(Gegenwind 218, November 2006)

Widerstand gegen die Verfolgungsbetreuung von Erwerbslosen

Wenn der Schnüffler zwei Mal klingelt

Der Schnüffler

Hartz IV ist durch - sogar in bereits mehrfach verschärfter Nachbesserung, der zumindest mittelfristige Siegeszug der Ein-Euro Jobs konnte nicht gestoppt werden, das repressive Disziplinierungs- und Verarmungsprogramm zur Durchsetzung des Workfare schreitet weiter voran. Ist der Damm in der Auseinandersetzung um das Soziale nicht längst gebrochen, haben wir dem sozialen Angriff von oben überhaupt noch was entgegenzustellen?

Obwohl die Zumutungen rund um die Agenda 2010 strategisch geplant sind, bleiben die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen und insbesondere das Verhalten der Betroffenen teilweise unkalkulierbar - der Prozess in seinem Verlauf experimentell. Die Dynamik von Angriff und Widerstand bestimmt den konkreten Effekt der Maßnahmen. Derzeit bedeutet Widerstand hierbei in erster Linie individuelles widerständiges Alltagsverhalten: ausweichen, verweigern, unterlaufen, verschleiern, verstecken und "aneignen". Die zum Spargelstechen verdonnerte Arbeitslosengeld-II-Bezieherin sticht den Spargel so kurz, dass der Bauer zügig die Nerven verliert, oder vergräbt einen Teil der Ernte für die abendliche Aneignung im Dunkeln.

Nur selten gelingt derzeit die Kollektivierung von Widerstandspraxis, wenn mehrere Erwerbslose das Gruppenprofiling zur Vorbereitung auf Ein-Euro-Jobs sprengen, oder die BewohnerInnen eines Wohnblocks in Berlin-Neukölln Zwangsräumungen zuvorkommen und die Schließanlage ihres Wohnblocks austauschen, um gemeinsam keine Miete mehr zu zahlen.

Im Folgenden soll es um Selbstbehauptung und Ansätze zum kollektiven Widerstand gegen einen besonders widerwärtigen Zugriff der Bundesagentur für Arbeit auf unsere Verwertbarkeit und unsere Privatsphäre gehen.

Eine der letzten Amtshandlungen des alten Arbeitsministers Wolfgang Clement war der Neuaufguss der widerlichen Sozialschmarotzer-Kampagne gegen Erwerbslose. Mit Telefonterror zur Überprüfung der Verfügbarkeit und ausgedehnten Hausbesuchen wollte er Alg-II-BezieherInnen auf die Pelle rücken. Die rot-schwarze Koalition hat beide Elemente der Clementschen Steilvorlage aufgegriffen. Die "telefonische Abfrage von Kundendaten" steht den ARGEn seit Anfang 2006 zur Verfügung. Die Bundesagentur gründete dafür eigens eine zentrale Organisationseinheit. Als "sinnvolle Ergänzung zum persönlichen Kundenkontakt" werden Erwerbslose von "mehrtägig" geschulten TelefonagentInnen angerufen. Die Telefonbelästigung durch die amtlichen Stalker kann montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr erfolgen. "Nach dem dritten erfolglosen Anrufversuch wird der Kunde als nicht erreicht eingestuft." In diesem Fall wird die zuständige ARGE informiert und der/die Betroffene zum persönlichen Gespräch vorgeladen. Dasselbe gilt, wenn Angerufene es ablehnen, per Telefon Auskünfte über sich zu erteilen.

Um dem Vorwurf unzulänglicher Berücksichtigung des Datenschutzes zu entgehen, gibt die Bundesagentur vor, ausschließlich BeamtInnen in ihren neuen Call-Centern mit dem Telefonterror zu betrauen. Die Durchführung der Telefonbefragungen wurde vertraglich der Vivento, der Beschäftigungsgesellschaft der Deutschen Telekom AG übertragen, die im Rahmen von "Amtshilfe" einige ihrer BeamtInnen der Bundesagentur zur Verfügung stellt. Für die von der Deutschen Telekom AG eingerichteten Arbeitsplätze erstattet die Bundesagentur monatlich eine Pauschale pro Arbeitsplatz. Die telefonische Befragung wird in drei neu eingerichteten "Service-Centern Kundenbetreuung SGB II" an den Standorten Hamburg, Offenburg und Göppingen mit insgesamt 265 MitarbeiterInnen durchgeführt. Im häufig wechselnden Neusprech der Bundes-agentur heißen diese Schnüffel-Center mit dem "Fortentwicklungsgesetz" von 2006 auch "Contact Center SGB II".

Was Hausbesuche betrifft, sind SozialschnüfflerInnen mittlerweile in den meisten Städten aktiv; seit August 2006 sollen alle ARGEn und zugelassene kommunale Träger einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten.

Inhaltlicher Fokus der Hausbesuche ist auch weiterhin die Unterstellung von eheähnlichen Gemeinschaften. Wird diese vom Betroffenen nicht glaubhaft "widerlegt", werden die beiden vermeintlichen PartnerInnen als Bedarfsgemeinschaft zusammen gerechnet. Damit sinkt oder entfällt der Anspruch auf Alg II. In oftmals unangemeldeten Besuchen werden daher gern Kochgelegenheiten gezählt, Doppelbetten gesucht, nach sexuellen Beziehungen gefragt oder (wie in Lübeck) von der Zahnbürste auf das Geschlecht der Besitzerin geschlossen.

