4 %
Kreis Plön 4,7 %
Kreis Rendsburg-Eck. 9,6 %
Kreis Schleswig-Fl. 7,0 %
Kreis Segeberg 8,9 %
Kreis Steinburg 4,9 %
Kreis Stormarn 7,7 %
Stadt Flensburg 3,1 %
Landeshauptstadt Kiel 8,7 %
Hansestadt Lübeck 7,8 %
Stadt Neumünster 3,0 %

Dabei werden die Erstaufnahmestellen in Neumünster (Neumünster), Boostedt (Segeberg), Rendsburg (Rendsburg-Eckernförde) und Seeth (Nordfriesland) auf die Quote angerechnet, demnächst auch die Erstaufnahmestellen in Eggebek (Schleswig-Flensburg) und Kiel (Kiel).

Diese Verteilung geht an den Kreis (Kreissozialamt). Der Kreis entscheidet, wie er weiter verfährt. Einige Kreise haben eine „Gemeinschaftsunterkunft”, in die alle Flüchtlinge zunächst kommen und die als „Puffer” dient, bis Wohnungen in einer Gemeinde bezogen werden können. Andere verteilen Flüchtlinge gleich auf eine Gemeinde oder ein Amt weiter. Die Verteilung geschieht normalerweise nach einem Schlüssel, der sich an den Einwohnerzahlen orientiert.

Asylantrag

Der Asylantrag wird persönlich beim Bundesamt (BAMF-Niederlassung Neumünster) gestellt. Zur Zeit gibt es dort Verzögerungen von einigen Wochen bis zu einigen Monaten, weil das Bundesamt Neumünster (wie die anderen Niederlassungen auch) zu wenig Personal haben.

Mit dem Asylantrag erhält der Flüchtling eine Aufenthaltsgestattung, die verlängert wird, bis das Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, also inklusive aller Widerspruchs- und Klagefristen bzw. inklusive eines Gerichtsverfahrens.

Das Bundesamt prüft dabei auch, ob ein anderes europäisches Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, geregelt in der „Dublin-III-Verordnung”. Das Dublin-Verfahren wird dann zunächst durchgeführt. Es dauert bis zu einem Jahr, mit einem Klageverfahren beim Verwaltungsgericht auch länger. Erst danach beginnt das Asylverfahren.

Die Aufenthaltsgestattung berechtigt nur zur Durchführung des Asylverfahrens. Sie berechtigt nicht zur Arbeit. Sie berechtigt auch nicht zur Teilnahme am Deutsch-Kurs.

Arbeitserlaubnis

Während des Aufenthalts in der Erstaufnahme ist die Arbeit grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt in den ersten drei Monaten nach der Ankunft. Später ist es möglich, für einen bestimmten Arbeitsplatz eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Erst nach vier Jahren oder nach der Anerkennung des Asylantrages ist das Arbeiten formlos erlaubt.

Leistungen

Während des Asylverfahrens erhalten Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die ungefähr 10 Prozent niedriger sind als die nach SGB II oder SGB XII (Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II). Innerhalb der Erstaufnahme werden Zimmer, Kleidung und Essen gestellt, außerdem wird ein monatliches Taschengeld von 80 bis 140 Euro ausgezahlt, abhängig vom Alter und Familienstand. In Neumünster, Rendsburg, Seeth (...) wird das Taschengeld in vier Raten an vier Tagen eines Monats ausgezahlt.

Gesundheitsleistungen sind auf akute Erkrankungen und Schmerzbehandlungen beschränkt. Behandlung müssen zur Zeit im Voraus vom Sozialamt (in der Erstaufnahme: Landesamt) genehmigt werden, das geschieht durch Aushändigung eines Krankenscheines.

Erstaufnahme „St.-Peter-Ording-Straße” in Rendsburg
Erstaufnahme „St.-Peter-Ording-Straße” in Rendsburg: Die fertigen Container am 15. August, die letzte Besprechung mit dem Innenminister und dem Bürgermeister, die Ankunft der ersten Flüchtlinge um 15 Uhr.

Ehrenamtliche Hilfe

Ehrenamtliche Hilfe ist immer sinnvoll und hilfreich. Die Flüchtlinge, die ankommen, haben oft „nichts”. Die Zuständigen sind - insbesondere nach Feierabend und am Wochenende - schnell überfordert.

Wichtig ist dabei:

Zur Zeit herrscht in Schleswig-Holstein eine hervorragende Stimmung, was den Aufbau einer Willkommenskultur für Flüchtlinge betrifft. In Neumünster gab es in den letzten Jahren nur eine kleine Gruppen von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich um die Flüchtlingsberatung der Diakonie Altholstein sammelte und vor allem einmal in der Woche das „Café Vis-a-Vis” ausrichtete. Dieses heißt jetzt „Café Haart” und ist im Haart 224 zu finden, gemeinsam mit der Flüchtlingsberatung der Diakonie.

Als aber in Neumünster kurz vor Beginn der Sommerferien eine Notunterbringung von 300 Flüchtlingen in der Turnhalle der Gemeinschaftsschule Brachenfeld erfolgte, entstand im Handumdrehen eine Facebook-Gruppe „Hilfe für die Flüchtlinge an der GS Brachenfeld”, die schnell auf über 500 Mitglieder wuchs. Sie sammelten Kleidung, organisierten Kinderfeste, kümmerten sich einfach um die Flüchtlinge. Die Notunterbringung wurde zum 14. August aufgegeben, am 15. August die Container in Rendsburg belegt. Aber die Gruppe besteht weiter und hat ihre Arbeit inzwischen auf die Unterkunft im Haart ausgedehnt, wo entgegen der offiziellen Angabe von „850 Plätzen” zur Zeit bis zu 1700 Flüchtlinge gleichzeitig untergebracht sind - nicht nur in den Zimmern, sondern auch auf den Fluren, in Gemeinschaftsräumen, in hastig aufgestellten Zelten.

Nach Schleswig-Holstein kamen von Januar bis Juli 2015 Flüchtlinge aus:
Syrien 2.432
Albanien 1.423
Kosova 1.009
Irak 824
Afghanistan 732
Serbien 461
Eritrea 435
Armenien 380
Iran 243
Mazedonien 210
Jemen 181
Russland 149
Türkei 62
Ukraine 3
einzelne Flüchtlinge kamen aus Uruguay, Swasiland, Libyen, Libanon, Argentinien, Äthiopien, Aserbaidschan

Auch in Boostedt, Seeth und bei der vorübergehenden Unterbringung in Albersdorf (Dithmarschen) entstanden schnell Gruppen, die versuchten, alle Lücken zu stopfen, die das Landesamt zumindest in der ersten Zeit der neuen Unterbringung ließ.

In Rendsburg gründete sich zeitgleich mit der ersten Ankündigung der Unterkunft, also nur vier Tage vor der Ankunft der ersten Flüchtlinge, eine Willkommensinitiative: „Rendsburg hilft!” heißt die Gruppe bei Facebook, eine offene Gruppe, die Beiträge sind von außen sichtbar und lesbar. Diese Gruppe organisierte bereits am Sonntag, dem 16. August, ein „Willkommenscafé” auf dem Gelände der Erstaufnahme unter freiem Himmel, bei dem selbstgebackener Kuchen unter den fast 250 am Vortag eingetroffenen Flüchtlingen verteilt wurde. Nach einer Woche hatte die Gruppe bereits 1.000 Mitglieder, von denen fast 120 zum ersten Treffen am 19. August kamen.

Inzwischen gibt es verschiedene Gruppen innerhalb der „Rendsburg hilft!”-Initiative, die weitere Veranstaltungen wie das Willkommens-Café vorbereiten, Kleidung sammeln und sortieren, kleine oder größere Feste für Kinder in der Erstaufnahme vorbereiten und anderes.

In Kiel soll am 3. September ein erster Treffen derjenigen stattfinden, die den Neuankömmlingen helfen wollen. Die Stadt hat zwar mehrere große Unterkünfte in Gaarden, Elmschenhagen oder Holtenau / Friedrichsort, drumrum auch viele Willkommensgruppen und Freundeskreise, aber die Unterstützung von Flüchtlingen, die auf den Kreis bzw. die Stadt verteilt sind und hier bleiben ist eben doch etwas ganz anderes als die Unterstützung von Flüchtlingen, die ganz frisch von der Flucht eintreffen und jeweils nach 14 Tagen weiterverteilt werden. Während in den städtischen Flüchtlingsunterkünften Deutschkurse eingerichtet werden, Fahrradwerkstätten entstehen, Räume mit Nähmaschinen oder Computern ausgerüstet werden, geht es in der Erstaufnahme um die erste Orientierung, das erste Willkommen.

Das Land verlässt sich auf das Engagement. Die Erstaufnahmestellen in Seeth und Rendsburg wurden gestartet, ohne dass eine hauptamtliche Betreuung der Flüchtlinge gewährleistet war. Sie bekamen eine Unterkunft, etwas zu essen, für den Rest gab es Ausschreibungen und Aufrufe an die Bevölkerung, dort einzuspringen. In beiden Orten zeigte sich, wie schon in Neumünster und Boostedt: Die Bevölkerung wurde diesem Vertrauen der Landesregierung gerecht. Umgekehrt gibt es noch Luft nach oben.

Reinhard Pohl
reinhard.pohl@gegenwind.info

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