Bereits in einer Entscheidung vom September 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht dieser Praxis widersprochen. Mehrere Sozialgerichte haben sich seitdem darauf bezogen und in zahlreichen Klagefällen für die Arbeitslosen entschieden. Quintessenz der Urteile: Der Hausbesuch ist vielfach nicht nur unrechtmäßig, sondern vor allem ungeeignet zur Aufklärung des Sachverhalts, ob sich ein (finanzielles) "für einander einstehen" zwischen den PartnerInnen entwickelt hat.

Hat sich das mit dem Inkrafttreten des sogenannten Fortentwicklungsgesetzes im August 2006 geändert? Auf den ersten Blick ja, denn unter anderem wurde die Beweislast umgekehrt: Nun gelten Menschen unterschiedlichen Geschlechts, die länger als ein Jahr zusammenwohnen, als eheähnliche Gemeinschaft und müssen füreinander zahlen. Das Gegenteil muss der Arbeitslose beweisen. Genauer: "Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen." Hierbei strebt die Bundesagentur darüber hinaus ganz fortschrittlich die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften an.

Die Sozialgerichte hingegen urteilen einhellig gemäß der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und damit für den klagebereiten Arbeitslosen: "Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder nicht mehr." (BverfG, 17.11.1992).

Auch weiterhin gilt der Ratschlag an alle Nichverheirateten: Stellt euren Alg-II-Antrag nur für euch und gegebenenfalls eure Kinder. Gebt die Frau oder den Mann, mit dem ihr zusammen wohnt, nicht als Partner oder Partnerin in "eheähnlicher" oder "lebenspartnerschaftsähnlicher" Gemeinschaft, sondern als Mitbewohner/-in in Wohngemeinschaft oder als Vermieter/-in oder als Untermieter/-in an - je nachdem, wie euer Mietvertrag tatsächlich aussieht. Dass ihr eure/n Mitbewohner/in vielleicht auch liebt, geht die Behörde nichts an.

Wie kann mensch sich gegen diese Formen der forcierten Verfolgungsbetreuung wehren? Auf individueller Ebene sollte sich jede/r zunächst einmal soweit es geht dem Zugriff auf die Privatsphäre entziehen. Der amtlichen Telefonbelästigung beugt mensch am besten rigoros vor: Wer dummerweise gegenüber der Arbeitsagentur Telefon- und Email-Kontakt bereits angegeben hat, beantragt deren Löschung (Formular unter https://alg-2.info/info_argumente/antrag-loeschung). Die Angabe dieser Daten ist auch nach der Gesetzesänderung im August 2006 freiwillig. Für die Erreichbarkeit besteht lediglich die Verpflichtung, wochentags in den Briefkasten zu schauen.

Für Hausbesuche gilt, dass diese von Seiten des Amtes schriftlich (begründet) angekündigt werden müssen. Der Betroffene muss eingewilligt haben. Die angemeldeten SozialschnüfflerInnen müssen sich ausweisen, bevor sie in die Wohnung gelassen werden. Daher sollte mensch Namen, Vornamen, Dienstelle und Funktion notieren. Nicht grundlos ist der genannte Name, mit dem sich die Ermittler vorstellen, häufig ein fiktiver. Zusätzliche Fotos sind auch nicht schlecht. Direkt zu Beginn nach den konkreten Verdachtsmomenten der Arge fragen, ohne deren Nennung wir den Termin sofort wieder platzen und die Schnüffler draußen stehen lassen. Wir öffnen die Räume einzeln und schließen diese nach der gemeinsamen Besichtigung wieder zu. Die Besichtigung darf sich nur auf die Räume der/s AntragsstellerIn erstrecken. In den Räumen von MitbewohnerInnen haben sie nichts zu suchen. Wir brauchen keine Schränke zu öffnen! "Aber die Nachbarn haben uns gesagt, ..." Was die lieben Nachbarn gesagt haben, wird nicht diskutiert! Die Behörde darf nicht - ohne die Betroffenen vorher zu informieren und ohne deren Einverständnis einzuholen - bei Dritten (Vermieter, Nachbarn, Arbeitgeber...) Ermittlungen über die betroffene Person anstellen.

Darüber hinaus eröffnen sich auch Möglichkeiten zur kollektiven Gegenwehr. Die Arbeitsloseninitiative ALSO in Oldenburg begleitete angemeldete AmtsschnüfflerInnen per Videokamera. Schon über die Anwesenheit einer befreundeten ZeugIn beim Hausbesuch ließ sich in mehreren Fällen all zu forsche Neugier eindämmen.

Mit vielen UnterstützerInnen könnte der Prüfdienst in eine Kissenschlacht geraten. Im Ehebett tummeln sich wechselnde Bedarfsgemeinschaften, während Zahnbürsten auf die Schnüffler herabregnen. Ein Auto-Konvoi könnte den AußendienstmitarbeiterInnen auf ihrem weiteren Trip folgen, Arbeitsweise und -gerät in öffentlichen Foren dokumentiert werden. Besonders engagierte Sozialdetektive verdienen besondere Anerkennung. Plakate bezeugen ihren Arbeitseifer gegenüber den Betroffenen am Arbeitsamt und gegenüber den Nachbarn zu Hause. Blockaden können das morgendliche "Ausschwärmen" der amtlichen Stalker verhindern, und unangemeldete Schlapphüte in den Büros der SozialschnüfflerInnen auftauchen und diese räumen.

Eine anonyme Initiative bittet in zahlreichen Städten um Mithilfe, "den Sozialschnüfflern das Handwerk zu legen". Auf Plakaten im Ede-Zimmermann-Stil werden Details wie Namen, Adressen der Schnüffler sowie Berichte von erfolgten Hausbesuchen erbeten: "Sachdienliche Hinweise an vorsichtschnueffler@yahoo.de".

Lutz Wehring
(agenturschluss)

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